Städtische Grundstücke bleiben sozial gebunden – Ausweitung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB)

Aktualisiert am 25.03.2015

Die Fraktion stellte am 24. März 2015 ein Antragspaket vor, das für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt München sorgen soll. Dies ist der 6. Antrag des Pakets.

Antrag
Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (KMB) wird von einem Pilotprojekt zum Regelprogramm.

Auf städtischen Flächen sollen daher künftig stets zu 50% geförderter Mietwohnungsbau, zu 30% Konzeptioneller Mietwohnungsbau und zu 20% freifinanzierter Wohnungsbau entstehen.

Die Kriterien des KMB sind so zu vereinfachen, dass ein vielfältiger Mix mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards zulässig wird.

Die Berechnung der vergünstigten Grundstückspreise soll in einem einfachen und standardisierten Verfahren erfolgen.

Begründung:
Logischerweise sind die Flächen in der Hand der Stadt München begrenzt und nicht vermehrbar. Umso mehr sollen sie dauerhaft sozial gebunden bleiben. Alle Flächen nur von städtischen Gesellschaften zu bebauen, ist jedoch finanziell und personell schwierig. Durch weitere Akteure wird außerdem eine gesunde Mischung in den Quartieren erreicht. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau sichert u. a. den langfristigen Erhalt als Mietwohnungen (60 Jahre), die Begrenzung von Mieten an die untere Mietspiegelspanne und die Begrenzung von Mieterhöhungen (nur Inflationsausgleich). Bisher ist es Vorgabe, dass die Wohnungen einen durchschnittlichen Ausstattungsstandard aufweisen – künftig sollen auch bessere Standards zulässig sein.

gez.

Christian Amlong
Heide Rieke
Ulrike Boesser
Hans Dieter Kaplan
Bettina Messinger

Stadtratsmitglieder