Stärkung direkter Demokratie – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren

Aktualisiert am 06.05.2025

ANTRAG

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet den Oberbürgermeister, sich schriftlich an den Freistaat Bayern zu wenden und im laufenden Prozess zur Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Bürgerentscheide folgende Punkte als Position der Landeshauptstadt München hervorzuheben und auf deren Umsetzung hinzuwirken:

  1. Bürgerinnen und Bürger sollen sich kostenfrei – d. h. ohne Gebühren oder Auslagen – zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens beraten lassen können.
  2. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist eine Klärung zur geplanten Fragestellung erforderlich.

 

BEGRÜNDUNG

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind ein wichtiges Element direkter Demokratie und gelebter politischer Teilhabe auf kommunaler Ebene. Um diese Instrumente praxistauglich und rechtssicher zu gestalten, ist es notwendig, bürgerschaftliches Engagement nicht durch unnötige Hürden zu erschweren.

Die Möglichkeit einer kostenfreien und frühzeitigen Beratung erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit für Initiativen. Wir halten eine rechtliche Klärung der Fragestellung bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung für einen sinnvollen Schritt, um unzulässige Verfahren, Frustration bei Engagierten und unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden. Die Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein sieht die Zuständigkeit hierfür beispielsweise bei der kommunalen Aufsichtsbehörde.

Die Landeshauptstadt München sollte sich daher aktiv in den laufenden Reformprozess einbringen und Verbesserungen gegenüber dem Freistaat Bayern einfordern.

 

SPD-Fraktion

Dr. Christian Köning

Anne Hübner

Kathrin Abele

Christian Vorländer

Julia Schönfeld-Knor

Mitglieder des Stadtrates