Schlagwortarchiv für: Barbara Likus

Antrag

Die Münchner Stadtentwässerung und das Referat für Gesundheit und Umwelt werden aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit sich die LHM mit den eigenen Kläranlagen am aktuellen Forschungsprojekt „Integrales SARS-CoV-2-Abwassermonitoring“ des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Technischen Universität (TU) Dresden beteiligen kann.

Begründung

Viele SARS-CoV-2-Infizierte werden in der Statistik nicht erfasst, weil sie entweder gar keine oder keine typischen Symptome aufweisen und deshalb nicht getestet und gemeldet werden. Wie hoch diese Dunkelziffer und damit der tatsächlich infizierte Anteil der Bevölkerung ist, ist aber ein wichtiger Schlüsselparameter für die epidemiologische Bewertung einer Pandemie sowie die Prognose dafür, wie sie sich weiterentwickeln wird.

Europäischen Wissenschaftlern ist es gelungen, Sars-CoV-2 in kleinsten Mengen im Abwasser nachzuweisen, bevor Corona-Infektionen in der betreffenden Region bekannt wurden.

Je nach Konzentration des Virus im Abwasser lässt sich also vielleicht feststellen, ob nur vereinzelt Menschen infiziert sind oder bereits sehr viele. Und ob die Zahl der Infizierten abnimmt oder steigt. Das Abwasser liefert wertvolle Zusatzinformationen über die Zirkulation des Virus. Durch Abwasserüberwachung könnten damit Frühwarnsysteme installiert werden, um das Infektionsgeschehen zu beobachten.

Auch der Fachbereich Siedlungswasserwirtschaft der Technischen Universität München untersucht bereits Abwasserproben an Kliniken nach dem Corona-Virus. Ein Forschungsantrag aus Bundesmitteln ist hier gestellt, aber noch nicht bewilligt.
Das Projekt der TU Dresden ist bereits bewilligt und angelaufen. Durch eine Beteiligung könnte München daher rasch in den Entwicklungsprozess eingebunden werden und von den zusätzlichen Erkenntnissen profitieren.

Von Vorteil könnte ebenso sein, dass in München im Rahmen einer anderen wissenschaftlichen Studie 3.000 Haushalte per Blutprobe auf eine Corona-Infektion untersucht wurden. Durch einen Vergleich dieser Studie mit den Daten aus der Abwasserentnahme könnten ggf. weitere Rückschlüsse gezogen werden.
Um bestmöglich von der Teilnahme an diesem Programm profitieren zu können und da das Forschungsprojekt bereits begonnen hat, möchten wir bitten, unabhängig von der in der Geschäftsordnung vorgegebenen Bearbeitungsfrist der Intention dieses Antrags schnellstmöglich nachzugehen.

gez.
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Klaus Peter Rupp
Andreas Schuster
Barbara Likus
Lena Odell
Lars Mentrup
Fraktion SPD/Volt

Paul Bickelbacher
Bernd Schreyer
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Anja Berger
Sybille Stöhr
Nimet Gökmenoglu
Dr. Hannah Gerstenkorn
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag zur dringlichen Behandlung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 27.5.2020

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsführung der GWG anzuweisen mit den aktuellen Mietern der Räume des Anwesens Tulbeckstr. 4 f eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, mit dem Ziel den dauerhaften Erhalt dieses historisch-kulturellen Zentrums der Münchner Stadtteil- und Arbeiter_innenkultur sicherzustellen.

Begründung

Eine einvernehmliche Lösung ist im Sinne des Stadtviertels und des Rechtsfriedens. Damit kann den Eigenheiten und der kulturellen Bedeutung des „Hauses mit der roten Fahne“ Rechnung getragen werden. Die bisher an dieser Stelle vorgesehene, inhaltlich sinnvolle Nutzung für wohnungslose Frauen sollte mit mehr Wohneinheiten an anderer Stelle umgesetzt werden.

Initiative:
Barbara Likus

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

Freischankflächen für die Gastronomie werden kurzfristig und dort, wo es räumlich und rechtlich möglich ist, zugelassen und erweitert.

Hierfür werden zum Beispiel temporäre Umwandlungen von Parkplätzen in Freischankflächen im Einzelfall unbürokratisch ermöglicht. Gastronomiebetrieben ohne Freischankflächen wird eine Freischankflächennutzung im öffentlichen Raum ermöglicht.

Diese Maßnahmen gelten zunächst befristet für 2020. Die städtischen Gebühren für Freischankflächen werden für die Dauer der wegen Corona behördlich angeordneten Betriebsschließungen erlassen.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat die Münchner Gastronomie hart getroffen. Existenzen stehen auf dem Spiel und damit auch die Lebensader dessen, was man gerne als Münchner Gemütlichkeit bezeichnet. Viele Gastronomiebetriebe sind nun in ihrer Existenz bedroht.

Die Landeshauptstadt München soll die Gastronomen in dieser Situation unterstützen und auch kreative Möglichkeiten zur Erweiterung des gastronomischen Angebots und damit eine Abmilderung des Verdienstausfalls ermöglichen.

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen unter Einhaltung der erforderlichen strengen Hygienevorschriften Biergärten sowie Freischankflächen wieder betrieben werden. Hierfür ist insbesondere zwischen den Gästen ein Abstand von 1, 5 Meter einzuhalten.

Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, ist die Zulassung und gegebenenfalls Erweiterung der Freischankflächen ein wirksames Instrument. Mit den Pilotversuchen der Sommerstraßen und Parklets 2019 sowie den Erfahrungen mit temporären Umnutzungen wie dem PARK(ing) DAY liegen der Stadtverwaltung bereits Erfahrungen vor.

In Wien werden Kfz-Stellplätze durch sogenannte Schanigärten temporär umgenutzt. Oft sind diese mit Blickschutzwänden eingezäunt, auf einem Podium errichtet oder mit Topfpflanzen geschmückt. Sie sind damit von der Straße sicher abgegrenzt und erhöhen durch die Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

gez.
Christian Vorländer
Andreas Schuster
Christian Köning
Julia Schmitt-Thiel
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Barbara Likus
Klaus Peter Rupp
Lena Odell
SPD/Volt-Fraktion

Anja Berger
Beppo Brem
David Süß
Clara Nitsche
Dominik Krause
Julia Post
Sebastian Weisenburger
Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:
Freischankflächen für die Gastronomie werden kurzfristig und dort, wo es räumlich und rechtlich möglich ist, zugelassen und erweitert.
Hierfür werden zum Beispiel temporäre Umwandlungen von Parkplätzen in Freischankflächen im Einzelfall unbürokratisch ermöglicht. Gastronomiebetrieben ohne Freischankflächen wird eine Freischankflkächennutzung im öffentlichen Raum ermöglicht.
Diese Maßnahmen gelten zunächst befristet für 2020. Die städtischen Gebühren für
Freischankflächen werden für die Dauer der wegen Corona behördlich angeordneten
Betriebsschließungen erlassen.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat die Münchner Gastronomie hart getroffen. Existenzen stehen auf dem Spiel und damit auch die Lebensader dessen, was man gerne als Münchner Gemütlichkeit bezeichnet. Viele Gastronomiebetriebe sind nun in ihrer Existenz bedroht.
Die Landeshauptstadt München soll die Gastronomen in dieser Situation unterstützen und auch kreative Möglichkeiten zur Erweiterung des gastronomischen Angebots und damit eine Abmilderung des Verdienstausfalls ermöglichen.
Ab dem 18. Mai 2020 dürfen unter Einhaltung der erforderlichen strengen Hygienevorschriften Biergärten sowie Freischankflächen wieder betrieben werden. Hierfür ist insbesondere zwischen den Gästen ein Abstand von 1, 5 Meter einzuhalten.
Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, ist die Zulassung und egebenenfalls Erweiterung der Freischankflächen ein wirksames Instrument. Mit den Pilotversuchen der Sommerstraßen und Parklets 2019 sowie den Erfahrungen mit temporären Umnutzungen wie dem PARK(ing) DAY liegen der Stadtverwaltung bereits Erfahrungen vor.
In Wien werden Kfz-Stellplätze durch sogenannte Schanigärten temporär umgenutzt. Oft sind diese mit Blickschutzwänden eingezäunt, auf einem Podium errichtet oder mit Topfpflanzen geschmückt. Sie sind damit von der Straße sicher abgegrenzt und erhöhen durch die Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

gez.
Christian Vorländer
Andreas Schuster
Christian Köning
Julia Schmitt-Thiel
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Barbara Likus
Klaus Peter Rupp
Lena Odell

Fraktion SPD/Volt