Schlagwortarchiv für: Alexander Reissl

Einbußen von bis zu 90 Millionen Euro pro Jahr belasten auch eine finanziell und wirtschaftlich gut aufgestellte Landeshauptstadt über Gebühr.

Antrag
Die Verwaltung stellt dem Stadtrat dar, wie sich die Ankündigung des Freistaats Bayern, die Landeshauptstadt bei den Schlüsselzuweisungen künftig massiv belasten und benachteiligen zu wollen, mittel- und langfristig auf die Finanzsituation Münchens auswirken würde.

Begründung:
Einbußen von bis zu 90 Millionen Euro pro Jahr belasten auch eine finanziell und wirtschaftlich gut aufgestellte Landeshauptstadt über Gebühr. Innerhalb von 10 bis 20 Jahren könnten sich die Ausfälle überschlägig auf 500 Millionen bis zu einer Mrd. Euro summieren. Daraus könnte sich schlimmstenfalls die Notwendigkeit einer Neuver­schuldung ergeben, um die Auswirkungen eines solchen Aderlasses auf die Investitionen z.B. im Sozial- und Bildungsbereich oder bei der Verkehrsinfrastruktur Münchens zu dämpfen. In den vergangenen Jahren hat die Stadt München nicht nur keine neuen Schulden gemacht, sondern rund 2,5 Mrd. Euro Altschulden abgebaut – dank einer äußerst erfolgreichen Finanz- und Wirtschaftspolitik.

Schon jetzt geht die Stadt München jedes Jahr mit etwa 170 Millionen Euro bei den Lehrpersonal­kosten an städtischen Schulen in Vorleistung, die eigentlich vom Freistaat Bayern getragen werden müssten.

Die Landeshauptstadt hat bereits vor wenigen Jahren eine Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs zu ihren Ungunsten akzeptiert.

gez.

Alexander Reissl
Hans Dieter Kaplan
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder

Die SPD sieht mitten in der Innenstadt einen möglichen Platz für den Neubau von Wohnungen.

Antrag:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Realisierung von Wohnbebauung auf der Südseite der Corneliusstraße zwischen Blumenstraße und Müllerstraße möglich ist. Dabei sollen in die Betrachtungen eine mögliche Reduzierung von Fahrspuren in der Corneliusstraße, gemeinsam mit einer städtebauliche Entwicklung der unbebauten Grundstücke mit den Flurstücknummern 1154 und 1156 einfließen.

Begründung:

Die Corneliusstraße zwischen Müllerstraße und Blumenstraße machte in den letzten Tagen als Gegenentwurf zu einem Neubau und einer Sanierung des Wohnungsbestandes in der Müllerstraße 2 bis 6 Schlagzeilen. So verweisen unter anderem die „GOLDGRUNDAktivisten“ auf die möglichen Vorteile dieser Variante. Dass durch einen Rückbau der Fahrspuren in der Corneliusstraße Fläche gewonnen werden kann, bleibt unbestritten. Für eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ist es aber unerlässlich, den gesamten Bereich zu betrachten, somit auch die unbebaute Fläche mit den Flurstücknummern 1154 und 1156. Hier gilt es zu untersuchen, ob, zum Beispiel durch den Erwerb dieser Grundstücke, diese Fläche mit dem Flächengewinn aus einem Rückbau der Corneliusstraße zu einem geeigneten Wohnungsbauareal verknüpft werden kann.

gez.

Alexander Reissl
Christian Amlong
Heide Rieke

SPD-Stadtratsmitglieder

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 19.02.2014

Antrag:

Die Stadtverwaltung berichtet in der Vollversammlung vom 19.02.2014, wie die Mieten des Stiftungsanwesens Pilotystraße 8 dauerhaft unter dem Münchner Mietspiegel gehalten werden können.

Begründung:

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 30.01.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Mieten des Anwesens Pilotystraße 8 dauerhaft unter dem Münchner Mietspiegel halten zu können.

gez.

Alexander Reissl
SPD-Fraktionsvorsitzender

7.000 neue Wohnungen sollen pro Jahr in München fertiggestellt werden – so lautet die Zielzahl des Stadtrats. Die SPD-Stadtratsfraktion ist gespannt auf die aktuellen Wohnungsbau-Zahlen – auch für geförderte Wohnungen sowie Baugenehmigungen.

Antrag

Die Verwaltung stellt dem Stadtrat die Fertigstellungen im Wohnungsbau dar:

  1. Die Summe der Fertigstellungen seit 1993

  2. Die Zahl der Fertigstellungen der Jahre 2011, 2012, 2013

  3. Die Zahl der Fertigstellungen der Jahre nach dem Urteil des OLG Düsseldorf 2007

  4. Die Zahlen der fertiggestellten öffentlich geförderten Wohnungen entsprechend 2 und 3

  5. Die Zahl der Baugenehmigungen seit 2007

Begründung:

Einvernehmlich hat der Stadtrat in den Beschlüssen Wohnen in München IV und Wohnen in München V die Zielzahlen festgelegt.

gez.

Alexander Reissl
Beatrix Zurek
Christian Amlong

Stadtratsmitglieder

Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 29.01.2014

Antrag

Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.01.2014 dar, ob es Unterschiede in der verkehrlichen Leistungsfähigkeit bezüglich verschiedener Spurbreiten (3m sowie 3,5m) bei der Einfädelspur an der Ifflandstraße gibt. Dabei ist auch auf mögliche Geschwindigkeitsreduzierungen einzugehen.

Begründung:

Der Bau der Einfädelspur an der Ifflandstraße soll dem Rückstau auf dem Isarring entgegenwirken. Entscheidend für dieses Ziel ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Fahrspuren. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit bei verschiedenen Spurbreiten im Ausschuss darzustellen. Hierfür können auch Beispiele aus dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz herangezogen werden.

gez.

Dr. Ingo Mittermaier
Alexander Reissl
Christian Amlong

SPD-Stadträte

Abgespeckte Vorgaben sollen der Stadt den Kauf von Objekten leichter machen.

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Vorkaufsrechtsausübung und Reprivatisierungpraxis in Erhaltungssatzungen dahingehend zu überprüfen, so dass zukünftig:

  • die Vorprüfungsschwelle für die durchschnittlichen Nettokaltmieten entfällt,

  • das Vorkaufsrecht auch bei Anwesen ausgeübt wird, deren durchschnittliche Wohnungsgröße kleiner als 40m² ist,

  • die Verlustgrenze für eine Nichtausübung von derzeit 601€/m² angehoben wird und

  • das Baualter keine Berücksichtigung mehr findet.

Begründung:

Das Vorkaufsrecht ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die angestammte Bevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten vor Verdrängung zu schützen. Seit 1984 greift München darauf zurück. Um die angewandten Kriterien zur Ausübung für jeden greifbar zu machen, wurden die „Richtlinien für die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Veräußerung von Anwesen, die durch Vorkausfsrecht erworben wurden, in Erhaltungssatzungsgebieten“, so der Titel, entwickelt. 2002 geschaffen und seit dem mehrfach aktualisiert, ist eine erneute Anpassung an die Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig.

So ist die durchschnittliche Nettokaltmiete, die als Vorprüfungsschwelle gilt, nicht zwingend ein zuverlässiger Indikator für die Einkommenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner eines Miethauses. Auch ist es schlüssig, Anwesen für die Ausübung des Vorkausfrecht in Betracht zu ziehen, deren Wohnungen im Schnitt kleiner sind als 40m². So können zukünftig auch Wohnheime vom Vorkaufsrecht der Stadt profitieren. Das Baualter, bisher schloss man Häuser aus dem Jahr 1969 und jünger aus, soll als Ausübungsschranke möglichst in Gänze fallen. In Erhaltungssatzungsgebieten sind mittlerweile auch neuere oder neueste Wohngebäude anzutreffen. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes darf die Anhebung der Verlustgrenze bei der notwendigen Reprivatisierung, über die bislang geltenden 601€/m², ebenfalls kein Tabubruch mehr sein.

gez.

Ulrike Boesser
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Beatrix Zurek
Christiane Hacker
Heide Rieke
Irene Schmitt

SPD-Stadtratsmitglieder

… bei freien und sonstigen Trägern im Rahmen der Münchner Förderformel (MFF)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Grüne-rL und CSU:

Die verpflichtende Übernahme der einkommensbezogenen Gebührenstruktur im Kindergarten- und Hortbereich als Voraussetzung für die Teilnahme freier und sonstiger Träger an der Münchner Förderformel (MFF) erfolgt innerhalb einer neuen Zeitschiene ab dem 01.09.2015.

Träger, die diese einkommensbezogene Gebührenstruktur bereits ab 01.09.2014 einführen möchten, erhalten die hierfür vorgesehenen Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt München.

Begründung:

Mit Beschluss vom 02.07.2013 (Nr. 08 – 14 / V 12189) müssen Träger, die Leistungen der Münchner Förderformel erhalten, die einkommensbezogene Staffelung der Elternentgelte für Kindergarten- und Hortplätze ab 01.09.2014 anwenden.

Um den Trägern ausreichend Zeit zu geben, sich auf das neue Abrechnungsverfahren umzustellen, wird ein neuer Einführungszeitpunkt, der 01.09.2015, festgelegt. Mit dieser Terminverschiebung wird einem vielfachen Wunsch von Trägerseite gefolgt, da noch neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen sind.

Sollten Träger an dem ursprünglichen Einführungszeitpunkt (01.09.2014) festhalten wollen, erhalten diese die entsprechenden Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt München im Rahmen der Münchner Förderformel.

gez.

Alexander Reissl
Christian Müller
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Dr. Reinhard Bauer

SPD-Stadtratsfraktion

gez.

Sabine Krieger
Jutta Koller
Anja Berger

Fraktion Die Grünen-rosa Liste

gez.

Josef Schmid
Beatrix Burkhardt

CSU-Stadtratsfraktion

Die SPD-Fraktion will sich über die Lage an Schulen informieren lassen.

Anfrage:

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat über aktuelle Zahlen zur Inklusion an Münchner Schulen zu informieren. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:

  • Wie viele Kinder und Jugendliche werden jeweils in den Münchner Regelschulen sowie parallel dazu in sonderpädagogischen Einrichtungen beschult?

  • Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler an sonderpädagogischen Einrichtungen, für welche der Besuch einer inklusiven Regelschule in Frage kommt und wie viele davon werden tatsächlich in eine Regelschule inkludiert?

  • Wie werden die Elternwünsche hinsichtlich der Aufnahme an einer Regelschule eingeschätzt? Gibt es bereits entsprechende Studien und Erfahrungen?

  • Welche unterschiedlichen Bedarfe bestehen aufgrund verschiedener Behinderungsformen und welche Inklusionsmaßnahmen ergeben sich explizit daraus?

gez.

Alexander Reissl
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Mehr Leben in Riem: Darauf zielt ein Antrag von SPD-Fraktionschef Alexander Reissl

Antrag:

Die Stadtverwaltung lässt auf dem Willy-Brandt-Platz eine Freischankfläche, über die angrenzenden Freiflächen der Riem Arcaden hinaus, zu.

Begründung:

Eine Freischankfläche trägt zur Belebung des Platzes bei und erhöht die Aufenthaltsqualität.

gez.
Alexander Reissl
Stadtrat