Sichere Kreuzungen durch bessere Sichtbeziehungen
Aktualisiert am 06.05.2021
Antrag
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Das Mobilitätsreferat erstellt gemeinsam mit dem Baureferat einfache Umsetzungs- und Gestaltungsbeispiele für bessere Sichtbeziehungen an Kreuzungen, z.B. durch Umwandlung eines Kfz-Stellplatzes in Radabstellanlagen, und versendet diese an die Münchner Bezirksausschüsse. Hierbei sind die Rahmenbedingungen der Novelle der Straßenverkehrsordnung zu berücksichtigen.
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Die Bezirksausschüsse werden gebeten, Kreuzungen und Einmündungen in ihrem Bezirk zu benennen, an denen eine entsprechende Umsetzung mit einer Durchsetzung des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen besonders nötig und Erfolg versprechend ist.
Begründung
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung dieses Jahres weitet das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen aus[1]. Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen wird nun in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn auf der rechten Fahrbahnseite ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist[2]. Hierdurch soll die Sicht zwischen Fahrbahn, Radweg und Gehweg verbessert werden. Weiterhin gültig ist, dass an Kreuzungen und Einmündungen ohne einen baulich angelegten Radweg das Parken 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündung unzulässig ist.
Die Realität in Münchens Stadtbezirken ist eine andere: vielfach und zum Teil systematisch wird zu nah an Kreuzungen und Einmündungen geparkt. Teilweise ragen die Fahrzeuge auch in die Kreuzungen hinein. Dies stellt eine tägliche, akute Gefahr für die Menschen zu Fuß und auf dem Rad dar. Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind von den erschwerten Sichtverhältnissen besonders betroffen. Aber auch Autofahrer*innen leiden unter dem Stress und der begründeten Angst, aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen Unfälle zu verursachen.
Eine Stellplatzumwandlung kann hier zeitnah und ressourcenschonend Abhilfe schaffen. Hierbei ist eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten dieser Flächen denkbar, solange die Nutzung niedrig und durchlässig genug ist, um gute Sichtbeziehung zwischen Fahrbahn und Gehsteig bzw. Fahrradweg zu ermöglichen. Zum Beispiel erfüllen dies Abstellflächen für Fahrräder, E-Scooter und Lastenräder. Der Bedarf an solchen Abstellflächen für Mikromobilität ist in allen Stadtbezirken groß. Die BAs können ihre Ortskenntnisse gezielt einsetzen, um zu entscheiden welche Nutzungsform an welcher Kreuzung den höchsten Nutzen erzielt. Hiermit können wir zudem einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Gehwege von Hindernissen zu befreien.
Die große Anzahl an Kreuzungen und Einmündungen macht es schwierig, diese Novelle flächendeckend sofort umzusetzen. Alle Bezirksausschüsse sollen darum gebeten werden, Kreuzungen und Einmündungen vorzuschlagen, an denen mit einfachen Stellplatzumwandlungen und ohne aufwändige Umbauarbeiten die Verkehrssicherheit verbessert werden kann. Die Bezirksausschüsse haben die notwendige Ortskenntnis und können insbesondere Kreuzungen und Einmündungen benennen, an denen die Sichtbeziehungen z.B. aufgrund von regelmäßigem Falschparken besonders schlecht sind. Auch die fußläufige Nähe von Schulen kann so bedacht werden. Die ausgezeichnete und detaillierte Ortskenntnis der ehrenamtlichen BA-Mitglieder gilt es zu nutzen, um die StVO Schritt für Schritt in München umzusetzen.
Andreas Schuster
Nikolaus Gradl
Christian Müller
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Fraktion SPD/Volt
Initiative:
Florian Schönemann
Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Anna Hanusch
Dominik Krause
Gudrun Lux
Sofie Langmeier
Christian Smolka
Sibylle Stöhr
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
[1] StVO § 12 Absatz 3 Nummer 1 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html
[2] Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, 20. April 2020, Artikel 1, Punkt 4 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1588062130251