Rechtzeitige Information der Bevölkerung bei privaten Baustellen!

Aktualisiert am 13.12.2018

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form private Baustellenbetreiber – vor der Einrichtung einer Baustelle im öffentlichen Raum – zur Information der Allgemeinheit verpflichtet werden können (z. B. durch das Aufstellen von Informationstafeln analog dem Baureferat).

Begründung

Baustellen im öffentlichen Raum sind oft ein Alltagshindernis!

Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu eine Sondernutzungserlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Kreisverwaltungsreferat.

Handelt es sich um eine größere und/ oder längere Baustelleneinrichtungen wird der zuständige Bezirksausschuss darüber unterrichtet. Wir möchten, dass auch die Münchner Bevölkerung rechtzeitig informiert wird!

gez.
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Renate Kürzdörfer
Julia Schönfeld-Knor
Gerhard Mayer
Christian Vorländer
Cumali Naz
Helmut Schmid

Stadtratsmitglieder