Schlagwortarchiv für: Hans Dieter Kaplan

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen bei neu beginnenden oder noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren – neben den gesetzlichen und städtebaulichen Vorschriften – zusätzlich im Rahmen des §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB folgende Vereinbarungen zur Minderung des C02-Ausstoßes aufgenommen werden können und diese grundsätzlich in allen Bebauungsplänen, wie eine Art „Öko-SoBoN“, eingefordert werden können:

  1. Bei geeigneten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen im Zuge des Neubaus zu installieren und danach in Betrieb zu nehmen.

  2. Bei geeigneten Dachflächen mit mehr als 100 qm Gesamtfläche, für die die „Gestaltungs- und Begrünungssatzung 924“ der Landeshauptstadt München gilt, sind neben bzw. oberhalb der Grünflächen Photovoltaikanlagen anzubringen.

  3. Fuür die Photovoltaikmodule ist möglichst die gesamte freie Dachfläche/Fassadenfläche zur Verfügung zu stellen, eine Begrenzung der Leistung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch ist nicht das Ziel.

  4. Sofern die Dachfläche für Photovoltaik vermietet werden soll, sind vom Bauträger bereits alle wesentlichen baulichen Vorbereitungen zu treffen, sodass eine Photovoltaikanlage ohne Mehraufwand nachgerüstet werden kann. Insbesondere müssen ausreichend Platz für die Elektronik in und um den Hausanschluss/Zählerkasten, Leerrohre bzw. Kabelkanäle vom Dach zum Hausanschluss und etwaige Befestigungselemente am Dach vorgesehen werden.

Begründung

Wenn München 2035 klimaneutral sein soll, müssen wir besonders im Neubau ansetzen. Mit rund 1.710 Sonnenscheinstunden im Jahr ist München eine der sonnenreichsten Städte der Bundesrepublik und bietet damit günstige Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Deshalb wollen wir, dass im Neubau verpflichtend Photovoltaikanlagen errichtet werden, auf allen Dächern, auf denen dies sinnvoll ist.

Wir werden München nicht komplett mit erneuerbaren Energien aus München versorgen können, deshalb braucht es das Engagement der Stadtwerke auch außerhalb von München. Aber wir wollen die regionale Erzeugung deutlich ausbauen. Deshalb ist eine Beschränkung vieler Anlagen auf den Eigenverbrauch nicht sinnvoll und soll unterbleiben, um die regionale Erzeugung zu stärken. Die Stadtverwaltung soll hier Wege aufzeigen. Auch schließen sich Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen nicht aus, hier gibt es inzwischen viele gute Beispiele aus der Praxis.

Aus unserer Sicht bietet der §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB (städtebaulicher Vertrag) ein geeignetes Instrument um die Nutzung von Solarenergie verpflichtend im Neubau zu verankern:

§11 (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
4. entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung;

gez.
Simone Burger
Heide Rieke
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat in einer vergleichenden Darstellung über „SoBoN-Modelle“ anderer Kommunen (bspw. Hamburg, Münster, Ulm, Frankfurt und neuerdings Rosenheim) zu informieren. Insbesondere soll dem Stadtrat dabei eine Einschätzung gegeben werden, wie und zu welchen Bedingungen es auch in München möglich wird, im Rahmen der Baurechtsschaffung für Wohnungsbau den Begünstigten zu verpflichten, einen Grundstücksanteil zum planungsunbeeinflussten Marktpreis an die Kommune zu verkaufen. Bezahlbares Wohnen könnte dann auf neuer städtischer Fläche nicht nur über zeitlich befristete Bindungen von
Förderprogrammen, sondern dauerhaft ermöglicht werden.

Um bezahlbaren Wohnungsbau dauerhaft zur Verfügung zu stellen, wird die Stadtverwaltung außerdem beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie im Rahmen einer Neufassung der SoBoN neu entstehender Wohnraum zu 60% als gefördert oder preisgedämpft gesichert werden kann, davon ein großer Teil dauerhaft auf dann kommunalen Flächen.

Begründung

Seit Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) im Jahr 1994 werden Planungsbegünstigte an den Kosten und Lasten beteiligt, die durch die kommunale Bauleitplanung ausgelöst werden. Außerdem müssen 40 % der Wohnungen als gefördert bzw. preisgedämpft zur Verfügung gestellt werden. Diese Bindungen gelten auf privaten Flächen allerdings in der Regel nur 25 Jahre. Auf städtischen Flächen entstehen dagegen 90 % geförderte und preisgedämpfte Wohnungen mit einer deutlich längeren Laufzeit der Bindungen.

Das SoBoN-Modell wurde in Anbetracht von Grundstücksknappheit und starker Mietpreisentwicklung insbesondere in Ballungsräumen mittlerweile von vielen Kommunen übernommen und auch weiterentwickelt. Jüngstes Beispiel ist die Stadt Rosenheim. Hier soll entsprechend dem „Rosenheimer Modell“ bei der Entwicklung von Flächen, die größer als 1 ha sind, Baurecht nur dann geschaffen werden, wenn im Gegenzug maximal ein Drittel der Grundstücksfläche zum Marktwert vor Baurechtsschaffung an die Stadt verkauft wird. Auf den neuen städtischen Flächen sollen dann günstige oder staatlich geförderte Wohnungen entstehen.

Auch für München soll eine Regelung gefunden werden, die es ermöglicht, im Interesse der Münchnerinnen und Münchner auf neu auszuweisenden Flächen mindestens 60 % geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren.

gez.
Heide Rieke
Simone Burger
Christian Müller
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Sachverhalte zu bewerten:

  1. Hat sich die Münchner Freiflächengestaltungssatzung bewährt, insbesondere mit Blick auf die Ziele „Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität“?

  2. Muss bei der Einreichung von Bauanträgen öfters eingegriffen werden, da eben keine ausreichende Begrünung geplant wird, sondern sogenannte Schottergärten?

  3. Wäre es sinnvoll, unsere Freiflächengestaltungssatzung in § 3 „Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke“ mit folgenden Satz zu konkretisieren:
    „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.“

Bei dieser Gelegenheit sollten auch die anderen Regelungen der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung einer Überprüfung unterzogen werden. Beispielsweise könnten die Vorschriften zur Gestaltung von Flachdächern, Außenwänden sowie von Mülleinhausungen konkretisiert bzw. intensiviert werden, sodass auch hier mehr naturnahe Flächen erzeugt werden.

Sollte eine Anpassung der Münchner Freiflächengestaltungssatzung zweckmäßig sein, so ist zudem zu prüfen, inwieweit ein Förderprogramm aufgelegt bzw. bestehende Fördermöglichkeiten ausgeweitet werden können, sodass dazu animiert wird, die dann neuen Satzungsziele auch im Bestand zu erreichen.

Begründung

Geschotterte Steingärten sind leider in Mode gekommen, da sie sehr pflegeleicht sind.
Mit Blick auf den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt sind derartige Flächen jedoch weniger wünschenswert – sie speichern Wärme und geben diese über einen längeren Zeitraum wieder ab. Anders als begrünte und bepflanzte Flächen beeinflusst dies die unmittelbare Umgebung – das sog. Mikroklima – negativ. Zudem sind geschotterte Flächen auf Dauer für die Ansiedlung von Pflanzen und Kleinstlebewesen verloren und verschärfen dadurch das fortschreitende Insektensterben.
Die Landeshauptstadt München beugt dieser Entwicklung schon lange vor, denn die städtische Freiflächengestaltungssatzung gibt es bereits seit 1996. Diese regelt seit jeher unter anderem, dass bei Bebauung von Grundstücken keine Steinwüsten rund um das Haus angelegt werden dürfen, sondern dass Begrünung und Bepflanzung zu erfolgen haben.

Andere Städte, wie bspw. Erlangen, orientieren sich nun an der Münchner Freiflächengestaltungs-satzung, um im jeweils eigenen Bereich darauf hinzuwirken, dass künftig keine „geschotterten Steingärten und Gebäude ohne Grünbereiche“ geplant werden.

Diese begrüßenswerte Entwicklung sollten wir zum Anlass nehmen, unsere eigene Satzung auf Nachbesserungspotential zu überprüfen. Dort, wo es nötig ist, sollten Regelungen deutlicher herausgestellt und konkretisiert werden. Zudem sollten die bestehenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit untersucht und ggf. zeitgemäß angepasst bzw. ergänzt werden. Beispielsweise könnten Flächenmaße genauer angeschaut werden. Auch das Einbeziehen von Unterstellmöglichkeiten und Boxen für Müllcontainer – wie es Erlangen praktiziert – erscheint sehr sinnvoll.

Um auch die bereits bestehende Bebauung zu erreichen, sollte geprüft werden, wie die notwendigen Veränderungen an Häusern und in Wohngebieten gefördert werden können. Hierfür könnte sich anbieten, das städtische Förderprogramm (zur) Energieeinsparung zu nutzen.

München hat sich zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Die Anpassung unserer Freiflächengestaltungssatzung könnte einen wertvollen Beitrag bei der Erreichung dieses ambitionierten Zieles leisten.

gez.
Bettina Messinger
Heide Rieke
Anne Hübner
Simone Burger
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadt München soll künftig regelmäßig einen Zukunftsbericht erstellen, der die größten langfristigen Chancen und Herausforderungen für eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft Münchens beschreibt. Dabei sollen die Themen Bevölkerungsentwicklung, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und Mobilität, Demokratie und Bürgerbeteiligung, die digitale Transformation, wirtschaftliche Innovationen, die kommunale Finanzkraft, Katastrophenschutz, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit, Kultur und Fachkräftemangel aufgegriffen werden.

Der Bericht soll als Teil der Perspektive München regelmäßig eine Reihe von denkbaren Szenarien skizzieren, die auf München zukommen und unser Leben ganz grundsätzlich verändern können. Er soll aufzeigen, welche Maßnahmen zur Bewältigung der aufgezeigten Entwicklungen nötig sind. Orientieren soll sich der Zukunftsbericht an der 2016 einmalig erstellten „Zukunftsschau München 2040+“ des Fraunhofer Instituts und an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

Der Bericht soll mit Unterstützung neuester wissenschaftlicher, ökonomischer und geopolitischer Erkenntnisse und im Dialog mit den örtlich ansässigen wissenschaftlichen Instituten und Universitäten erstellt werden. So sollen Risiken für unsere Stadt auch künftig vermieden, Zukunftschancen frühzeitig ergriffen und Münchens Zukunft auch langfristig lebenswert gestaltet werden.

Begründung

In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wie wollen wir München gestalten? Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich aus weltweiten Entwicklungen, die vor den Stadtgrenzen Münchens nicht haltmachen werden?

Weit über die nächsten Amtsperioden hinausdenkend, wollen wir uns mit der Zukunft unserer Stadt beschäftigen, mit den klügsten Köpfen über mögliche Szenarien diskutieren und mit neuen Beteiligungsformaten allen Münchnerinnen und Münchnern die Möglichkeit eröffnen, dabei zu sein, wenn die Zukunft Münchens– sozial gerecht, nachhaltig ökologisch und wirtschaftlich innovativ – ersonnen, geträumt und gestaltet wird.

Welche Innovationen werden unser Leben verändern? Wird München weiter so rasant wachsen und irgendwann ein eigenes Bundesland? Was können und wollen wir uns als Stadt leisten, in welchen Bereichen investieren? Welche umweltfreundlichen Antriebstechnologien werden sich tatsächlich durchsetzen und was macht BMW in 30 Jahren? Wer versorgt unsere Kinder und pflegebedürftigen Älteren, wenn sich der Fachkräftemangel weiter verschärft? Wie hoch werden wir bauen, wie uns ernähren? Und wie kann das alles zusammenhängen und miteinander verbunden werden?

Die Zukunft hält für München viele Chancen, aber auch Risiken bereit. Dieser Zukunft, und wie sie in 30 oder 40 Jahren aussehen wird, fantasievoll und gleichzeitig ernsthaft nachzugehen, soll künftig strukturiert, referatsübergreifend und im engen Austausch zwischen Stadtrat, Verwaltung und Wissenschaft erfolgen.

Der Zukunftsbericht soll erstmals im Jahr 2021 erscheinen und regelmäßig aktualisiert werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Vorländer
Verena Dietl
Kathrin Abele
Heide Rieke
Hans Dieter Kaplan
Jens Röver
Ulrike Boesser
Julia Schönfeld-Knor
Haimo Liebich
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Projekte zu unterstützen, deren Ziel es ist, die Aufstellung einheimischer Nadelbaumarten als Weihnachtsbäume über mehrere Jahre hinweg und damit nachhaltiger zu ermöglichen.

Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit Flächen im Stadtgebiet bzw. Areale in der Verantwortung von städtischen Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften für die (solitäre) Anpflanzung von ausgewachsenen Weihnachtsbäumen geeignet sind.

Weitere Fördermöglichkeiten derartiger Projekte sind zu prüfen und dem Stadtrat vorzustellen.

Begründung

Die Baumschule „Schwanenland“ aus Zorneding führte in der Weihnachtssaison 2019 zum ersten Mal und überdies auch sehr erfolgreich das Projekt „Nachhaltiger Weihnachtsbaum“ durch. Das Prinzip ist dabei sehr einfach: Kund*innen entscheiden sich für einen „lebenden“ Weihnachtsbaum im Topf, holen diesen drei Jahre hintereinander bei der Baumschule ab und bringen ihn nach der Weihnachtszeit wieder dorthin zurück. Wenn der Baum groß geworden ist, wird er fachgerecht versorgt und entsprechend den geltenden Regelungsvorschriften „ausgewildert“.

Unverkennbar enthält dieses spannende Projekt zahlreiche Vorteile gegenüber der herkömmlichen Beschaffung eines Weihnachtsbaumes. Weniger Weihnachtsbäume müssen geschlagen werden und weniger Aufwand muss betrieben werden, um Bäume nach den Festtagen zu entsorgen. Zudem wird ein Beitrag zur Neupflanzung von Bäumen sowie zur Durchmischung der Baumarten im Großraum München geleistet, verbunden mit den klimatisch positiven Effekten, die eine jährlich stattfindende Ausbringung einer Vielzahl von Nadelbäumen hätte.

Vor diesem Hintergrund soll überprüft und bewertet werden, mit welchen Maßnahmen die Landeshauptstadt München dieses Projekt sowie ähnlich nachhaltig gestaltete, vergleichbare Angebote anderer Unternehmen unterstützen kann.

gez.
Christian Müller
Anne Hübner
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Klaus Peter Rupp

Stadtratsmitglieder

Antrag

Wenn wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, und das Ziel, dass München 2035 klimaneutral ist, erreichen wollen, dann ist davon auszugehen, dass der Strombedarf steigt.

Deshalb werden die Stadtwerke München (SWM) aufgefordert, ihre Planungen zu aktualisieren und eine Einschätzung über den Stromverbrauch 2035 vorzulegen. Dies soll die Voraussetzung sein, um die „Ausbauoffensive Erneuerbare Energien“ weiterzuentwickeln und ein neues Ziel für das Jahr 2035 zu formulieren.

Begründung

Mit Unterstützung der München SPD starteten die SWM bereits 2008 die „Ausbauoffensive Erneuerbare Energien“ mit dem Ergebnis, dass die SWM heute deutschland- und europaweit führend bei der Erzeugung von erneuerbarer Energie sind.

Aktuell erzeugen die Stadtwerke beispielsweise bereits mehr Ökostrom, als alle Münchner Privathaushalte, Tram- und U-Bahnen verbrauchen. Bis 2025 soll die Ökostromproduktion der SWM bilanziell die gesamte Stadt regenerativ versorgen können.

Dieses Ziel wird nach den aktuellen Planungen erreicht. Für die SPD ist die Ausbauinitiative ein äußerst wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und heute bereits ein großer Erfolg.
Es ist aber davon auszugehen, dass durch die notwendige Dekarbonisierung der Stromverbrauch bis 2035 steigt (beispielsweise durch die intensivere Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen).

Deshalb soll die Ausbauoffensive weiterentwickelt werden – Wir wollen eine neue Ausbauoffensive für das Zieljahr 2035.

gez.
Simone Burger
Jens Röver
Verena Dietl
Heide Rieke
Hans Dieter Kaplan
Anne Hübner
Renate Kürzdörfer
Christian Müller
Christian Vorländer
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu ergreifen, um im Rahmen der geplanten Standortvergrößerung von Apple auf die Realisierung von Werkswohnungen im Stadtgebiet hinzuwirken.

Begründung

München ist ein attraktiver Wirtschafts- und Innovationsstandort. Nach Google plant nun auch der Konzern Apple, seinen Standort in der Stadt deutlich auszubauen. Gemäß aktueller Presseberichterstattung (SZ, 17.01.2020) wird der Technikriese bis zu 1200 neue Arbeitsplätze in München schaffen. Um den Druck auf den ohnehin äußerst angespannten Wohnungsmarkt nicht noch weiter zu erhöhen, sollen im Rahmen dieser Expansion möglichst auch Werkswohnungen entstehen.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Christian Vorländer
Simone Burger
Renate Kürzdörfer
Marian Offman
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Münchner Foodsaver-/ Foodsharing-Netzwerke bzw. -Plattformen unterstützt werden können. Kann man in städtischen Räumen, wie in den ASZ, zum Beispiel sog. Tauschkühlschränke aufstellen?

Begründung

Die sog. Foodsaver gehen zu Supermärkten, Bäckereien oder Restaurants, mit denen der Verein eine Vereinbarung getroffen hat, und holen übrig gebliebene Lebensmittel ab. Sie lagern sie im eigenen Kühlschrank, und wer sich über bspw. eine App angemeldet hat, kann sich davon etwas holen. Mehr als 120 Münchner Betriebe – vom Viktualienmarkt übers Tollwood-Festival bis zu kleinen Bäckereien – machen laut Presseberichterstattung bereits mit.

Wir finden diese Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sehr gut und möchten diese auch als Stadt unterstützen!

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Anne Hübner
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Supermärkte sollen verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel, die der Supermarkt sonst entsorgen würde, gemeinnützigen Organisationen zu spenden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Deutschen Städtetag auf eine entsprechende bundesgesetzliche Änderung hinzuwirken.

Begründung

Seit knapp vier Jahren dürfen in Frankreich Supermärkte Lebensmittel nicht mehr einfach wegwerfen. Die Bilanz: Die Organisationen erhalten deutlich mehr Essen. Supermärkte mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind verpflichtet, unverkaufte Lebensmittel an örtliche gemeinnützige Organisationen zu spenden.

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Marian Offman
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zusammen mit dem Münchner Einzelhandel Lösungen zu erarbeiten, wie abgelaufene, aber genießbare Lebensmittel vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann bspw. durch Einrichtung bzw. Unterstützung sog. Foodsharing-Cafés erfolgen.

Begründung

Es kann nicht sein, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen und gleichzeitig Menschen bestraft werden, die sich gegen diese Verschwendung von Lebensmitteln einsetzen und diese einsammeln/ verbrauchen.

gez.
Ulrike Boesser
Heide Rieke
Verena Dietl
Christian Müller
Jens Röver
Christian Vorländer
Hans Dieter Kaplan
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Ingo Mittermaier
Haimo Liebich
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Klaus Peter Rupp
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder