Schlagwortarchiv für: Micky Wenngatz

Antrag

  1. Die Landeshauptstadt würdigt und unterstützt die zehn Punkte des „Entschließungsantrags für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz“ aus dem Deutschen Bundestag vom 07.05.2021.

  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen des Entschließungsantrags im Hinblick auf die Bedeutung für die Landeshauptstadt München zu prüfen.

  3. Die Verwaltung wir gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des Entschließungsantrags die Clubkultur in der Landeshauptstadt München gefördert, erhalten und weiterentwickelt werden kann.

  4. In die Prüfung werden die dafür notwendigen Referate, insbesondere das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat und das Sozialreferat eingebunden. Ebenso sollen die „Fachstelle Pop“ sowie die neu geschaffene Fachstelle für das nächtliche Feiern „MoNa“ in die Prüfung einbezogen werden.

Begründung

Am Freitag, den 07.05.2021, hat der Deutsche Bundestag einen Entschließungsantrag beschlossen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Musikclubs und Livespielstätten (im Folgenden: Clubs) baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen und flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umzusetzen.
Im Entschließungsantrag wird in 10 Punkten aufgeführt, welche Bedeutung den Clubs beigemessen wird und mit welchen Problemen Clubs zu kämpfen haben: So leisten Clubs einen erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben und zur Entwicklung einer lebendigen funktionsgemischten Stadt. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und können im Rahmen einer Innenstadt-Strategie zu einer neuen Belebung, zu einer urbanen Nutzungsvielfalt beitragen.

Aktuell sind Clubs vor allem von Verdrängung oder steigenden Mieten bedroht. Die Suche nach neuen Standorten wird oft durch bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Fragen erschwert.

Noch sind Clubs als Vergnügungsstätten definiert und so Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos oder Bordellen gleichgesetzt. Zukünftig sollen Clubs als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ definiert und damit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern gleichwertig angesehen werden.
Es gibt Hinweise darauf, dass die Situation für Clubs auch in der Landeshauptstadt München sehr schwierig ist, da in den vergangenen Jahren zahlreiche Betriebe aufgegeben wurden und besonders die Umsiedelung und Neugründung von Clubs kaum zu realisieren ist.

Julia Schönfeld-Knor
Roland Hefter
Kathrin Abele
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp
Christian Müller
Micky Wenngatz
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Fraktion SPD/Volt

Initiative:
David Süß
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Mona Fuchs
Dominik Krause
Marion Lüttig
Thomas Niederbühl
Angelika Pilz-Strasser
Bernd Schreyer
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat werden aufgefordert, für den anstehenden Corona-Sommer Möglichkeiten zu schaffen, wie die Einrichtung allgemein nutzbarer Stadtterrassen im öffentlichen Raum insbesondere auf noch nicht so attraktiven und weniger intensiv genutzten Plätzen schnell unkompliziert genehmigt werden kann. Das Verfahren erfolgt vereinfacht in Anlehnung an die auf Parkplätzen möglichen Parklets. Für Grünanlagen können temporäre Gestaltungen oder Möblierungen ohne flächige Versiegelung geprüft werden.

Begründung

Jetzt im Frühjahr steigt auch die Anzahl der Menschen, die es ins Freie zieht. Um eine möglichst große Entzerrung zu schaffen, ist es dringend geboten, möglichst dezentral viele kleine attraktive Orte zu gestalten. In Ergänzung zu den kommerziellen Schanigärten und den für die Umnutzung von Parkplätzen angebotenen Parklets soll hier die Möglichkeit entstehen, dass Münchner*innen selbst in der eigenen Nachbarschaft kleine Aufenthaltsorte schaffen.

Wichtig ist hierbei, dass die Orte allen zugänglich sein müssen, nicht nur den Initiator*innen selbst. Je mehr solcher Terrassen im öffentlichen Raum entstehen, desto mehr wird es den Menschen ermöglicht, sich infektionsschutzkonform und ohne Konsumzwang an der frischen Luft zu treffen.

gez.

Lena Odell
Christian Vorländer
Micky Wenngatz
Andreas Schuster
Cumali Naz
Christian Köning
Barbara Likus
Lars Mentrup
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Nikolaus Gradl
Julia Schönfeld-Knor
Klaus Peter Rupp
Fraktion SPD/Volt

Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Nimet Gökmenoğlu
Gudrun Lux
Thomas Niederbühl
Christian Smolka
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich für den Erhalt des Münchner Traditionslokal „Menterschwaige“ einzusetzen und dem Stadtrat über ihre Bemühungen zu berichten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll sich insbesondere bezüglich der für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Kernsanierung des Haupthauses mit Eigentümern und Pächtern ins Benehmen setzen.

Begründung

Der Gutshof Menterschwaige im Stadtteil Harlaching hat als Ausflugsziel am Hochufer der Isar eine lange und berühmte Historie vorzuweisen. Zudem werden hier bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts Gäste bewirtet.

Wie der Presse vom 15.04.2021 zu entnehmen ist, steht der Betrieb des aktuell dort geführten Gasthofs mit Biergarten „Menterschwaige“ und somit der Erhalt von ca. 40 Arbeitsplätzen aufgrund einer negativen Entscheidung der Lokalbaukommission „auf der Kippe“. Eigentümer und Investoren könnten ohne die ihres Erachtens erforderliche Sanierung von einem weiteren Gaststättenbetrieb absehen.

Wir fordern den Erhalt des Traditionslokals. Im Gespräch mit allen Beteiligten sollen die Belange des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Gaststättenbetriebs besprochen und eine gemeinschaftliche Lösung erarbeitet werden.

gez.

Christian Müller
Kathrin Abele
Simone Burger
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Fraktion SPD/Volt

Gudrun Lux
Anja Berger
Beppo Brem
Paul Bickelbacher
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Fachstelle für Demokratie erarbeitet in engem Austausch mit den jüdischen Gemeinden einen Aktionsplan gegen Antisemitismus für die Landeshauptstadt München.

Begründung

München hat – nicht nur aufgrund seiner historischen Rolle als „Hauptstadt der Bewegung“ im Nationalsozialismus – eine besondere Verantwortung, wenn es um die Bekämpfung von Antisemitismus geht. Gerade hier muss klar und deutlich gegen Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen vorgegangen werden.

Das Jahr 2020 hat uns – gerade auch, was das Thema Antisemitismus betrifft – vor neue Herausforderungen gestellt. Das weitere Aufleben antisemitischer Welt- und Feindbilder im Zuge der Corona-Pandemie erinnert in erschreckender Weise an antisemitische Konjunkturen im Kontext historischer Krisen- und Seuchenzeiten. Ganz offensichtlich stellen antisemitische Verschwörungsmythen und Schuldzuweisungen – gerade auch aktuell – ein verbindendes Element zwischen verschiedenen demokratie- und menschenfeindlichen Akteuren und Milieus dar.

Angesichts dieser Entwicklung ist es geboten, dass die Landeshauptstadt München ihre Aktivitäten gegen Antisemitismus strukturiert, bündelt und gezielt verstärkt.

Dazu soll ein Aktionsplan gegen Antisemitismus vorgelegt werden. Dieser soll im engen Austausch mit den jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in München sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, die gegen Antisemitismus arbeiten, entwickelt werden. In diesen Aktionsplan sollen sowohl Initiativen und Maßnahmen der Verwaltung gegen Antisemitismus einfließen, als auch Erkenntnisse, die aus der intensiven Auseinandersetzung mit bundesweit bereits vorhandenen und erprobten Maßnahmen und Aktionsplänen gegen Antisemitismus (u.a. Bund, Berlin, Thüringen etc.) resultieren.

Mit der Erstellung des Aktionsplans wird die Fachstelle für Demokratie beauftragt, die das Thema bereits seit Jahren intensiv – öffentlichkeitswirksam, aber auch in die Verwaltung hineinwirkend – bearbeitet. So war die Fachstelle u.a. maßgeblich an der Erarbeitung der Beschlussvorlage „Gegen jeden Antisemitismus!“ von 2017 und an der Organisation der Kundgebung „Zusammenstehen gegen Antisemitismus“ im Juni 2018 beteiligt. Darüber hinaus berät sie beispielsweise Schulen, verschiedene Verwaltungseinheiten sowie städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften in der Auseinandersetzung mit dem Thema Antisemitismus – z.B. auch bei konkreten Vorfällen. Zudem steht die Fachstelle regelmäßig im engen und vertrauensvollen Austausch mit den jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in München, ebenso wie mit den Antisemitismusbeauftragten des Bundes, des Freistaates Bayern und verschiedener anderer Bundesländer sowie mit Antisemitismusbeauftragten in verschiedenen anderen Institutionen, wie der Staatsanwaltschaft München I.

Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Lena Odell
Roland Hefter
Cumali Naz
Micky Wenngatz
Fraktion SPD/Volt

Dominik Krause
Marion Lüttig
Nimet Gökmenoğlu
Thomas Niederbühl
Angelika Pilz-Strasser
Gudrun Lux
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass in Bayern endlich die gesetzliche Grundlage für die Durchführung medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche (Einnahme des Prostaglandins im zweiten Schritt) zu Hause geschaffen wird. Aufgrund der allgemeinen schlechten Verfügbarkeit der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Bayern ist dies dringend erforderlich. Die Corona-Pandemie verschärft den Bedarf zusätzlich.

Begründung

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch umfasst drei Besuche in einer gynäkologischen Pra-xis. Nach dem ersten Untersuchungs- und Beratungstermin nimmt die Patientin beim zweiten Besuch Mifepriston ein und kann nach der Einnahme nach Hause gehen. Beim dritten Besuch 36-48 Stunden später wird schließlich ein Prostaglandin angewendet. Im Anschluss muss die Patientin drei Stunden in der Praxis verweilen. § 13 SchKG regelt: „(1) Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur in einer Ein-richtung vorgenommen werden, in der auch die notwendige Nachbehandlung gewährleistet ist.“ Die Verweildauer von drei Stunden ist hier nicht festgeschrieben, sondern entstammt der ursprünglichen europäischen Zulassung des Medikaments Mifepriston, welche auch die nachfolgende Gabe eines Prostaglandins umfasst. Dieser Hinweis ist seit 2008 jedoch nicht mehr in der europäischen Zulassung enthalten.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat bereits 2015 festgestellt: „Die in der alten Zulassung geforderte Empfehlung, dass die nachfolgende Prostaglandin-Einnahme in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis erfolgen soll und die Schwangere ca. 3 Stunden unter ärztlicher Beobachtung verbleiben müssen, ist nicht evidenzbasiert. Für Gemeprost gibt es derzeit keine Studien oder Empfehlungen über die Applikation zu Hause. In verschiedenen Ländern erfolgt die Einnahme des Prostaglandins Misoprostol bereits seit der Zulassung von Mifepriston (Mifegyne®) im Jahr 2000 zu Hause. In Schweden gibt es seit September 2004 die offizielle Empfehlung, Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen der Einnahme in einer medizinischen Eirichtung und zu Hause zu geben. Die Praxis zeigt, dass bei ausreichender Aufklärung und guter Erreichbarkeit der verantwortlichen Einrichtung die orale oder vaginale Applikation von Misoprostol (Cytotec®) zu Hause sicher ist und von den meisten Frauen bevorzugt wird. Schwere Komplikationen wie eine sehr starke Blutung treten sehr selten auf und wenn, dann praktisch immer nach Ablauf der drei Stunden, die die Frauen gemäß der alten Regelung unter Aufsicht verbleiben sollen.“ Darüber hinaus tritt der Abbruch bei jeder vier-ten Patientin erst nach 24 Stunden ein, sodass ohnehin nicht garantiert ist, dass der Abbruch während der drei Stunden in der Praxis stattfindet.

In vielen gynäkologischen Praxen führt es zu logistischen Schwierigkeiten, einen Ort zur Verfügung zu stellen, an dem die Patientin die nötigen drei Stunden verbringen kann oder sie muss im Wartezimmer sitzen. Für die Patientin bedeutet es zusätzlichen emotionalen Stress und auch organisatorischen Auf-wand. Da die drei Stunden Verweildauer auf keiner medizinischen Evidenz basieren, sollte diese Re-gelung abgeschafft und vom Freistaat eine neue Regelung geschaffen werden, nach der jede Frau die Wahl hat, ob die das zweite Medikament ebenfalls in der Praxis verabreicht bekommen möchte oder es lieber beim ersten Besuch mit nach Hause nimmt.
Insbesondere während der andauernden Corona-Pandemie wäre es im Sinne der Kontaktminderung besonders wichtig, diese Möglichkeit zu schaffen, wie Berlin es zum Beispiel bereits getan hat.

gez.
Lena Odell
Klaus Peter Rupp
Barbara Likus
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Dr. Hannah Gerstenkorn
Angelika Pilz-Strasser
Judith Greif
Anna Hanusch
Sofie Langmeier
Thomas Niederbühl
Anja Berger
Mona Fuchs
Clara Nitsche

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

1 Siehe: https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch/
2 Siehe: 218. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zum Vorgehen beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch vom 9.6.2015, abrufbar unter https://www.dggg.de/fileadmin/documents/stellungnahmen/aktuell/2015/218_Stellungnahme_zum_Vorgehen_beim_medikatmentoesen_Schwangerschaftsabbruch.pdf
3 loc. cit
4 Siehe: https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch/

**Antrag **

Der Münchner Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für eine zweckmäßige Verwendung der leerstehenden Wohnimmobilien des Freistaats einzusetzen.

Diese leerstehenden Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens des Freistaates Bayern, welche nicht für Verwaltungszwecke oder sonstige staatliche Zwecke benötigt werden, sollen nicht – wie geplant – an Private veräußert, sondern einer zweckmäßigen, langfristig dem angespannten Münchner Wohnungsmarkt zugutekommenden Nutzung zugeführt werden.

Hochwertige Objekte, für welche der Bebauungsplan bzw. die Umgebungsbebauung aufgrund der Gebietstypologie keinen Geschosswohnungsbau zulässt, könnten als Tauschobjekte für geeignetere Objekte genutzt, einer Zwischennutzung zugeführt oder zumindest im Erbbaurecht veräußert werden. Die entsprechenden Einnahmen sollten bspw. der Stadibau GmbH zur Realisierung bezahlbaren Mietwohnungsbaus zufließen.

Begründung

Eine schriftliche Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Herrn Florian von Brunn vom 10.02.2021 mit dem Betreff „Bebaubare Freiflächen und Leerstände im Besitz des Freistaates Bayern in München“ hat ergeben, dass die dem Antrag in Anlage 1 beigefügten Immobilien teilweise bereits seit 2013 leer stehen und an private Käufer*innen veräußert werden sollen.

München braucht langfristig bezahlbare Mieten und genügend Wohnraum, im Übrigen auch für staatliche Bedienstete! Langfristig leerstehende Wohnimmobilien sind dabei mehr als ärgerlich, ein Verkauf und somit der langfristige Verlust von Zugriffsmöglichkeiten auf Grundstücke aber noch viel schlimmer. Wir fordern den Freistaat daher auf, den Leerstand zu beenden und die Immobilien einer zweckmäßigen Nutzung zuzuführen.

Christian Müller
Simone Burger
Andreas Schuster
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Micky Wenngatz
Lars Mentrup

Fraktion SPD/Volt

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Christian Smolka
David Süß
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

1 Anlage: Antwort vom 10.03.21 auf Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian von Brunn vom 10.02.2021 betreffend „Bebaubare Freiflächen und Leerstände im Besitz des Freistaates Bayern in München“

Antrag

Das IT-Referat wird beauftragt, die städtischen Unterkünfte, Kinderheime und Beherbergungsbetriebe umgehend mit besserer WLAN-Versorgung auszustatten, um die kurzfristigen coronabedingten Bedarfe der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

Dies soll auch den punktuellen, flexiblen und kurzfristigen Einsatz von LTE-Routern (Pop-up-WLAN) umfassen.

Das IT-Referat und Sozialreferat werden aufgefordert, bei den genannten Maßnahmen flexibel zusammenzuarbeiten und pragmatische Lösungen im Netzbereich zu finden. Bei der Ausstattung der Einrichtungen mit WLAN sollen die Bandbreiten auf ein dauerhaftes Homeschooling ausgerichtet werden.

Des Weiteren wird das IT-Referat aufgefordert, zu prüfen und darzulegen, welche kurzfristigen Maßnahmen umgesetzt werden können, um die digitalen Möglichkeiten in den Unterkünften und in den Beherbergungsgebieten insbesondere während der Corona-Krise zu verbessern.

Es sollen vorhandene Restmittel dafür verwendet werden. Erste Ergebnisse werden dem Stadtrat spätestens im Mai 2021 vorgestellt.

Begründung

Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen – vor allem auch im Bildungsbereich. Dabei ist es insbesondere in diesen Zeiten wichtig, dass für alle Schüler*innen ein strukturierter und geregelter Schulalltag sichergestellt werden kann. Denn dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Bildungsgerechtigkeit auch in Corona-Zeiten zu gewährleisten.

Das Fehlen an ausreichendem WLAN stellt für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen eine große Herausforderung dar, welche die bereits existierende Bildungsungleichheit weiter vertieft. Es ergibt sich eine unerlässliche Notwendigkeit, diese Problematik umgehend zu lösen.

gez.
Verena Dietl
Julia Schönfeld-Knor
Lars Mentrup
Lena Odell
Barbara Likus
Cumali Naz
Felix Sproll
Micky Wenngatz
Anne Hübner

Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Clara Nitsche
Bernd Schreyer
Marion Lüttig

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Personal- und Organisationsreferat und das IT-Referat werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt schnellstmöglich ein anonymes digitales Hinweisgebersystem einzuführen.

Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfälle genutzt werden. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutzstandards (DSGVO) und höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für interne und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

Begründung:

Die Europäische Union hat sich, um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (EU Whistleblowing Directive) geeinigt. Bis 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in eigene, nationale Gesetze zu gießen.

Das Bundesjustizministerium hat zur Umsetzung der Richtlinie den Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Behörden müssen innerhalb ihrer Organisation ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen.

Nach dem Entwurf soll zwar keine Pflicht einer anonymen Meldemöglichkeit bestehen – dies bleibt den Unternehmen und Behörden selbst überlassen -, jedoch stellen nicht-anonyme Meldewege, z.B. über Telefon und E-Mail, eine hohe Hürde für Hinweisgeber dar. Im Gegensatz zu einer schriftlichen anonymen Meldung bietet die anonyme Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem auch die Möglichkeit mit den Hinweisgeber*innen anonym in Dialog (z.B. für Nachfragen) zu treten.

Initiative:
Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Roland Hefter
Christian Köning
Lars Mentrup
Nikolaus Gradl
Felix Sproll

SPD/Volt – Fraktion

Dr. Florian Roth
Beppo Brem
Marion Lüttig
Judith Greif
Gudrun Lux
Thomas Niederbühl
Sibylle Stöhr
Julia Post
David Süß
Dominik Krause

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Zur Stärkung des Vertrauens in die Arbeit des Stadtrats erweitert die Landeshauptstadt München ihre Informationsfreiheitssatzung zu einer Transparenzsatzung, in der sukzessive alle relevanten städtischen Daten incl. Verträge und Gutachten der Stadt unter Beachtung des Datenschutzes sowie unter Wahrung weiterer berechtigter Schutzinteressen proaktiv auf ein Transparenzportal online gestellt werden. Vorbild könnte das Hamburger Transparenzgesetz sein.

Begründung

Transparenz schafft Vertrauen – diese grundlegende Einsicht sollte auch die Informationspolitik der Stadt München noch stärker prägen. Mit der Informationsfreiheitssatzung haben die Münchner Bürger*innen jetzt zwar das Recht auf Anfrage und unter Wahrung des Datenschutzes Informationen über das Handeln der Stadtverwaltung zu erhalten. Eine moderne und ihren Bürger*innen zugewandte Stadt sollte jedoch alle relevanten Informationen und Daten von sich aus zur Verfügung stellen – technisch ist dies im digitalen Zeitalter kein Problem mehr. Die Informationsfreiheitssatzung sollte daher zu einer Transparenzsatzung weiterentwickelt und alle wesentlichen städtischen Informationen aktiv online gestellt werden.

Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Christian Köning
Lars Mentrup
Barbara Likus
Felix Sproll

SPD/Volt – Fraktion

Initiative:
Dr. Florian Roth
Marion Lüttig
Beppo Brem
Sibylle Stöhr
Judith Greif
Anna Hanusch
Mona Fuchs
Angelika Pilz-Strasser
Bernd Schreyer
Julia Post
David Süß

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Im Sinne der Stärkung der Transparenz beschließt der Stadtrat eine Selbstverpflichtung. Die Stadtverwaltung wird hierfür beauftragt, einen Transparenz- und Verhaltenskodex für die Stadtratsmitglieder zu erarbeiten.

Dabei können vergleichbare vorhandene Richtlinien z.B. aus Stuttgart oder Leipzig sowie eine Beratung durch Transparency International als Orientierung dienen.

Begründung:

Transparenz schafft Vertrauen. Klare Regeln im Umgang mit Interessengruppen und in städtischen Entscheidungsgremien geben den Stadträt*innen und auch den Akteur*innen der Stadtgesellschaft Orientierung. In einem Transparenz- und Verhaltenskodex werden zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zu Auskünften über berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Umgang mit Einladungen und Geschenken u.a. Handlungsrichtlinien festgelegt.

Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Christian Köning
Barbara Likus
Lars Mentrup
Felix Sproll
Cumali Naz
Lena Odell
Kathrin Abele
Simone Burger
Nikolaus Gradl
Roland Hefter
Christian Müller
Klaus Peter Rupp
Andreas Schuster
Julia Schönfeld-Knor

SPD/Volt – Fraktion

Initiative:
Dr. Florian Roth
Anna Hanusch
Dominik Krause
Mona Fuchs
Clara Nitsche
Sebastian Weisenburger
Anja Berger
Paul Bickelbacher
Beppo Brem
Dr. Hannah Gerstenkorn
Judith Greif
Nimet Gökmenoğlu
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Marion Lüttig
Thomas Niederbühl
Angelika Pilz-Strasser
Julia Post
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Sibylle Stöhr
David Süß
Christian Smolka

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste