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Die SPD fordert: München soll mehr gegen die Welpenmafia unternehmen

Antrag:

Die Stadt München wird noch aktiver im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen den illegalen Welpenhandel vorgehen. Die Kampagne der Stadt Wien gegen die sogenannte Welpenmafia und das Aktionsbündnis „Wühltischwelpen nein danke!“ können dazu wertvolle Anregungen bieten.

Begründung:

Verstärkt gehen Hinweise von Bürgern ein, die über illegales Handeln oder Betteln mit Welpen berichten. Geschätzte 100.000 bis zu 200.000 Hundewelpen werden jährlich aus Osteuropa in den deutschsprachigen Raum geschleust – die illegalen Welpenhändler verdienen mit unfassbarem Tierleid ein Vermögen. Die Hundewelpen werden in Massen produziert, viel zu früh von ihren Müttern getrennt und mit gefälschten Impfpässen verkauft. Durch die meist schwer kranken Welpen müssen die neuen Besitzer mit hohen Tierarztkosten oder sogar mit dem Tod des Hundes rechnen. Laut Experten überleben 7 von 10 importierten Welpen das erste Lebensjahr nicht.

Außerdem besteht die Gefahr, dass durch diese Tiere Krankheiten, wie z. B. Tollwut, mit importiert werden. Durch den illegalen Welpenhandel wird die Vermittlung von Tieren aus Tierheimen immer schwieriger. Deshalb sollte niemand aus falsch verstandenem Mitleid oder um ein vermeintliches Schnäppchen zu machen, diese Tiere kaufen.

Die Stadt Wien hat der sogenannten Welpenmafia den Kampf angesagt und einen breiten Maßnahmenkatalog (u. a. strenger Vollzug und Verfolgung von Straftätern, enge Kooperation mit der Polizei, Kampagne zur Bewusstseinsbildung und Information zum richtigen Tierkauf) aufgelegt.

Da Wien auch Länderbefugnisse zustehen, hat die Stadt weitreichendere Möglichkeiten und Befugnisse, um gegen die Welpenmafia vorzugehen. Nichtsdestotrotz lässt sich sicherlich das eine oder andere auch in München umsetzen.

gez.

Bettina Messinger
Hans-Dieter Kaplan

Stadträte

Abgespeckte Vorgaben sollen der Stadt den Kauf von Objekten leichter machen.

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Vorkaufsrechtsausübung und Reprivatisierungpraxis in Erhaltungssatzungen dahingehend zu überprüfen, so dass zukünftig:

  • die Vorprüfungsschwelle für die durchschnittlichen Nettokaltmieten entfällt,

  • das Vorkaufsrecht auch bei Anwesen ausgeübt wird, deren durchschnittliche Wohnungsgröße kleiner als 40m² ist,

  • die Verlustgrenze für eine Nichtausübung von derzeit 601€/m² angehoben wird und

  • das Baualter keine Berücksichtigung mehr findet.

Begründung:

Das Vorkaufsrecht ist eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die angestammte Bevölkerung in Erhaltungssatzungsgebieten vor Verdrängung zu schützen. Seit 1984 greift München darauf zurück. Um die angewandten Kriterien zur Ausübung für jeden greifbar zu machen, wurden die „Richtlinien für die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Veräußerung von Anwesen, die durch Vorkausfsrecht erworben wurden, in Erhaltungssatzungsgebieten“, so der Titel, entwickelt. 2002 geschaffen und seit dem mehrfach aktualisiert, ist eine erneute Anpassung an die Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig.

So ist die durchschnittliche Nettokaltmiete, die als Vorprüfungsschwelle gilt, nicht zwingend ein zuverlässiger Indikator für die Einkommenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner eines Miethauses. Auch ist es schlüssig, Anwesen für die Ausübung des Vorkausfrecht in Betracht zu ziehen, deren Wohnungen im Schnitt kleiner sind als 40m². So können zukünftig auch Wohnheime vom Vorkaufsrecht der Stadt profitieren. Das Baualter, bisher schloss man Häuser aus dem Jahr 1969 und jünger aus, soll als Ausübungsschranke möglichst in Gänze fallen. In Erhaltungssatzungsgebieten sind mittlerweile auch neuere oder neueste Wohngebäude anzutreffen. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes darf die Anhebung der Verlustgrenze bei der notwendigen Reprivatisierung, über die bislang geltenden 601€/m², ebenfalls kein Tabubruch mehr sein.

gez.

Ulrike Boesser
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Beatrix Zurek
Christiane Hacker
Heide Rieke
Irene Schmitt

SPD-Stadtratsmitglieder