Schlagwortarchiv für: Beatrix Zurek

Die SPD-Fraktion fordert eine aktuelle Übersicht über die von der Landeshauptstadt München geförderten Ferienangebote für Kinder und Jugendliche

Antrag

Das Sozialreferat – Stadtjugendamt wird beauftragt, eine aktuelle Übersicht über die von der LH München geförderten und von der Stadt selbst sowie freien Trägern angebotenen Maßnahmen dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Angebote genutzt werden, wo noch freie Plätze vorhanden sind und wie die Umsetzung des Beschlusses zur Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gelungen ist, dass diese jedes Jahr zumindest zwei Wochen an Ferienangeboten teilnehmen können. Zudem ist darzustellen, wie alle von der Stadt München bezuschussten Ferienangebote gemeinsam beworben werden.

Begründung:

Der Ausbau der Ferienangebote ist weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen des Münchner Stadtrats. Dieser wurde in den vergangenen Jahren vorangetrieben. Daher ist es an der Zeit, einen Zwischenstand festzustellen.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert einen Abenteuerspielplatz im Münchner Westen

Antrag

Im Münchner Westen wird ein weiterer Standort für einen Abenteuerspielplatz geschaffen.

Begründung:

Abenteuerspielplätze sind für die Bewegung und Kreativität von Kindern sehr wichtig. Im Münchner Westen befinden sich Abenteuerspielplätze in Laim in der Von-der-Pfordten-Straße und in Neuhausen in der Hanebergstraße. Angesichts des Bevölkerungswachstums sollte möglichst an einer bestehenden Freizeitstätte ein weiterer Abenteuerspielplatz angesiedelt werden.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Beatrix Zurek
Haimo Liebich
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Stadtratsfraktion will die Attraktivität der Bezirkssportanlage Bereschenstraße steigern

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Sanierung von Teilen der Bezirkssportanlage in der Ebereschenstraße zu prüfen.

Dabei soll zum einen der Neubau eines zweistöckigen Kabinentraktes mit folgender Ausstattung geprüft werden:
Kabinen
Separate Schiedsrichterkabinen mit Dusche
Ball-, Wasch-, Trocken-, Büro- und Stauräume.

Zum anderen soll der Umbau der Plätze geprüft werden:
statt des vorhandenen Sandplatzes Bau zweier Kunstrasenplätze (Maße: 90 x 50 m und 90 x 60 m)
auf dem Nebenplatz Errichtung eines D-Jugend Platzes (Maße: 40 x 70 m), zweier E-Jugend Plätze (Maße: 35 x 55 m) und eines G-Jugend Platzes (Maße: 25 x 35 m)
Zuschauerbänke an den Spielfeldern, vor allem am Hauptplatz
ggf. Verlagerung der Bogenschützen und Neubau von Jugendkabinen

Es soll geklärt werden, welche kurzfristigen und welche langfristigen Maßnahmen ergriffen werden können.

Begründung:

Die Bezirkssportanlage Ebereschenstraße ist in einem teils schlechten Zustand.

Vor allem der Kabinentrakt weist erhebliche Mängel auf. Die Wände sind feucht und teilweise schimmlig, die Farbe blättert oder färbt ab. Die Duschen lassen sich oft nicht regulieren oder funktionieren nicht mehr.

Auch auf den Plätzen besteht akuter Handlungsbedarf, da momentan insgesamt 58 Mannschaften der Vereine FSV Harthof, SV Nord und Eintracht München auf der Bezirkssportanlage trainieren. Kommt es zu Nachholspielen unter der Woche, ist die Trainingssituation noch prekärer. Eine Prüfung der Umbaumaßnahmen ist auch vor dem Hintergrund der wachsenden Vereinsmitgliedschaften dringend erforderlich.

gez.

Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz
Heide Rieke
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder

Die SPD-Stadtratsfraktion beauftragt das Sozialreferat dem Stadtrat sämtliche bestehenden Hilfen für Wohnungslose in der Landeshauptstadt darzustellen.

Antrag

Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat sämtliche bestehenden Hilfen für Wohnungslose in der Landeshauptstadt darzustellen.

Darüber hinaus soll die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen der letzten 10 Jahre aufgezeigt werden.

Begründung:

Die Unterbringung und Versorgung von Wohnungslosen stellt die Städte und Gemeinden vor eine große Herausforderung. Als gesetzliche Pflichtaufgabe ist sie ein klarer Auftrag und im Hinblick auf eine menschenwürdige Existenz dringen geboten.
Es bestehen bereits zahlreiche Einrichtungen und Strukturen, sowohl von städtischer Seite als auch von Seiten der Träger, die diese Aufgabe wahrnehmen und Unterkünfte sowie professionelle Unterstützung anbieten.
Um gegebenenfalls Rahmenbedingungen an verschiedenen Stellen anzupassen, soll dem Stadtrat eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt werden.

gez.

Christian Müller
Beatrix Zurek
Verena Dietl

Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert ein Gesamtkonzept für den Standort der Grund- und Mittelschule an der Fürstenrieder Straße

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, an diesem Standort die Ausschöpfung des Baurechts, weitere Nachverdichtungen und Nutzungsmöglichkeiten zu überprüfen. Es ist ein Gesamtkonzept mit Synergien im Bereich Kinderbetreuung sowie in schulischer und sportlicher Hinsicht zu entwickeln.
Folgende Grundstücke sind dabei einzuziehen:

  • Grundstück an der Agnes-Bernauer-Straße, das neben der Grund- und Mittelschule an der Fürstenrieder Str. 30 liegt,
  • Grundstücke in der Mathunistr. 4 und 6 (bislang nur erdgeschossige Gebäude)
  • Synergieeffekte und Möglichkeiten der Nutzung der Sportfläche an der Riegerhofstraße auch durch Schulen und Kindertageseinrichtungen

Begründung:

Der hohe Bedarf an Schulen, Kindertagesbetreuungen und Sporteinrichtungen in Laim muss zur weiteren Flächensuche, Nachverdichtungen und verbesserten Auslastungen durch mehrfache Nutzungen führen. Die verschiedenen Einrichtungen benötigen jeweils Freiflächen, Sportanlagen und flexible Gebäude. Hierzu sind weitere Anstrengungen erforderlich, um trotz eines begrenzten Angebots Verbesserungen zu erzielen.

gez.
Verena Dietl
Kathrin Abele
Cumali Naz
Julia Schönfeld-Knor
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert eine bessere Radverbindung am Friedensengel.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Friedensengel auf der stadtauswärtigen Fahrbahn ein Radfahrstreifen abmarkiert bzw. der vorhandene gemeinsame Rad-/Gehweg verbreitert werden kann.

Begründung:

Die Prinzregentenstraße ist eine Hauptverbindungsstraße aus dem Münchner Osten in die Stadtmitte; Radwege sind beidseitig vorhanden. Am Friedensengel teilt sich die Fahrbahn: In der stadteinwärtigen Richtung wird der Radverkehr auf einem abmarkierten Radstreifen auf der Fahrbahn geführt, in stadtauswärtiger Richtung ist dagegen ein geteilter Rad-/Gehweg vorhanden, wobei sowohl der Rad- als auch der Gehstreifen sehr schmal sind.

Um zukünftig Konflikte zwischen Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden zu vermeiden, soll auch der stadtauswärts fahrende Radverkehr auf einem Radstreifen auf der Fahrbahn geführt bzw. eine bauliche Verbreiterung des vorhandenen Radweges vorgenommen werden.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert eine Prüfung, ob die Radlhauptstadt München eine Lizenz für die Meldeplattform RADar! erwerben soll.

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Radlhauptstadt München eine Lizenz für die Meldeplattform RADar! erwerben soll.

Begründung:

Ab dem Frühjahr 2016 können Kommunen die Meldeplattform RADar! über das STADTRADELN hinaus oder auch ganz unabhängig vom STADTRADELN ihren RadlerInnen anbieten. Kommunen haben die Wahlmöglichkeit das RADar! für ein oder drei Jahre zu buchen, mit einer Vergünstigung bei einer dreijährigen Bestellung.

RadlerInnen haben dann die Möglichkeit über RADar!, im Internet oder direkt über die STADTRADELN-App Markierungen/Pins, z. B. für Schlaglöcher, Baumwurzeln, überflüssige Drängel- bzw. Umlaufgitter, auf eine Straßenkarte zu setzen und zusätzlich einen Kommentar und ein Foto zu hinterlassen. Die Meldungen werden dann direkt an eine zuständige Stelle, z. B. das Baureferat weitergeleitet, die sich der Sache dann annehmen und für Abhilfe sorgen können. Damit könnte die Radlhauptstadt München über RADar! gemeinsam mit ihren FahrradfahrerInnen für eine bessere Radinfrastruktur sorgen.

Mit dem Beschluss „Koordination und Service im Straßenverkehr“ (Nr. 14-20/V 03026) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Baureferat und dem Kreisverwaltungsreferat ein Konzept für ein Verfahren zu entwickeln, das Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft sowie Vereinen und Verbänden bearbeitet und konstruktiv in die städtische Radverkehrsförderung einbringt. Die Meldeplattform RADar! könnte dafür ein Baustein sein.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fragt nach: Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den neuen Ampelregelungen für Radler?

Anfrage

  1. Welche Maßnahmen hat das KVR geplant, um auf die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 37 II Nr. 6 StVO) ab 1.1.2017 zu reagieren?

  2. Wie viele Lichtzeichenanlagen, wo ein Radweg neben einem Gehweg verläuft, sind mit einer eigenen Fahrradampel ausgestattet worden?

  3. Bis wann sollen die noch fehlenden Radwegampeln (Frage 2) noch nachgerüstet werden?

Begründung:

Die Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind kompliziert, was die Gültigkeit von Ampeln für Radfahrer angeht. Bisher galt folgende Regelungen: „Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.“ Mit der Änderungen der StVO im Jahr 2013 gilt nun Folgendes: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.“ (§ 37 II Nr. 6 StVO)

Ab 2017 gelten also die Ampeln für den Fahrverkehr auch für Radfahrer – egal ob sie auf der Fahrbahn fahren oder auf einem Radweg. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren könnte so schneller, komfortabler und sicherer werden. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, gelten dort vorhandene eigene Fahrradampeln oder auch gemeinsame Fußgänger-/Radfahrersymbole. Eigene Radfahrersignalisierungen mit längeren Grünzeiten verbessern aber die Bedingungen für den Radverkehr und sind gemeinsamen Signalisierungen für Fußgänger und Radfahrer vorzuziehen.
Das KVR wollte sich deshalb die Anlagen, wo ein Radweg neben einem Gehweg verläuft, anschauen und gegebenenfalls mit einer Radlerampel nachrüsten. Nach eigenen Angaben des KVR handelt es sich um ca. 50 Lichtzeichenanlagen, die keine eigene Radlerampel haben.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fragt beim Kreisverwaltungsreferat nach, ob der städtischen Behörde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen bekannt ist, wonach parkende Autos abgeschleppt werden dürfen, wenn sie einen Radweg zu einem Drittel zuparken.

Anfrage:

  1. Ist dem Kreisverwaltungsreferat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bekannt, wonach ein Abschleppen parkender Fahrzeuge gerechtfertigt ist, wenn das parkende Fahrzeug einen Radweg zu einem Drittel einschränkt?

  2. Welche Möglichkeiten sieht das Kreisverwaltungsreferat, in eigener Zuständigkeit oder durch Einwirken auf die Polizei von dieser Rechtslage Gebrauch zu machen?
    Begründung:
    Das parkende Fahrzeug stellt in diesen Fällen ein deutliches Hindernis dar und begründet damit eine konkrete Gefährdung und darf abgeschleppt werden (OVG NRW, Urteil vom 15.04.2011, Az: 5 A 954/10). Das Motiv einer Abschleppmaßnahme ist im verhandelten Fall die Abschreckung von Nachahmern: Nicht selten parkt schon wenige Minuten nach dem ersten „Übeltäter“ das nächste Fahrzeug auf dem Radweg.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Simone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder

Die SPD-Fraktion fordert eine Erhöhung der Bußgelder für Autofahrer, die Rad- oder Fußwege blockieren

Antrag
Die Landeshauptstadt München setzt sich über den Deutschen Städtetag dafür ein, dass die Verwarnungsgelder beim Halten bzw. Parken auf Rad- und Fußwegen erhöht werden.

Begründung:
Viele AutofahrerInnen halten oder parken immer noch relativ selbstsicher auf dem Fuß- oder Radweg. Das konnte man auch an der Anzahl der Verstöße ablesen, die vor kurzem bei der von der SPD-Fraktion beantragten Schwerpunktaktion des Münchner Kreisverwaltungsreferates festgestellt wurden. Radfahrerinnen und Radfahrer können aber in sehr in gefährliche Situationen geraten, wenn sie in den fließenden Verkehr einfädeln müssen, weil der Radweg mal wieder zugeparkt ist. Ähnliches gilt für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem, wenn Kinderwägen oder Rollstühle beteiligt sind. Nach dem heute gültigen Bußgeldkatalog beträgt das Verwarnungsgeld bei unzulässigem Halten lediglich 10 Euro, mit Behinderung 15 Euro. Für das Parken auf Geh- und Radwegen werden nur 20 Euro fällig. Eine Erhöhung dieser Bußgelder ist zur Verkehrserziehung erforderlich.

gez.
Bettina Messinger
Kathrin Abele
SImone Burger
Verena Dietl
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Beatrix Zurek
Stadtratsmitglieder