Schlagwortarchiv für: Bettina Messinger

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in einem oder mehreren gewachsenen innerstädtischen Quartieren ein großangelegtes Modellprojekt unter Beteiligung der Bürger*innen zu initiieren.
Dieses soll zum Ziel haben, Instrumente und Anreize zu entwickeln, mit denen es gelingt, den Autoverkehr sowie den Besitz eines eigenen Autos zu reduzieren.

Begründung

Das Ziel, auch jenseits der Altstadt den Autoverkehr zu reduzieren, ist nur erreichbar, wenn die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Münchnerinnen und Münchnern (z.B. in Haidhausen oder der Maxvorstadt) erörtert, was getan werden kann und muss, damit möglichst viele von ihnen bereit sind, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Dies soll in einem großen Modellprojekt untersucht werden.

Ein Aspekt dabei ist die Stadt der kurzen Wege. Es sollen die Defizite im Bestand von Dienstleistungen, bei Handel und Gewerbe und die Möglichkeiten zu deren Ausgleich eruiert werden. Durch intelligente Liefersysteme wird zukünftig die Grundlage dafür hergestellt, den Verkehr in den Stadtteilzentren zu reduzieren. Es werden Haltestellen und Abfahrzeiten des ÖPNV auf sinnvolle Verdichtung untersucht. Durch Carsharing-Angebote in Verbindung mit Elektro-Ladestationen sowie durch die vermehrte Möglichkeit, Lastenräder auszuleihen, sollen Anreize geschaffen werden, auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Der öffentliche Raum wird hinsichtlich seiner Aufwertungsmöglichkeiten überprüft und es werden neben der Erhöhung der Aufenthaltsqualität Umverteilungen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs vorgenommen.

gez.
Anne Hübner
Verena Dietl
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan
Heide Rieke
Bettina Messinger
Kathrin Abele
Jens Röver
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder

Antrag

Beim Oberbürgermeister wird die federführende Verantwortlichkeit für die strategische Ausrichtung, die konzeptionelle Erarbeitung sowie für die Steuerung und Begleitung Münchens auf dem Weg zu einer möglichst nachhaltigen Kommune eingerichtet.

Diese Verantwortlichkeit umfasst insbesondere die Koordinierung aller grundsätzlichen, ressortübergreifenden Fragen des Erhalts der Arten- & Pflanzenvielfalt, der Energieeffizienz und -erzeugung, der Verkehrswende und des Ausstoßes von Treibhausgasen. Um eine umfassende gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, sind mit diesen Themen beschäftigte Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Institutionen sowie Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen eines geeigneten Gremiums in den politischen Dialog einzubinden.

Jegliche Maßnahmen und Beschlüsse sind dabei stets im Kontext des sozialen und gesellschaftlichen Wohlergehens der Münchnerinnen und Münchner zu bewerten, abzuwägen und zu treffen.
Lasten und Kosten sollen – im Sinne eines sozial-ökologischen Ansatzes – transparent dargestellt und so verteilt werden, dass jede*r im Rahmen der individuellen Leistungsfähigkeit gefordert wird.

Mit der unmittelbaren Zuständigkeit der Stadtspitze sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, künftig gesamtstädtisch und noch effektiver Münchens Beitrag zum Erreichen der „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen sozial-ökologisch zu organisieren und somit unseren Anteil für eine prosperierende und lebenswerte Welt zu leisten.

Die genaue Ausgestaltung der genannten Aufgaben und Zuständigkeiten werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung

Im Jahr 2016 unterzeichnete Oberbürgermeister Dieter Reiter die Resolution des Deutschen Städtetags „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“. Damit erklärte München seine Absicht, die in dieser Agenda aufgeführten Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit („Sustainable Development Goals“) der Vereinten Nationen mit den Möglichkeiten und Kompetenzen einer großen Kommune zu unterstützen.

Um nicht nur eine lebenswerte Stadt zu erhalten, sondern auch unseren Beitrag für den Erhalt der Lebensgrundlagen aller Menschen, Tiere und Pflanzen zu leisten, sollten die Anstrengungen Münchens unmittelbar beim Oberbürgermeister gebündelt und mit Nachdruck verfolgt werden.

Damit wird es künftig noch besser möglich sein, die nachhaltige Entwicklung Münchens zu gestalten und zu begleiten und als einheitlicher Ansprechpartner mit Gestaltungskompetenz innerhalb der Stadtverwaltung den Dialog mit allen relevanten Akteur*innen und Organisationen der Münchner Stadtgesellschaft zu führen.

gez.
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Jens Röver
Heide Rieke
Julia Schönfeld-Knor
Klaus Peter Rupp
Ulrike Boesser
Bettina Messinger
Gerhard Mayer
Renate Kürzdörfer
Haimo Liebich
Christian Vorländer
Kathrin Abele
Horst Lischka

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Handlungsplan vorzulegen, wie München schon 2035 – und nicht erst wie nach aktueller Beschlusslage im Jahr 2050 – klimaneutral werden kann.

Die Landeshauptstadt München erkennt mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035 erneut und verstärkt die Eindämmung des Klimawandels als Notwendigkeit höchster Priorität an und trägt dieser Aufgabe bei Beschlüssen verstärkt Rechnung, indem – neben sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien – die klimatischen Auswirkungen von Beschlüssen besonders zu berücksichtigen und abzuwägen sind. München soll sich, orientiert an der globalen Agenda 2030 der Vereinten Nation und den darin formulierten „Sustainable Development Goals“ (SDG’s), der großen weltweiten Koalition von Städten anschließen, die den „Klimanotstand“ ausrufen. Nicht, um zu verunsichern oder Angst zu machen, sondern um zu signalisieren, dass unsere Stadt bereit ist, alles kommunal in unserer Macht Stehende zu tun, um dem Klimawandel zu begegnen.

Bei der Planerstellung ist ganz entscheidend darauf zu achten, dass die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Gewerbetreibenden dieser Stadt entsprechend ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet bzw. in die Pflicht genommen werden. Die Bekämpfung des Klimawandels darf nicht dazu führen, dass das Leben für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen unerschwinglich wird. Ökologische Verantwortung muss immer mit sozialer Gerechtigkeit einhergehen. Das eine bringt ohne das andere unsere Gesellschaft in ein gefährliches Ungleichgewicht und deshalb kann nur ein Miteinander beider Säulen unsere Stadt auf Dauer tragen.

Begründung

Der wesentliche Einfluss der Menschen auf das Klima ist unbestreitbar. Seit der industriellen Revolution sind insbesondere enorme Mengen Kohlendioxid freigesetzt worden. Dieses CO2 ist eine der dominanten Ursachen für die langsam aber stetig zunehmende Erwärmung unseres Planeten.

Die Begegnung des Klimawandels ist eine Jahrhundertaufgabe und erfordert Verantwortung und Anstrengungen auf allen Ebenen von Gesellschaften.

Als eine der größten und einflussreichsten deutschen Städte wird München seiner Verantwortung nachkommen und auf kommunaler Ebene zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele beitragen.

München leistet seit vielen Jahren mit dem Förderprogramm zur Energieeinsparung, der Förderung der Elektromobilität sowie insbesondere mit dem städtischen Handlungsprogramm zum Klimaschutz einen gewichtigen und finanziell nicht unerheblichen Beitrag für den Klimaschutz. Ebenso wird mit der Einleitung der Verkehrswende und der somit begonnenen konsequenten und pragmatischen Umorganisation des Verkehrsraumes von motorisiertem Individualverkehr hin zu umweltorientierten Verkehrsarten wie ÖPNV, Radverkehr und Sharing-Modellen mit dem Verkehrssektor einer der wichtigsten klimatischen Einflussgrößen neugestaltet.

Auch der Pulsgeber unserer Stadt – die Stadtwerke München – sind als großer Energieversorger deutschland- und europaweit führend bei der Gewinnung und beim Ausbau von regenerativen Energien. Nachdem die SWM im Jahr 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen können, wie ganz München benötigt, soll 2040 ein weiterer Meilenstein erreicht werden: München soll dann die erste deutsche Großstadt sein, in der Fernwärme zu 100% CO2-neutral gewonnen wird. Wir als Münchner SPD-Fraktion haben diesen Kurs der Stadtwerke seit jeher unterstützt und ihn auch gegen Widerstände durchgesetzt.

Die finanziellen Lasten und persönlichen Einschränkungen, die ein klimaneutrales München verlangt, müssen fair verteilt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass mit dem Ziel der CO2-Reduzierung veranlasste bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen weitgehend mietkostenneutral und die Energiekosten als Teil der Mieten sozialverträglich sein müssen. Aber auch die Mobilität darf nicht von der individuellen finanziellen Leistungskraft abhängen, sondern muss sich an objektiven und umweltfreundlichen Kriterien orientieren. Ein klimafreundliches München verlangt einen sozial-ökologischen Umbruch und ein Mitnehmen, aber auch einen Beitrag aller gesellschaftlichen Gruppen.

Um das Ziel der Klimaneutralität innerhalb der nächsten 15 Jahre erreichen zu können, sollen – orientiert an der UN Agenda 2030 – verbindliche Zwischenziele festgelegt und Handlungsoptionen entwickelt werden, wie diese Ziele erreicht werden können. In einem institutionalisierten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, Klimaschutzorganisationen, der Wissenschaft und der Wirtschaft soll eine breite Akzeptanzgrundlage für die notwendigen Maßnahmen erarbeitet werden.

Der Stadtrat ist deshalb spätestens im ersten Halbjahr 2020 mit einem Handlungsplan zu befassen.

gez.
Anne Hübner
Simone Burger
Verena Dietl
Hans Dieter Kaplan
Ulrike Boesser
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Heide Rieke
Kathrin Abele
Christian Vorländer
Jens Röver
Marian Offman
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig Wohnbaugrundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbau zu vergeben.

Begründung

Der städtische Grundstücksbestand soll auch langfristig im Eigentum der Stadt bleiben, damit künftigen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten gesichert werden.

gez.

Christian Müller
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Hans Dieter Kaplan
Simone Burger
Marian Offman
Dr. Ingo Mittermaier

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Mittel und Ressourcen der von ihr für die Beratung zu gemeinschaftsorientierten Wohnformen beauftragten Mitbauzentrale München auf eine bau- und bauplanungsrechtliche Erstberatung auszuweiten.

Begründung

Die Mitbauzentrale arbeitet im Auftrag der Landeshauptstadt München. Sie ist u.a. auch Beratungsstelle für die steigende Zahl an gemeinschaftsorientierten Wohnformen interessierte Münchnerinnen und Münchner.

Seit 2014 berät die Mitbauzentrale im Auftrag der Landeshauptstadt München alle Interessierten, die in München und der Region ein gemeinschaftsorientiertes Wohnprojekt gründen oder sich einer Initiative anschließen möchten. Die Mitbauzentrale ist damit die Anlauf- und Koordinationsstelle für stetig wachsende Anzahl von Personen mit komplexen, auch bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen. Hierfür braucht die Mitbauzentrale entsprechenden Sachverstand in Form entsprechend ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

gez.

Christian Müller
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Hans Dieter Kaplan
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Sozialreferat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Trägern die Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH) in folgenden Bereichen weiterzuentwickeln und die entsprechenden Beschlüsse dem Stadtrat vorzulegen:

  1. Eine Überarbeitung der Aufnahmekriterien.
  2. Eine Verbesserung der psychosozialen Begleitung insbesondere von jungen Erwachsenen mit Multiproblemlagen.
  3. Eine verbesserte Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch nach der Ausbildung.
  4. Eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der psychosozialen Unterstützung, insbesondere auch mit den sozialpsychologischen Diensten sowie dem Bezirk Oberbayern.

Begründung

Die Berufsbezogene Jugendhilfe München leistet einen unersetzbar wichtigen Beitrag für die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen. Aufgrund sich verändernder Lebens- und Problemlagen müssen die Aufgabenstellung der BBJH überarbeitet sowie die Unterstützungsmöglichkeiten junger Menschen erweitert werden.
Die Landeshauptstadt München soll dafür sorgen, dass die Träger der BBJH bedarfsgerecht bei ihren Aufgaben unterstützt werden.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Marian Offman
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Mustervertrag für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht zu erarbeiten. Die Regeln müssen möglichst einfach und knapp gestaltet sein sowie einen fairen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern gewährleisten. Hierzu sind die eigenen Erfahrungen mit Vergaben aus den vergangenen Jahren, aber auch die anderer Kommunen heranzuziehen und die Zusammenarbeit mit der Mitbauzentrale sowie der GIMA zu suchen. Als Grundlage könnte der vom Deutschen Erbbaurechtsverband entwickelte Mustervertrag dienen.

Begründung

Die Baulandkommission hat in ihren Empfehlungen die Bedeutung einer Bodenvorratspolitik für Kommunen und des Erbbaurechts hervorgehoben. Sie empfiehlt „die Entwicklung neuer, an die geänderten wirtschaftlichen Zielvorstellungen und Perspektiven angepasster sowie vom Nachhaltigkeitsgedanken geprägter gemeinsamer Musterverträge für Erbbaurechtsverhältnisse“.

Um auch künftigen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten zu sichern, wollen wir künftig städtische Flächen grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht vergeben. Dies wird allerdings nur gelingen, wenn die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge bei den ErbbaurechtsnehmerInnen Vertrauen in die langfristige Sicherheit ihrer Investitionen und ihres Projekts befördert.

Bisher gibt es jedoch eine Reihe von Vorbehalten, sowohl bei potentiellen ErbbaurechtsnehmerInnen als auch auf Seiten der Verwaltung. Insbesondere Genossenschaften haben Bedenken aufgrund von Erfahrungen mit auslaufenden (nichtstädtischen) Erbbaurechtsverträgen in den letzten Jahren. Die Verwaltung andererseits sorgt sich um die langfristige Handhabbarkeit, insbesondere bei Projekten von Baugemeinschaften.

In vielen Kommunen ist die Grundstücksvergabe mittels Erbbaurecht jedoch längst Normalität. Deshalb soll bei der Erarbeitung eines Mustervertrags für München auch der Austausch mit der GIMA und der Mitbauzentrale stattfinden, um deren Expertise einzubeziehen. Außerdem sollen Erfahrungen anderer Kommunen herangezogen werden.

gez.

Christian Müller
Heide Rieke
Bettina Messinger
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Hans Dieter Kaplan
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat baldmöglichst ein Konzept vorzulegen, mit dem die Sicherheitsdienstleistungen für städtische Behörden und Gebäude in einem städtischen Dienst organisiert werden können.

Begründung

Derzeit werden Sicherheitsdienstleistungen extern vergeben. Die Stadt kann mit einem eigenen Dienst bessere Arbeitsbedingungen bieten und dabei auch die Qualität der Arbeit im eigenen Wirkungskreis besser garantieren.

gez.

Anne Hübner
Verena Dietl
Christian Müller
Bettina Messinger
Simone Burger
Marian Offman
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Horst Lischka

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für mehrgeschossigen Holzwohnungsbau zu erarbeiten, mit dem nicht nur Mustersiedlungen, sondern auch Einzelprojekte in dieser ökologischen Bauweise unterstützt werden können. Hierbei sollen die Erkenntnisse, die sich aus dem Förderprogramm für die Musterholzbausiedlung ergeben haben, auch hinsichtlich der gegenüber dem konventionellen Bauen entstehenden Mehrkosten zugrunde gelegt werden.

Begründung

Schon an der großen Aufmerksamkeit, die die ökologische Holzbausiedlung im Prinz-Eugen-Park sogar international auf sich zieht, kann man erkennen, dass die Entscheidung, eine komplette Siedlung mit vielen unterschiedlichen Mehrfamilienhäusern im Holzbau zu realisieren, zukunftsweisend war. Hier verknüpfen sich in idealer Weise Systembau mit hoher Vorfertigung und damit schneller Bauzeit vor Ort mit dem Einsatz nachhaltiger – weil nachwachsend – Baustoffe ganz im Sinne des Klimaschutzes. Diese Art des Bauens dürfte an vielen Stellen der Stadt auch bei Einzelprojekten vorteilhaft sein.

Das einzigartige Förderprogramm, das mit wissenschaftlicher Unterstützung für den Prinz-Eugen-Park entwickelt wurde, staffelt die Förderung entsprechend dem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen und schafft damit die richtigen Anreize, diese ökologische Bauform zu wählen.

gez.

Heide Rieke
Christian Müller
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Jens Röver
Ulrike Boesser
Bettina Messinger
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung klärt die Verkehrsteilnehmenden vor Ort über die Rechte und Pflichten in Fahrradstraßen auf.

Begründung

München ist die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen Deutschlands, derzeit knapp 80. Auch bei der Gesamtlänge von über 35 Fahrradstraßen-Kilometern liegt München bundesweit vorn.

In München werden Fahrradstraßen seit diesem Jahr deutlich gekennzeichnet. Der Beginn ist mit einem Piktogramm auf der Fahrbahn markiert, das drei auf zwei Meter groß ist. Damit wird der Anfang klar signalisiert. Mittels Flyer und Hinweisen auf der Internetseite klärt die Stadt München über Fahrradstraßen auf.

Trotzdem ist immer wieder festzustellen, dass viele nicht wissen, was konkret eine Fahrradstraße bedeutet und es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt. Radlerinnen und Radler genießen in diesen Straßen Vorrang, sie dürfen nebeneinander fahren und bestimmen damit die Geschwindigkeit. Autos, Lastwagen, Motorräder und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer dürfen hier nur dann fahren, wenn das Zusatzschild „Kraftfahrzeuge frei“ angebracht ist. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Kraftfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit, an die der Radlerinnen und Radler anpassen.
Die Stadt Hamburg erläutert in der Hafencity mit Bannern, welche Rechte Fahrradfahrende in einer Fahrradstraße haben und klärt über die Höchstgeschwindigkeit auf und zwar direkt vor Ort. Diese Idee sollte München aufgreifen.

gez.

Bettina Messinger
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Jens Röver
Christian Vorländer
Simone Burger
Renate Kürzdörfer

Stadtratsmitglieder