Sozialbürgerhäuser: Sozialarbeiter*innen in der Altenhilfe mit denen in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Bezahlung gleichstellen

Aktualisiert am 01.04.2019

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, auf allen Ebenen sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, um Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die mit älteren Menschen arbeiten, künftig genauso in S14 bezahlen zu können wie jene Beschäftigte, die mit Familien und Kindern arbeiten.
Es ist nicht länger akzeptabel, dass Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die Gefährdungsfälle in der Altenhilfe bearbeiten (Betreuungsstelle, künftiger Fachdienst für ältere Menschen im Sozialbürgerhaus), schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen, die im Kinderschutz aktiv sind.

Begründung

Bisher gewichtet der TVöD die Arbeit im Kinderschutz bei der Eingruppierung höher als die Arbeit mit gefährdeten Seniorinnen und Senioren. Dies ist nicht nachvollziehbar, denn jedes Leben ist gleich wertvoll und die Arbeit in Gefährdungsfällen immer eine besondere Belastung für die Beschäftigten. Angesichts der bevorstehenden Teilung der Bezirkssozialarbeit in zwei Fachdienste soll bei der Bezahlung der Arbeit kein Unterschied gemacht werden zwischen den Sozialarbeiter*innen, die mit Kindern arbeiten und jenen die sich um ältere Menschen kümmern. Analog soll dies auch für die Beschäftigten in der Betreuungsstelle gelten. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, bei der Eingruppierung alle Ermessensspielräume zu nutzen und gleichzeitig auf die Tarifparteien einzuwirken, die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren besser einzuwerten.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Simone Burger
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder