Schlagwortarchiv für: Lena Odell

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass es – parallel zu den Möglichkeiten der Wiederöffnungen in der Gastronomie – eine Öffnung von Jugendtreffs unter bestimmten Voraussetzungen geben soll. Zu den Voraussetzungen gehören ein Hygienekonzept sowie die strenge Einhaltung der Abstandsvorschriften, eine Maskenpflicht wo unvermeidbar sowie vor allem ein Sitzplatzkonzept entsprechend demjenigen in der Gastronomie. Die zulässige Anzahl der Besucher*innen ist nach der Gesamtfläche der jeweiligen Einrichtung zu berechnen.

Begründung

Die Wiedereröffnung der Gastronomie ermöglicht es den Menschen in Bayern, sich unter Einhaltung bestimmter Hygiene- und Abstandsregeln wieder zu treffen und auszutauschen. Für Jugendliche ist dies jedoch häufig nur begrenzt zugänglich, da Treffen in Gastronomiebetrieben Geld kosten. Jugendtreffs hingegen ermöglichen es Jugendlichen, konsumfrei und sicher Zeit miteinander zu verbringen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum es für diese Zielgruppe also nicht coronagerechte Jugendtreffs als konsumfreie Alternative zu den Biergärten der Erwachsenen geben sollte. Da davon auszugehen ist, dass die aktuellen Einschränkungen über den Sommer hinaus in der einen oder anderen Form fortbestehen werden, ist es dringend geboten, eine Lösung zu finden, um auch Jugendlichen wieder ein Stück Normalität zurückzugeben.

Dieses Konzept ließe sich entsprechend auch auf die Wiedereröffnung von Nachbarschaftstreffs, Alten- und Servicezentren sowie, in beschränktem Maße, Elterntreffs anwenden.

gez.
Lena Odell
Barbara Likus
Anne Hübner
Christian Müller
Cumali Naz
Christian Köning
Julia Schönfeld-Knor
Julia Schmitt-Thiel
Lars Mentrup
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Anfrage

Neben den Schulen wurde auch in den Münchner Einrichtungen für die Kinderbetreuung die Notbetreuung von Kindern während des Corona-Lockdowns sichergestellt. Dies stellte und stellt sowohl die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung als auch die Beschäftigten in den Einrichtungen vor zahlreiche Herausforderungen – für die Bewältigung dieser Hürden sowie für den Einsatz und das Engagement der Kolleginnen und Kollegen möchten wir uns in besonderem Maße bedanken!

Da die Inanspruchnahme der Notbetreuung derzeit ausgeweitet wird und eine generelle Öffnung der Einrichtungen in Vorbereitung ist, möchten wir die Stadtverwaltung bitten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Welche Regeln gelten derzeit für die Betreuung von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen?
  • Welche Herausforderungen stellen sich den Einrichtungen aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Regeln?
  • Welche Lösungen hierzu wurden bereits von Seiten der Stadtverwaltung und der Einrichtungen eruiert und wie kann die Stadtverwaltung die Einrichtungen darüber hinaus unterstützen, insb. bei einer nunmehr zu erwartenden größeren Anzahl an „zurückkehrenden“ Kindern?
  • Nach welcher Maßgabe wird die „Rückkehr“ der Kinder geregelt bzw. zugelassen?
  • Wie viele Kinder werden nach den Pfingstferien noch ohne Betreuung sein?
  • Sollte die Kapazität an Betreuungspersonen und Betreuungsraum in den Einrichtungen zu gering für den Bedarf an „zurückkehrenden“ Kindern sein: Besteht die Möglichkeit, Teilzeit-Betreuungsmodelle (stundenweise am Tag, tageweise in der Woche) in den Einrichtungen zu etablieren, so dass alle Kinder – je nach Zeitmodell – zumindest für ein paar Stunden in den Einrichtungen sein können?
  • Besteht für die Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit, sich regelmäßig auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen, wenn diese es wollen?

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Lena Odell
Barbara Likus
Cumali Naz
Felix Sproll
Kathrin Abele

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen des Münchner Tierparks Hellabrunn mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder zu besprechen. Dabei soll OB Reiter darauf hinwirken, dass die derzeit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bayernweit geltenden Regelungen zu Wiedereröffnung und Betrieb von Tierparks und Zoos derart angepasst werden, dass ein wirtschaftliches Überleben dieser beliebten Einrichtungen erreicht werden kann.

Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden können, so bitten wir OB Reiter, sich alternativ dafür einzusetzen, dass Tierparks und Zoos in Bayern über die entsprechenden Bayerischen Rettungsschirm-Programme Unterstützung erhalten.

Die Stadtverwaltung stellt schnellstmöglich die finanzielle Lage der Münchener Tierpark Hellabrunn AG dar und legt einhergehend Vorschläge vor, wie diese Lage stabilisiert und verbessert werden kann.

Für Besitzer*innen von Dauereintrittskarten, die während der Schließung den Tierpark nicht besuchen konnten und die auch derzeit nur eingeschränkt von ihrer Karte Gebrauch machen können, ist eine zufriedenstellende, die Liquidität des Tierparks nicht beeinflussende Lösung vorzuschlagen, mit der diese Einschränkungen anteilig kompensiert werden kann.

Begründung

Kommendes Jahr jährt sich die Gründung des Münchner Tierparks Hellabrunn zum 110. Mal. Wenngleich der Tierpark seit jeher zu den beliebtesten Bildungs- und Kultureinrichtungen Münchens gehört, so ist das Erreichen dieses Jubiläums doch keinesfalls sicher. Grund hierfür ist – wie für viele andere Unternehmer*innen und Unternehmen – die aktuelle Corona-Pandemie. So war es für Tierparks und Zoos bspw. nicht wie anderen Unternehmen und Organisationen möglich, während der Zeit des Lockdowns und der fehlenden Einnahmen die Kosten in größerem Umfang zu reduzieren, da die Tiere (und auch die Pflanzen) weiter versorgt werden mussten und somit ein Großteil der Arbeiten weiterhin anfiel.

Aus diesem Grund soll dem Stadtrat rasch über die wirtschaftliche Lage des Tierparks berichtet und es sollen Vorschläge für den Erhalt der Zahlungsfähigkeit gemacht werden.

Ebenso sollen Lösungen erarbeitet werden, wie Besitzer*innen von Dauereintrittskarten anteilig dafür kompensiert werden können, dass der Tierpark nahezu zwei Monate geschlossen war und dass auch nach der Wiederöffnung des Tierparks kein Zugang wie in „normalen“ Zeiten möglich ist. Der Erhalt einer Vergünstigung beim Kauf eines weiteren Jahrestickets könnten hier eine Option sein. Auch könnte es denkbar sein, Bescheinigungen auszustellen, sollten Besitzer*innen von Dauerkarten bereit sein, auf einen Ausgleich zu verzichten und diesen dem Tierpark zu spenden.

Zwar ist der Tierpark seit dem 11.05. wieder geöffnet, jedoch wurde von behördlicher Seite eine Maximalbesucherzahl von 2.185 Gästen pro Tag festgelegt. Diese Maximalzahl beruht auf der insb. für den Einzelhandel herangezogenen Bemessungsgrundlage, die jeder Person einen Raum von 20 m² einräumt. Die Einnahmen, die mit dieser pro Tag begrenzten Besucher*innenzahl generiert werden können, reichen nicht aus, um mittelfristig das Überleben des Tierparks sicherstellen zu können.

Da die Münchener Tierpark Hellabrunn AG keinen klassischen Einzelhandel betreibt und der Großteil der Tierparkfläche Outdoor-Bereich ist, erscheint es denkbar, eine Sonderregelung für diese sowie vergleichbare Einrichtungen zu erlassen. So könnten die Bayerischen Tierparks und Zoos angewiesen werden, spezielle Abstands- und Hygienemaßnahmen für die Indoor- und Gastronomieflächen zu treffen sowie für die Freiluft-Bereiche konkrete Kontrollmaßnahmen zu etablieren. Bei der Berechnung der Maximalzahl an Tagesgästen könnte jedoch für die Außenbereiche eine zweckmäßigere Bemessungsgrundlage (bspw. 5 m²) herangezogen werden, um somit einer größeren Zahl an Gästen den Besuch zu erlauben. Dies würde – unter strikter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beschäftigten des Tierparks, der Besucherinnen und Besucher sowie der Tiere – immens dazu beitragen, betriebsgefährdende Liquiditätsengpässe in den Tierpark- und Zoobetrieben zu verhindern.

Sollte eine derartige Regelung nicht kurzfristig erlassen werden können, so könnte als Alternative die Unterstützung der Bayerischen Tierparks und Zoos mit Geldern aus der Bayerischen Corona-Hilfe erreicht werden.

gez.
Simone Burger
Anne Hübner
Christian Vorländer
Lena Odell
Felix Sproll
Barbara Likus
Lars Mentrup
Roland Hefter
Micky Wenngatz

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Verwaltung stellt sicher, dass es im Sommer Freizeitangebote für alle gibt – vor allem auch für Familien, Senior*innen, für Jugendliche und gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen. Es soll darauf geachtet werden, dass es überall in der Stadt auch kostenlose Angebote gibt, damit alle teilnehmen können. Die bestehenden Freizeit-, Ferien-, Kultur-, und Senior*innenprogramme sollen dazu auf ihre Machbarkeit auch in Zeiten der Corona-Pandemie – insbesondere unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben – überprüft werden. Weiter soll überlegt werden, ob andere sinnvolle Angebote möglich sind.

Ziel ist es, für alle und in allen Stadtteilen Angebote, insbesondere in Zusammenarbeit mit den örtlichen kulturellen Einrichtungen zu machen und den öffentlichen Raum zwischen den unterschiedlichen Angeboten fair aufzuteilen. Das Kreisverwaltungsreferat soll dabei sowohl die Verwaltung als auch Initiativen von zivilgesellschaftlichen Akteuren beraten, welche Auflagen zu erfüllen sind und wie der Gesundheitsschutz einzuhalten ist.

Für eine faire Aufteilung des vorhandenen Platzes vor Ort, sollte die Durchführung der Freizeitangebote eng mit dem am 13.05.2020 in der Vollversammlung beschlossenen Konzept „Sommer in der Stadt“ und der dort geplanten App-Lösung verzahnt werden. Um die Information allen zugänglich zu machen, sollen die Angebote auch in der Stadtinformation gebündelt verfügbar sein.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zusammen mit den beteiligten Referaten das Gesamtkonzept der Öffentlichkeit vorzustellen.

Begründung

Viele Münchnerinnen und Münchner werden diesen Sommer in der Stadt verbringen.
Der Stadtrat hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft am 13.05.2020 beauftragt, das Konzept „Sommer in der Stadt“ auszuarbeiten. Ein Ziel ist es dabei, den Schausteller*innen und Marktkaufleuten ausreichende Kundenfrequenz zu ermöglichen.

„Sommer in der Stadt Plus“ soll nun dafür sorgen, dass die schon bestehenden Freizeitangebote bei der Konzeptentwicklung berücksichtigen werden.

Wir wollen, dass Freizeitangebote trotz Corona genutzt werden können – ohne Sorge um die Gesundheit. Denn der Gesundheitsschutz muss immer gewährleistet sein.

Unser Augenmerk liegt dabei darauf, alle Münchnerinnen und Münchner in Blick zu haben – auch die Menschen mit geringem Einkommen.

gez.
Simone Burger
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Lena Odell
Nikolaus Gradl
Klaus Peter Rupp
Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Clara Nitsche
Bille Stöhr
Beppo Brem
Julia Post
Sebastian Weisenburger
Dominik Krause
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Münchner Stadtentwässerung und das Referat für Gesundheit und Umwelt werden aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit sich die LHM mit den eigenen Kläranlagen am aktuellen Forschungsprojekt „Integrales SARS-CoV-2-Abwassermonitoring“ des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Technischen Universität (TU) Dresden beteiligen kann.

Begründung

Viele SARS-CoV-2-Infizierte werden in der Statistik nicht erfasst, weil sie entweder gar keine oder keine typischen Symptome aufweisen und deshalb nicht getestet und gemeldet werden. Wie hoch diese Dunkelziffer und damit der tatsächlich infizierte Anteil der Bevölkerung ist, ist aber ein wichtiger Schlüsselparameter für die epidemiologische Bewertung einer Pandemie sowie die Prognose dafür, wie sie sich weiterentwickeln wird.

Europäischen Wissenschaftlern ist es gelungen, Sars-CoV-2 in kleinsten Mengen im Abwasser nachzuweisen, bevor Corona-Infektionen in der betreffenden Region bekannt wurden.

Je nach Konzentration des Virus im Abwasser lässt sich also vielleicht feststellen, ob nur vereinzelt Menschen infiziert sind oder bereits sehr viele. Und ob die Zahl der Infizierten abnimmt oder steigt. Das Abwasser liefert wertvolle Zusatzinformationen über die Zirkulation des Virus. Durch Abwasserüberwachung könnten damit Frühwarnsysteme installiert werden, um das Infektionsgeschehen zu beobachten.

Auch der Fachbereich Siedlungswasserwirtschaft der Technischen Universität München untersucht bereits Abwasserproben an Kliniken nach dem Corona-Virus. Ein Forschungsantrag aus Bundesmitteln ist hier gestellt, aber noch nicht bewilligt.
Das Projekt der TU Dresden ist bereits bewilligt und angelaufen. Durch eine Beteiligung könnte München daher rasch in den Entwicklungsprozess eingebunden werden und von den zusätzlichen Erkenntnissen profitieren.

Von Vorteil könnte ebenso sein, dass in München im Rahmen einer anderen wissenschaftlichen Studie 3.000 Haushalte per Blutprobe auf eine Corona-Infektion untersucht wurden. Durch einen Vergleich dieser Studie mit den Daten aus der Abwasserentnahme könnten ggf. weitere Rückschlüsse gezogen werden.
Um bestmöglich von der Teilnahme an diesem Programm profitieren zu können und da das Forschungsprojekt bereits begonnen hat, möchten wir bitten, unabhängig von der in der Geschäftsordnung vorgegebenen Bearbeitungsfrist der Intention dieses Antrags schnellstmöglich nachzugehen.

gez.
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Klaus Peter Rupp
Andreas Schuster
Barbara Likus
Lena Odell
Lars Mentrup
Fraktion SPD/Volt

Paul Bickelbacher
Bernd Schreyer
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Anja Berger
Sybille Stöhr
Nimet Gökmenoglu
Dr. Hannah Gerstenkorn
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

Freischankflächen für die Gastronomie werden kurzfristig und dort, wo es räumlich und rechtlich möglich ist, zugelassen und erweitert.

Hierfür werden zum Beispiel temporäre Umwandlungen von Parkplätzen in Freischankflächen im Einzelfall unbürokratisch ermöglicht. Gastronomiebetrieben ohne Freischankflächen wird eine Freischankflächennutzung im öffentlichen Raum ermöglicht.

Diese Maßnahmen gelten zunächst befristet für 2020. Die städtischen Gebühren für Freischankflächen werden für die Dauer der wegen Corona behördlich angeordneten Betriebsschließungen erlassen.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat die Münchner Gastronomie hart getroffen. Existenzen stehen auf dem Spiel und damit auch die Lebensader dessen, was man gerne als Münchner Gemütlichkeit bezeichnet. Viele Gastronomiebetriebe sind nun in ihrer Existenz bedroht.

Die Landeshauptstadt München soll die Gastronomen in dieser Situation unterstützen und auch kreative Möglichkeiten zur Erweiterung des gastronomischen Angebots und damit eine Abmilderung des Verdienstausfalls ermöglichen.

Ab dem 18. Mai 2020 dürfen unter Einhaltung der erforderlichen strengen Hygienevorschriften Biergärten sowie Freischankflächen wieder betrieben werden. Hierfür ist insbesondere zwischen den Gästen ein Abstand von 1, 5 Meter einzuhalten.

Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, ist die Zulassung und gegebenenfalls Erweiterung der Freischankflächen ein wirksames Instrument. Mit den Pilotversuchen der Sommerstraßen und Parklets 2019 sowie den Erfahrungen mit temporären Umnutzungen wie dem PARK(ing) DAY liegen der Stadtverwaltung bereits Erfahrungen vor.

In Wien werden Kfz-Stellplätze durch sogenannte Schanigärten temporär umgenutzt. Oft sind diese mit Blickschutzwänden eingezäunt, auf einem Podium errichtet oder mit Topfpflanzen geschmückt. Sie sind damit von der Straße sicher abgegrenzt und erhöhen durch die Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

gez.
Christian Vorländer
Andreas Schuster
Christian Köning
Julia Schmitt-Thiel
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Barbara Likus
Klaus Peter Rupp
Lena Odell
SPD/Volt-Fraktion

Anja Berger
Beppo Brem
David Süß
Clara Nitsche
Dominik Krause
Julia Post
Sebastian Weisenburger
Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat stellt dar, mit welchen Maßnahmen – im Zusammenwirken mit der Polizei – dafür Rechnung getragen werden kann, dass sowohl die Versammlungsfreiheit, aber auch der Gesundheits- und Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden.

Begründung

An der Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen am vergangenen Samstag auf dem Marienplatz nahmen ca. 3.000 Personen teil und missachteten die vorgeschriebenen Abstandsregelungen.
Es ist inakzeptabel, dass bei Demonstrationen durch die fehlende physische Distanz und das Nicht-Bedecken von Mund und Nase jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkariert und weitere Lockerungen eher gefährdet als ermöglicht werden.
Nicht zuletzt würdigt es auch die Bemühungen der Ärzt*innen, des Pflege- und medizinischen Personals herab, die seit Wochen unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit pflegen, behandeln und Leben retten.

gez.
Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
SPD/Volt-Fraktion

Dominik Krause
Gudrun Lux
Thomas Niederbühl
Nimet Gökmenoglu
Paul Bickelbacher
Christian Smolka
Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat stellt dar, mit welchen Maßnahmen – im Zusammenwirken mit der Polizei – dafür Rechnung getragen werden kann, dass sowohl die Versammlungsfreiheit, aber auch der Gesundheits- und Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden.

Begründung

An der Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen am vergangenen Samstag auf dem Marienplatz nahmen ca. 3.000 Personen teil und missachteten die vorgeschriebenen Abstandsregelungen.
Es ist inakzeptabel, dass bei Demonstrationen durch die fehlende physische Distanz und das Nicht-Bedecken von Mund und Nase jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkariert und weitere Lockerungen eher gefährdet als ermöglicht werden.
Nicht zuletzt würdigt es auch die Bemühungen der Ärzt*innen, des Pflege- und medizinischen Personals herab, die seit Wochen unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit pflegen, behandeln und Leben retten.

gez.
Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:
Freischankflächen für die Gastronomie werden kurzfristig und dort, wo es räumlich und rechtlich möglich ist, zugelassen und erweitert.
Hierfür werden zum Beispiel temporäre Umwandlungen von Parkplätzen in Freischankflächen im Einzelfall unbürokratisch ermöglicht. Gastronomiebetrieben ohne Freischankflächen wird eine Freischankflkächennutzung im öffentlichen Raum ermöglicht.
Diese Maßnahmen gelten zunächst befristet für 2020. Die städtischen Gebühren für
Freischankflächen werden für die Dauer der wegen Corona behördlich angeordneten
Betriebsschließungen erlassen.

Begründung

Die Corona-Pandemie hat die Münchner Gastronomie hart getroffen. Existenzen stehen auf dem Spiel und damit auch die Lebensader dessen, was man gerne als Münchner Gemütlichkeit bezeichnet. Viele Gastronomiebetriebe sind nun in ihrer Existenz bedroht.
Die Landeshauptstadt München soll die Gastronomen in dieser Situation unterstützen und auch kreative Möglichkeiten zur Erweiterung des gastronomischen Angebots und damit eine Abmilderung des Verdienstausfalls ermöglichen.
Ab dem 18. Mai 2020 dürfen unter Einhaltung der erforderlichen strengen Hygienevorschriften Biergärten sowie Freischankflächen wieder betrieben werden. Hierfür ist insbesondere zwischen den Gästen ein Abstand von 1, 5 Meter einzuhalten.
Um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, ist die Zulassung und egebenenfalls Erweiterung der Freischankflächen ein wirksames Instrument. Mit den Pilotversuchen der Sommerstraßen und Parklets 2019 sowie den Erfahrungen mit temporären Umnutzungen wie dem PARK(ing) DAY liegen der Stadtverwaltung bereits Erfahrungen vor.
In Wien werden Kfz-Stellplätze durch sogenannte Schanigärten temporär umgenutzt. Oft sind diese mit Blickschutzwänden eingezäunt, auf einem Podium errichtet oder mit Topfpflanzen geschmückt. Sie sind damit von der Straße sicher abgegrenzt und erhöhen durch die Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

gez.
Christian Vorländer
Andreas Schuster
Christian Köning
Julia Schmitt-Thiel
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Barbara Likus
Klaus Peter Rupp
Lena Odell

Fraktion SPD/Volt