Soforthilfe für alle Solo-Selbstständigen

Aktualisiert am 22.04.2020

Antrag

Das Corona-Soforthilfe-Programm der Bayerischen Staatsregierung soll Betrieben und Freiberuflern in dieser Situation unbürokratisch helfen. Doch viele Solo-Selbstständige fallen durchs Raster, da sie keine Betriebsstätte haben und auch die Nachweise nicht erbringen können. Gleichzeitig ist für Solo-Selbstständige und Freiberufler die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung nicht verpflichtend, weshalb sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Viele stehen vor den Trümmern ihrer Existenz!

Wir fordern deshalb den Oberbürgermeister auf, dass er sich bei der Staatsregierung dafür einsetzt, dass auch für diese Zielgruppe für die Dauer der Krise eine Lösung gefunden wird.

Begründung

Viele Freiberufler haben keine Betriebsstätte, sondern arbeiten von zu Hause aus. Dies ist aber notwendig, um Soforthilfe zu erhalten. Sie fallen damit durchs Raster.

Auch sind die Kriterien gerade für Freiberufler und Solo-Selbstständige schwierig zu erfüllen. Sie müssen einen Liquiditätsengpass nachweisen, der entsteht, weil sie ihre Verbindlichkeiten für Sach- und Finanzaufwand nicht mehr zahlen können. Viele Solo-Selbstständige haben aber bspw. mit Pachtzahlungen kein Problem, sondern vielmehr damit, dass sie von den Einnahmen ihre Lebenshaltungskosten bestreiten müssen. Die Regelung geht daher bislang an der Arbeits- und Lebenswirklichkeit der meisten Solo-Selbstständigen in Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien, Journalismus und Touristik vorbei.

gez.
Simone Burger
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Marian Offman
Julia Schönfeld-Knor
Christian Vorländer
Klaus Peter Rupp
Jens Röver
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder