Satzung Fußgängerzone
Aktualisiert am 09.08.2017
Satzung Fußgängerzone
Antrag
Am Frauenplatz wird die Fläche zwischen dem Brunnen und dem Gebäude der Münchner Bank für das Befahren gesperrt.
Die Altstadtfußgängerzonensatzung wird entsprechend geändert.
Begründung:
Das Bekleidungshaus wird über den Zugang Frauenplatz südöstlich des genannten Durchganges beliefert. Bank und Gaststätte werden an der Augustinerstraße beliefert. Ein Befahren der genannten Fläche ist also nicht nötig.
gez.
Alexander Reissl
Klaus Peter Rupp
Jens Röver
Christian Vorländer
Stadtratsmitglieder