Stromkostenzuschuss kann jetzt beantragt werden
Aktualisiert am 18.10.2022
Ab dem 01.07 ist es über die städtischen Sozialbürgerhäuser möglich, den neuen kommunalen Stromkostenzuschuss zu beantragen. Die SPD/Volt-Fraktion hatte diesen bereits im November 2021, noch vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, beantragt und gemeinsam mit dem Koalitionspartner mehrheitlich beschlossen.
Der eigenständig von der Stadt München eingerichtete Zuschuss richtet sich dabei an Münchner:innen mit einem Einkommen bis zur Münchner Armutsrisikogrenze, die einen München Pass haben und keine sonstigen Hilfen beziehen. Keinen Anspruch auf den kommunalen Zuschuss haben demnach Bürger:innen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ihnen wird die gesetzliche Einmalzahlung des Bundes in Höhe von 200 Euro im Juli 2022 zusammen mit ihren Leistungen ausgezahlt.
Die Höhe des kommunalen Zuschusses ist auf maximal 50 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sowie auf maximal 100 Euro ab einem Drei-Personen-Haushalt begrenzt. Damit verdichtet die Stadt ihr soziales Netz, verstärkt die Anstrengungen des Bundes und hilft denen unbürokratisch, die es am dringendsten brauchen.
Dazu sagt SPD-Stadtrat Christian Köning:
„Uns ist der Kampf für eine bezahlbare Stadt und gerade gegen steigende Energiepreise enorm wichtig. Wir sind froh, dass nun durch den Münchner Energiekostenzuschuss gut 17.500 Haushalte profitieren und ein erster eigener städtischer Schritt in die Umsetzung kommt. Die sich gefühlt täglich verschärfenden Preisentwicklungen treffen die breite Mittelschicht und sind für viele Münchner:innen eine enorme Herausforderung im Alltag. Die Energiepolitik darf nicht zur sozialen Spaltung beitragen. Deswegen haben wir bereits in diesem Jahr nachgezogen und verwirklichen unser Versprechen, dass gerade in unserer reichen Stadt niemand frieren oder im Dunkeln sitzen muss.“
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