Schlagwortarchiv für: Haimo Liebich

Antrag

Das Corona-Soforthilfe-Programm der Bayerischen Staatsregierung soll Betrieben und Freiberuflern in dieser Situation unbürokratisch helfen. Doch viele Solo-Selbstständige fallen durchs Raster, da sie keine Betriebsstätte haben und auch die Nachweise nicht erbringen können. Gleichzeitig ist für Solo-Selbstständige und Freiberufler die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung nicht verpflichtend, weshalb sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Viele stehen vor den Trümmern ihrer Existenz!

Wir fordern deshalb den Oberbürgermeister auf, dass er sich bei der Staatsregierung dafür einsetzt, dass auch für diese Zielgruppe für die Dauer der Krise eine Lösung gefunden wird.

Begründung

Viele Freiberufler haben keine Betriebsstätte, sondern arbeiten von zu Hause aus. Dies ist aber notwendig, um Soforthilfe zu erhalten. Sie fallen damit durchs Raster.

Auch sind die Kriterien gerade für Freiberufler und Solo-Selbstständige schwierig zu erfüllen. Sie müssen einen Liquiditätsengpass nachweisen, der entsteht, weil sie ihre Verbindlichkeiten für Sach- und Finanzaufwand nicht mehr zahlen können. Viele Solo-Selbstständige haben aber bspw. mit Pachtzahlungen kein Problem, sondern vielmehr damit, dass sie von den Einnahmen ihre Lebenshaltungskosten bestreiten müssen. Die Regelung geht daher bislang an der Arbeits- und Lebenswirklichkeit der meisten Solo-Selbstständigen in Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien, Journalismus und Touristik vorbei.

gez.
Simone Burger
Verena Dietl
Kathrin Abele
Christian Müller
Marian Offman
Julia Schönfeld-Knor
Christian Vorländer
Klaus Peter Rupp
Jens Röver
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen bei neu beginnenden oder noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren – neben den gesetzlichen und städtebaulichen Vorschriften – zusätzlich im Rahmen des §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB folgende Vereinbarungen zur Minderung des C02-Ausstoßes aufgenommen werden können und diese grundsätzlich in allen Bebauungsplänen, wie eine Art „Öko-SoBoN“, eingefordert werden können:

  1. Bei geeigneten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen im Zuge des Neubaus zu installieren und danach in Betrieb zu nehmen.

  2. Bei geeigneten Dachflächen mit mehr als 100 qm Gesamtfläche, für die die „Gestaltungs- und Begrünungssatzung 924“ der Landeshauptstadt München gilt, sind neben bzw. oberhalb der Grünflächen Photovoltaikanlagen anzubringen.

  3. Fuür die Photovoltaikmodule ist möglichst die gesamte freie Dachfläche/Fassadenfläche zur Verfügung zu stellen, eine Begrenzung der Leistung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch ist nicht das Ziel.

  4. Sofern die Dachfläche für Photovoltaik vermietet werden soll, sind vom Bauträger bereits alle wesentlichen baulichen Vorbereitungen zu treffen, sodass eine Photovoltaikanlage ohne Mehraufwand nachgerüstet werden kann. Insbesondere müssen ausreichend Platz für die Elektronik in und um den Hausanschluss/Zählerkasten, Leerrohre bzw. Kabelkanäle vom Dach zum Hausanschluss und etwaige Befestigungselemente am Dach vorgesehen werden.

Begründung

Wenn München 2035 klimaneutral sein soll, müssen wir besonders im Neubau ansetzen. Mit rund 1.710 Sonnenscheinstunden im Jahr ist München eine der sonnenreichsten Städte der Bundesrepublik und bietet damit günstige Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Deshalb wollen wir, dass im Neubau verpflichtend Photovoltaikanlagen errichtet werden, auf allen Dächern, auf denen dies sinnvoll ist.

Wir werden München nicht komplett mit erneuerbaren Energien aus München versorgen können, deshalb braucht es das Engagement der Stadtwerke auch außerhalb von München. Aber wir wollen die regionale Erzeugung deutlich ausbauen. Deshalb ist eine Beschränkung vieler Anlagen auf den Eigenverbrauch nicht sinnvoll und soll unterbleiben, um die regionale Erzeugung zu stärken. Die Stadtverwaltung soll hier Wege aufzeigen. Auch schließen sich Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen nicht aus, hier gibt es inzwischen viele gute Beispiele aus der Praxis.

Aus unserer Sicht bietet der §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB (städtebaulicher Vertrag) ein geeignetes Instrument um die Nutzung von Solarenergie verpflichtend im Neubau zu verankern:

§11 (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
4. entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung;

gez.
Simone Burger
Heide Rieke
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen des Gesundheits- und Gesamtum­baukonzeptes der München Klinik (MÜK) an (mindestens) einem Klinikstandort eine sog. Portalpraxis, eine gemein­same zentrale Notaufnahme für Notfallambulanz und Ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. Der Betrieb ist als Pilotprojekt zu behandeln, für das ein laufendes Monitoring eingerichtet wird und eine Auswertung erfolgt. Die Ergebnisse der Pilotierung sind dem Stadtrat vorzulegen. Auf der Basis der Erfahrungen ist zu ermitteln, ob eine Übernahme des Konzepts auf weitere MÜK-Standorte mög­lich ist.

Begründung

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organi­siert sind: der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungs­dienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Au­ßerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Hausärzt* innen ist die Versorgungssituation im ärztlichen Bereitschaftsdienst für Patient* innen un­übersichtlich. Sie wissen häufig nicht, wann und wo sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen können, oftmals gibt es gar keine festen Bereitschaft­spraxen, sondern der Notdienst findet in der Pra­xis der jeweils diensthabenden Ärzte statt. Zudem variieren die Öff­nungszeiten der Bereitschaftspraxen und diese decken nicht immer die gesamte sprechstunden­freie Zeit ab. In München wird die Situa­tion zusätzlich noch dadurch erschwert, dass die wohnortnahe Hausarztversorgung nicht flächen­deckend in allen Stadtvierteln gewährleistet ist. Daher suchen viele Patient* innen direkt die Notauf­nahmen der Krankenhäuser auf. Das hat, insbesondere im städtischen Raum, eine Überlastung der Notfallambulanzen, lange Wartezeiten und Unzufriedenheit bei Personal wie Patient* innen zur Folge.

Die bestehenden Strukturen orientieren sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Patient* innen. Es bedarf patient* innenorientierterer Strukturen, die folgende Kriterien erfüllen müssen: einfache Auffindbarkeit, täglicher 24-stündiger, möglichst barrierefreier Zugang, zeitnahe Verfügbarkeit einer umfassen­den Diagnostik und gute Qualität der Behandlung.

Das Konzept der Portalpraxis/zentralen Notaufnahme soll für diese Probleme Abhilfe schaffen und die Not­fallversorgung professionalisieren sowie konzentrieren. Kritisch kranke Patient* innen können nicht selbst ihre Zuordnung in die geeignete Notfallversorgung vornehmen, bei vielen Erkrankungen ist zudem gar nicht sofort ersichtlich, wer für die Behandlung geeignet ist. Die Entscheidung zwi­schen verschiedenen Disziplinen dürfen nicht Patient* innen selbst oder das Personal an der Pforte treffen müssen. Das konzentrierte Konzept sieht vor, dass Patient* innen in einer zentralen An­laufstelle von interdiszi­plinär ausgebildetem Personal angesehen, ggf. erstversorgt und der geeig­neten Fachdiszi­plin zur Weiterbehandlung zugeleitet werden. Alle Patient* innen erhal­ten dort eine Ersteinschätzung und je nach Einstufung erfolgt dann eine sta­tionäre Auf­nahme in der Klinik, die Übergabe der Behandlung an die vor Ort angesiedelte (ambulante) Bereit­schaftspraxis oder ggf. der Verweis an den Hausarzt.

Dieses Vorgehen wird bereits deutschland­weit an zahlreichen Krankenhäusern erfolgreich eingesetzt. Es sichert eine nach Behandlungspriorität geordnete Reihenfolge der Patientenbehandlung sowie bei Bedarf eine schnelle und zielgerichtete Zuweisung in die zuständige Fachabteilung.

Die aktuell laufende Umsetzung des Gesundheitskonzepts und dem Umbau der MÜK bietet die Gelegenheit, an (mindestens) einem der Standorte die baulichen Voraussetzungen für eine solche Portal­praxis/zentrale Notaufnahme zu schaffen. Betrieb und Erfolg dieser sollen als Projekt durchgeführt und evaluiert wer­den, sodass eine spätere Übertragbarkeit auf weitere MÜK-Standorte möglich ist.

Der reguläre Weiterbetrieb der Notaufnahmen an den anderen MÜK-Standorten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wird gebeten, zu prüfen, ob auf den Klinikgeländen der München Klinik die Errichtung von Personalwohnungen über Freiflächen, Parkflächen oder sonstigen eingeschossigen Anlagen möglich ist, um dort Pflege­kräften kostengünstigen Wohn­raum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können.

Begründung

Angesichts des zunehmenden Mangels an Pflegepersonal, von dem auch die München Klinik betrof­fen ist, steht es der Verwaltung an, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um München als Stadt und Ar­beitgeberin für Pflegekräfte attraktiv zu machen. Insbesondere die hohen Mietkosten in München sind ein großes Problem bei der Personalgewinnung in diesem umkämpften Arbeitsfeld. Kostengüns­tigen Wohnraum in Arbeitsplatznähe anbieten zu können, wäre ein erheblicher Vorteil bei der Gewin­nung neuen Pflegepersonals.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu prüfen, ob und wie neuer Wohnraum für Pflegepersonal an den München-Klinik-Standorten realisiert werden kann. Da für die Kliniken aktuell noch das Gesamtumbaukonzept umgesetzt wird, soll in der Prüfung auch eine Betrachtung enthalten sein, ob eine Er­richtung von Wohnungen ggf. nach der Baufertigstellung ermöglicht werden kann, falls die Konstruk­tion währenddessen einen verzögernden Einfluss auf die Umsetzung hätte.

Eine Möglichkeit dafür böten bspw. „Stelzenhäuser“ (Ständerholzbauweise), wie eines auf dem Gelände des Dantebads über dem Parkplatz errichtet wurde. Die erforderliche Bauzeit bei diesem Wohnhaus in Ständerholzbauweise war um ein vielfaches kürzer als beim konventio­nellem Wohnungsbau. Dadurch dass anderweitige Nutzungen überbaut werden, entsteht zudem kein zusätzlicher Flächenbedarf. Auch diese Option soll geprüft werden.

gez.
Kathrin Abele
Dr. Ingo Mittermaier
Simone Burger
Haimo Liebich
Isabella Fiorentino-Wall
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, es den Beschäftigten der städtischen Eigenbetriebe zu ermöglichen, dass für Betriebsfeiern die bisher dafür angesetzte Arbeitszeit in einen Zuschuss umgewandelt werden kann, sodass die Finanzierung der Betriebsfeier auch die bisher festgelegten 20 € pro Person übersteigen kann. Die Finanzierung soll dann die 20 € plus den Wert der vom Personal eingebrachten Stunden betragen.
Grundsätzlich soll zudem überprüft werden, ob der bisherige Zuschuss für Betriebsfeiern städtischer Beschäftigter – entsprechend in den Eigenbetrieben – erhöht werden kann. Der jeweilige Personalrat ist an der Umsetzung entsprechend zu beteiligen.

Begründung

Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflüge leisten einen wichtigen Beitrag für das Betriebsklima. So möchte bspw. der AWM jährlich eine größere, abteilungsübergreifende Betriebsfeier ausrichten. Vielen Mitarbeitenden (u.a. im Wertstoffhof oder bei der städt. Müllabfuhr) kann die Anwesenheit an städtischen Gemeinschaftsveranstaltungen nicht angerechnet werden, da bei ihrer Tätigkeit kein Gleitzeitsystem Anwendung findet.
Damit diesen Beschäftigten auch ein Angebot gemacht werden kann, welches über den derzeitigen Zuschuss von 20 € pro Person hinausgeht, ist ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich für die eingebrachte Arbeitszeit zu gewähren.
Darüber hinaus erscheint es zeitgemäß, auch den städtischen Beschäftigten eine jährliche Betriebsfeier in etwas größerem Rahmen als bisher zu ermöglichen.

gez.
Christian Müller
Christian Vorländer
Simone Burger
Heide Rieke
Haimo Liebich
Ulrike Boesser
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Jens Röver

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines Tanzhauses in München zu beauftragen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Das Tanzhaus soll insbesondere auch inklusiv nutzbar sein.

Begründung

München ist eine Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Tanzszene, die sich ständig weiterentwickelt und äußerst kreativ ist. Um die Aufmerksamkeit für den Tanz aus München wesentlich zu stärken und die Bandbreite des Tanzes, die in München vorhanden ist, auch über München hinaus noch sichtbarer und attraktiver für internationale Kooperationen zu machen, ist mit einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob und wie durch ein sog. Tanzhaus die Produktionsbe-dingungen für den Tanz in München entscheidend verbessert werden können. Dabei sollen insbesondere, auch in Abgrenzung zu den etablierten privaten Tanzschulen, die sozialen, sportlichen und gesundheitlichen Aspekte einer solchen Einrichtung in öffentlicher Hand herausgearbeitet werden.

Was München fehlt ist ein Tanzhaus, in dem Tanzstücke erarbeitet und aufgeführt werden können. Ein Ort der Unterstützung, die wir einer Kompanie oder einzelnen Tanzschaffenden geben können. Ein inklusives Tanztheater könnte z.B. in einem neuen Planungsgebiet entstehen und so ein Anziehungsort für Bürgerinnen und Bürger werden, die nicht in diesem neuen Bereich wohnen. In einem ersten Schritt soll vom Kulturreferat eine Machbarkeitsstudie für ein Tanzhaus angefertigt werden.

gez.
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Kulturreferat wird gebeten, bei der Planung der nächsten Proberäume mindestens einen davon mit einem Schwungboden für die Tanzszene vorzusehen.

Begründung

München ist eine Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Tanzszene, die sich ständig weiterentwickelt und äußerst kreativ ist. Neben den erstklassigen Ausbildungsinstituten und bereits situierten Ballett- und Tanzensembles ist auch eine Vielzahl weiterer Akteure in der Tanzszene aktiv. Für diese sollen mehr Möglichkeiten zum Proben geschaffen werden, denn auch diese leisten einen Beitrag zum Profil der Tanzstadt München.

gez.
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das seit 2018 existierende Projekt Demokratie-Lokal dauerhaft zu etablieren. Das Projekt hat erfolgreich und beispielhaft gezeigt, wie politische Teilhabe in den Nachbarschaften ermöglicht sowie das Bewusstsein, die Information und das Wissen über politische Teilhabemöglichkeiten niederschwellig gestärkt werden können.

Begründung

Die Finanzierung für das Projekt läuft Ende 2020 aus. Es soll mit einer halben Stelle sowie Sachmitteln für Sach- und Raumkosten verstetigt werden. Die Anbindung bei der Fachstelle für Demokratie ist aus unserer Sicht sinnvoll, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung politischer Teilhabe insbesondere von bisher eher politikfernen Münchnerinnen und Münchnern mit der Expertise der Fachstelle koordiniert und gemeinsam konzipiert werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Verena Dietl
Christian Vorländer
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadt München soll künftig regelmäßig einen Zukunftsbericht erstellen, der die größten langfristigen Chancen und Herausforderungen für eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft Münchens beschreibt. Dabei sollen die Themen Bevölkerungsentwicklung, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und Mobilität, Demokratie und Bürgerbeteiligung, die digitale Transformation, wirtschaftliche Innovationen, die kommunale Finanzkraft, Katastrophenschutz, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit, Kultur und Fachkräftemangel aufgegriffen werden.

Der Bericht soll als Teil der Perspektive München regelmäßig eine Reihe von denkbaren Szenarien skizzieren, die auf München zukommen und unser Leben ganz grundsätzlich verändern können. Er soll aufzeigen, welche Maßnahmen zur Bewältigung der aufgezeigten Entwicklungen nötig sind. Orientieren soll sich der Zukunftsbericht an der 2016 einmalig erstellten „Zukunftsschau München 2040+“ des Fraunhofer Instituts und an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

Der Bericht soll mit Unterstützung neuester wissenschaftlicher, ökonomischer und geopolitischer Erkenntnisse und im Dialog mit den örtlich ansässigen wissenschaftlichen Instituten und Universitäten erstellt werden. So sollen Risiken für unsere Stadt auch künftig vermieden, Zukunftschancen frühzeitig ergriffen und Münchens Zukunft auch langfristig lebenswert gestaltet werden.

Begründung

In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wie wollen wir München gestalten? Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich aus weltweiten Entwicklungen, die vor den Stadtgrenzen Münchens nicht haltmachen werden?

Weit über die nächsten Amtsperioden hinausdenkend, wollen wir uns mit der Zukunft unserer Stadt beschäftigen, mit den klügsten Köpfen über mögliche Szenarien diskutieren und mit neuen Beteiligungsformaten allen Münchnerinnen und Münchnern die Möglichkeit eröffnen, dabei zu sein, wenn die Zukunft Münchens– sozial gerecht, nachhaltig ökologisch und wirtschaftlich innovativ – ersonnen, geträumt und gestaltet wird.

Welche Innovationen werden unser Leben verändern? Wird München weiter so rasant wachsen und irgendwann ein eigenes Bundesland? Was können und wollen wir uns als Stadt leisten, in welchen Bereichen investieren? Welche umweltfreundlichen Antriebstechnologien werden sich tatsächlich durchsetzen und was macht BMW in 30 Jahren? Wer versorgt unsere Kinder und pflegebedürftigen Älteren, wenn sich der Fachkräftemangel weiter verschärft? Wie hoch werden wir bauen, wie uns ernähren? Und wie kann das alles zusammenhängen und miteinander verbunden werden?

Die Zukunft hält für München viele Chancen, aber auch Risiken bereit. Dieser Zukunft, und wie sie in 30 oder 40 Jahren aussehen wird, fantasievoll und gleichzeitig ernsthaft nachzugehen, soll künftig strukturiert, referatsübergreifend und im engen Austausch zwischen Stadtrat, Verwaltung und Wissenschaft erfolgen.

Der Zukunftsbericht soll erstmals im Jahr 2021 erscheinen und regelmäßig aktualisiert werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Vorländer
Verena Dietl
Kathrin Abele
Heide Rieke
Hans Dieter Kaplan
Jens Röver
Ulrike Boesser
Julia Schönfeld-Knor
Haimo Liebich
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport (RBS) wird gebeten, zu prüfen, ob und wie ein Wahlfach „Ernäh­rungsbildung“ an Schulen etabliert werden kann.

Begründung

Durch ein Wahlfach „Ernährungsbildung“ könnten Schülerinnen und Schüler direkt in die Verpflegung an der Schule eingebunden werden. Sie würden nicht nur Einblicke in ernährungsphysiologische Aspekte sondern auch in die notwendigen Abläufe zur Verpflegung einer gesamten Schule erhalten. Sie könnten sich Kenntnisse aneignen über gesunde Ernährung oder Speiseplan-Erstellung. Dies beginnt bei der Einkaufsplanung und Logistik, geht über die Zubereitung von Speisen bis hin zum Service. Gleichzeitig können sich die Schülerinnen und Schüler mit abwechslungsreicher Ernährung, regionalen Zutaten, Bioproduktion und Umweltschutz genauso auseinander setzen wie mit der Frage nach einer sozialverträglichen Preisgestaltung. Dadurch würde zudem ein Lernfeld-übergreifender Unterricht, beispielsweise mit Bezügen zu Ernährungsphysiologie, Biologie und Betriebswirtschaftslehre ermöglicht.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Verena Dietl
Haimo Liebich
Cumali Naz
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder