Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
Aktualisiert am 14.07.2014
Zukünftig sollen keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden
Antrag
Die Landeshauptstadt München erhebt zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern, die Straßenausbaubeitragssatzung wird abgeschafft.
Begründung:
Wer einen Bauplatz in einem Neubaugebiet hat, muss für die neu hergestellten Straßen, Wege und Plätze sowie Grünanlagen und Lärmschutzeinrichtungen Erschließungsbeiträge bezahlen. Rechtsgrundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB).Für die erstmalige Herstellung leisten die Anlieger damit einen wesentlichen Kostenbeitrag.
Danach ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, die Straßen (Gehwege, Radwege usw.) laufend zu unterhalten und instand zusetzen. Straßen sind aber einer durchaus unterschiedlichen Nutzungsintensität unterworfen, was zu unterschiedlich langer Lebensdauer führt. Die Straßenausbaubeitragssatzung beschränkt die Möglichkeiten zu städtebaulich erwünschten Straßenumbauten.
Da die Bürgerinnen und Bürger bei der Erschließung in erheblichem Maße zur Finanzierung herangezogen werden, ist es legitim, dass die Landeshaupt München die Kosten für die Instandhaltung, Sanierung oder Verbesserung der Straßen trägt.
gez.
Alexander Reissl
für die SPD-Fraktion
Hans Podiuk
für die CSU-Fraktion