Sicherstellung der Beteiligung von Münchner Beschäftigungsbetrieben bei der Verwertung von Elektroaltgeräten

Aktualisiert am 17.07.2014

Münchner Beschäftigungsbetriebe sollen bei Ausschreibungen beteiligt werden

Antrag
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Kommunalreferat werden beauftragt, bei den unmittelbar anstehenden Ausschreibungen zur Vergabe der Verwertung von Elektroaltgeräten in München die Beteiligung von Münchner Beschäftigungsbetrieben sicherzustellen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird weiter beauftragt, zwischenzeitlich die Finanzierung der betroffenen Sozialbetriebe sicherzustellen.

Begründung:
Auch in Zukunft müssen geförderte Arbeitsplätze im Recycling und in der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms zur Verfügung stehen. Die seit vielen Jahren bestehende und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Stadt München und den in der Elektroaltgeräte-Zerlegung tätigen Münchner Beschäftigungsbetrieben hat eine Reihe von ökologischen und sozialen Zielen gleichermaßen vereint. Eine Gefährdung der Zusammenarbeit durch die Neuausschreibung der Recyclingleistungen würde sowohl den Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose als auch die Möglichkeiten der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten bzw. die hohe ökologisch wichtige Zerlegungstiefe des Recyclings zunichte machen. Nachdem die Vergabe seitens der öffentlichen Hand auch soziale und ökologische Kriterien beinhalten können, sollten diese Rechtpositionen im Vergaberecht bei der Ausschreibung als zwingender Bestandteil berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist durch nicht erfolgte Zahlungen des derzeitigen Vertragspartners an die entsprechenden sozialen Betriebe deren Existenz gefährdet.

gez.

Christian Müller
Simone Burger

Stadtratsmitglieder