Schlagwortarchiv für: Micky Wenngatz

Antrag

Das Referat für Gesundheit und Umwelt und die beiden weiteren Kooperationspartner (Kassenärztliche Vereinigung und München Klinik) berichten über den aktuellen Stand, warum dieses Projekt noch nicht realisiert wurde.
Das RGU und die MüK stellen dar, wie die Einrichtung der gynäkologischen Ambulanz für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen an der München Klinik Schwabing zeitnah ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung der gynäkologischen Ambulanz am Klinikum Schwabing durch eine Ermächtigung der KVB möglich ist.

Begründung

Die Vollversammlung vom 24.10.2018 hat die Installierung einer gynäkologischen Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkung beschlossen und die Finanzierung sichergestellt. Trotz dieser Mittelbereitstellung durch den Münchner Stadtrat konnte dieses äußerst wichtige Projekt noch nicht realisiert werden.
Derzeit gibt es in München und im Umland für Mädchen und Frauen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind keinerlei Möglichkeit gynäkologische Versorgung zu erhalten. Das ist eine völlig inakzeptable Situation, zumal die erforderlichen Mittel bereits 2018 für 2019 zur Verfügung gestellt wurden und seitens der München Klinik die Räumlichkeiten und die Logistik (spezieller Lifter) bereitgestellt sind.
Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht aufgrund dessen, da die einzige Praxis in angemessener Nähe in Dachau mittlerweile geschlossen ist. Für Frauen im Rollstuhl ist die angemessene gynäkologische Versorgung in dieser Stadt nicht gewährleistet. Zudem hat sich München auch der UN-Behindertenkonvention verpflichtet. Demzufolge haben das RGU und alle Beteiligten die Verpflichtung, für alle Frauen diese notwendige medizinische Versorgung sicher zu stellen.

Klaus Peter Rupp
Barbara Likus
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Lena Odell
Micky Wenngatz
Christian Köning

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Das Kommunalreferat wird beauftragt, die seit Kurzem leer stehenden Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens Blumenstraße 11 an das Diversity-Jugendzentrum zu vermieten.

Begründung

Seit Jahren sieht sich das Jugendzentrum, das bereits im 1. Stock des genannten Anwesens angesiedelt ist, mit statischen Problemen konfrontiert, die dazu führen, dass nur 30 Personen die Räumlichkeiten im 1. Stock nutzen können. Veranstaltungen können dort also kaum und nur mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Wegen der deutlich gestiegenen Angebote hat sich auch der Raumbedarf insgesamt für das Diversity-Jugendzentrum erhöht. Mit der Anmietung der zusätzlichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss kann Abhilfe geschaffen werden.

gez.
Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Anne Hübner
Lena Odell

Fraktion SPD/Volt

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 17.06.2020

I.
Die Anlage I (Gebührenverzeichnis) der Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) vom
09.04.2014, zuletzt geändert am 06.12.2018, wird für die Dauer vom 15. März 2020 bis 31. Dezember 2020 wie folgt angepasst:

  1. Ambulanter Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten an den von der Landeshauptstadt München festgelegten Standorten
    Straßengruppen I, II, III, S monatlich: je 0 EUR

  2. Ambulanter Handel mit Blumen an den von der Landeshauptstadt München festgelegten Standorten
    Straßengruppen I, II, III, S monatlich: je 0 EUR, Flächenerweiterung: je 0 EUR

  3. Werbeverkauf
    9.1 im Geltungsbereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung /pro Stand wöchentlich:
    0 Cent
    9.2 außerhalb des Geltungsbereichs der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung / pro Stand
    wöchentlich: 0 Cent

  4. Freischankflächen
    18.1 vor baurechtlich als Gaststätten genehmigten Betrieben sowie gemäß Art. 58 Bayerische Bauordnung von der Genehmigungspflicht freigestellten Gaststättenbetrieben (vgl. § 23 Abs. 1 SoNuRL) pro angefangenem m² / jährlich 0 EUR für Straßengruppen I, II, III, S
    18.2 vor Gewerbebetrieben, in deren Räumen auch Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, sofern die Größe der jeweiligen Freischankfläche 10 m² nicht übersteigt und diese nur während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten betrieben wird (vgl. § 23 Abs. 2 SoNuRL), pro angefangenem m² / jährlich 0 EUR für Straßengruppen I, II, III, S

II.
Bisher gezahlte Sondernutzungsgebühren in 2020 in der Zeit ab 15. März 2020 gemäß bislang gültigerSoNuGebS werden den Betroffenen entweder erstattet oder für das Jahr 2021 gut geschrieben.

Begründung

Bereits in der Vollversammlung vom 13.5.20 hat sich der Stadtrat interfraktionell mit überwältigender
Mehrheit für eine weitestgehende Entlastung hinsichtlich der Gebühren im öffentlichen Raum ausgesprochen.
Um die durch die Corona-Pandemie schwer gebeutelte Gastronomie und auch weitere
Händler im öffentlichen Raum zu entlasten, ist die bis zum Jahresende befristete Gebührenreduzierung
auf Null ein schneller, verwaltungsmäßig einfacher und wirkungsvoller Weg.
Etliche Städte in Deutschland haben dies bereits umgesetzt – München sollte dem guten Beispiel folgen.

gez.
Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Antrag:

Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus (EOF, MM Miete und MM Genossenschaften) auf städtischen Flächen wird von 50% auf 60% erhöht. Die 40% verbleiben für den
Konzeptionellem Mietwohnungsbau (KMB).

Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt ab sofort nur im Rahmen des Erbbaurechts – vorrangig an genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften – und mit Verpflichtungen (Garantien) für bezahlbare Mietobergrenzen und dauerhafte Bindungen.

Begründung:

In der aktuell weiterhin hoch angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in München müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Deshalb setzen wir auf städtischen Flächen zu 100% auf Mietwohnungsbau. Für Beschäftigte mit normalen Einkommen ist die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft die beste und realistische Möglichkeit, die Sicherheit die Eigentum bietet durch ein Dauerwohnrecht zu erreichen. Daher soll auf den Flächen der Stadt in Zukunft nur noch Mietwohnungsbau mit dauerhaft gesicherten Mietobergrenzen entstehen und Genossenschaften als wichtige Akteure damit gestärkt werden.

gez.
(Inititative)

Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
Nikolaus Gradl

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen des Münchner Tierparks Hellabrunn mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder zu besprechen. Dabei soll OB Reiter darauf hinwirken, dass die derzeit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bayernweit geltenden Regelungen zu Wiedereröffnung und Betrieb von Tierparks und Zoos derart angepasst werden, dass ein wirtschaftliches Überleben dieser beliebten Einrichtungen erreicht werden kann.

Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden können, so bitten wir OB Reiter, sich alternativ dafür einzusetzen, dass Tierparks und Zoos in Bayern über die entsprechenden Bayerischen Rettungsschirm-Programme Unterstützung erhalten.

Die Stadtverwaltung stellt schnellstmöglich die finanzielle Lage der Münchener Tierpark Hellabrunn AG dar und legt einhergehend Vorschläge vor, wie diese Lage stabilisiert und verbessert werden kann.

Für Besitzer*innen von Dauereintrittskarten, die während der Schließung den Tierpark nicht besuchen konnten und die auch derzeit nur eingeschränkt von ihrer Karte Gebrauch machen können, ist eine zufriedenstellende, die Liquidität des Tierparks nicht beeinflussende Lösung vorzuschlagen, mit der diese Einschränkungen anteilig kompensiert werden kann.

Begründung

Kommendes Jahr jährt sich die Gründung des Münchner Tierparks Hellabrunn zum 110. Mal. Wenngleich der Tierpark seit jeher zu den beliebtesten Bildungs- und Kultureinrichtungen Münchens gehört, so ist das Erreichen dieses Jubiläums doch keinesfalls sicher. Grund hierfür ist – wie für viele andere Unternehmer*innen und Unternehmen – die aktuelle Corona-Pandemie. So war es für Tierparks und Zoos bspw. nicht wie anderen Unternehmen und Organisationen möglich, während der Zeit des Lockdowns und der fehlenden Einnahmen die Kosten in größerem Umfang zu reduzieren, da die Tiere (und auch die Pflanzen) weiter versorgt werden mussten und somit ein Großteil der Arbeiten weiterhin anfiel.

Aus diesem Grund soll dem Stadtrat rasch über die wirtschaftliche Lage des Tierparks berichtet und es sollen Vorschläge für den Erhalt der Zahlungsfähigkeit gemacht werden.

Ebenso sollen Lösungen erarbeitet werden, wie Besitzer*innen von Dauereintrittskarten anteilig dafür kompensiert werden können, dass der Tierpark nahezu zwei Monate geschlossen war und dass auch nach der Wiederöffnung des Tierparks kein Zugang wie in „normalen“ Zeiten möglich ist. Der Erhalt einer Vergünstigung beim Kauf eines weiteren Jahrestickets könnten hier eine Option sein. Auch könnte es denkbar sein, Bescheinigungen auszustellen, sollten Besitzer*innen von Dauerkarten bereit sein, auf einen Ausgleich zu verzichten und diesen dem Tierpark zu spenden.

Zwar ist der Tierpark seit dem 11.05. wieder geöffnet, jedoch wurde von behördlicher Seite eine Maximalbesucherzahl von 2.185 Gästen pro Tag festgelegt. Diese Maximalzahl beruht auf der insb. für den Einzelhandel herangezogenen Bemessungsgrundlage, die jeder Person einen Raum von 20 m² einräumt. Die Einnahmen, die mit dieser pro Tag begrenzten Besucher*innenzahl generiert werden können, reichen nicht aus, um mittelfristig das Überleben des Tierparks sicherstellen zu können.

Da die Münchener Tierpark Hellabrunn AG keinen klassischen Einzelhandel betreibt und der Großteil der Tierparkfläche Outdoor-Bereich ist, erscheint es denkbar, eine Sonderregelung für diese sowie vergleichbare Einrichtungen zu erlassen. So könnten die Bayerischen Tierparks und Zoos angewiesen werden, spezielle Abstands- und Hygienemaßnahmen für die Indoor- und Gastronomieflächen zu treffen sowie für die Freiluft-Bereiche konkrete Kontrollmaßnahmen zu etablieren. Bei der Berechnung der Maximalzahl an Tagesgästen könnte jedoch für die Außenbereiche eine zweckmäßigere Bemessungsgrundlage (bspw. 5 m²) herangezogen werden, um somit einer größeren Zahl an Gästen den Besuch zu erlauben. Dies würde – unter strikter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beschäftigten des Tierparks, der Besucherinnen und Besucher sowie der Tiere – immens dazu beitragen, betriebsgefährdende Liquiditätsengpässe in den Tierpark- und Zoobetrieben zu verhindern.

Sollte eine derartige Regelung nicht kurzfristig erlassen werden können, so könnte als Alternative die Unterstützung der Bayerischen Tierparks und Zoos mit Geldern aus der Bayerischen Corona-Hilfe erreicht werden.

gez.
Simone Burger
Anne Hübner
Christian Vorländer
Lena Odell
Felix Sproll
Barbara Likus
Lars Mentrup
Roland Hefter
Micky Wenngatz

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat stellt dar, mit welchen Maßnahmen – im Zusammenwirken mit der Polizei – dafür Rechnung getragen werden kann, dass sowohl die Versammlungsfreiheit, aber auch der Gesundheits- und Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden.

Begründung

An der Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen am vergangenen Samstag auf dem Marienplatz nahmen ca. 3.000 Personen teil und missachteten die vorgeschriebenen Abstandsregelungen.
Es ist inakzeptabel, dass bei Demonstrationen durch die fehlende physische Distanz und das Nicht-Bedecken von Mund und Nase jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkariert und weitere Lockerungen eher gefährdet als ermöglicht werden.
Nicht zuletzt würdigt es auch die Bemühungen der Ärzt*innen, des Pflege- und medizinischen Personals herab, die seit Wochen unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit pflegen, behandeln und Leben retten.

gez.
Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
SPD/Volt-Fraktion

Dominik Krause
Gudrun Lux
Thomas Niederbühl
Nimet Gökmenoglu
Paul Bickelbacher
Christian Smolka
Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat stellt dar, mit welchen Maßnahmen – im Zusammenwirken mit der Polizei – dafür Rechnung getragen werden kann, dass sowohl die Versammlungsfreiheit, aber auch der Gesundheits- und Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden.

Begründung

An der Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen am vergangenen Samstag auf dem Marienplatz nahmen ca. 3.000 Personen teil und missachteten die vorgeschriebenen Abstandsregelungen.
Es ist inakzeptabel, dass bei Demonstrationen durch die fehlende physische Distanz und das Nicht-Bedecken von Mund und Nase jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkariert und weitere Lockerungen eher gefährdet als ermöglicht werden.
Nicht zuletzt würdigt es auch die Bemühungen der Ärzt*innen, des Pflege- und medizinischen Personals herab, die seit Wochen unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit pflegen, behandeln und Leben retten.

gez.
Christian Vorländer
Lena Odell
Cumali Naz
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt