Schlagwortarchiv für: Micky Wenngatz

Antrag

Die LHM erarbeitet ein Konzept, um ihre Beschäftigten – Frauen und Männer gleichermaßen – in Betreuung und Pflege zu unterstützen. Ziel ist es, die ungleiche Aufteilung von Care-Arbeit bei ihren Beschäftigten aufzuweichen und gerechte Aufteilung der Care-Arbeit zu erreichen bzw. dies zu unterstützen.

Hierzu wird eine Umfrage unter den Beschäftigten der LHM durchgeführt, die keine zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt.

Die Beschäftigten werden dahingehend befragt, wie die Aufteilung der Care-Arbeit in ihren Haushalten funktioniert und welche Ansatzpunkte für eine Aufwertung der Care-Arbeit gesehen werden. Gefragt werden soll auch nach Auswirkungen der Pandemie auf die partnerschaftliche Aufteilung der Care-Arbeit. Dabei soll auch die unterschiedliche Einkommenssituation in den Haushalten sowie Rollenvorstellungen untersucht werden.

Folgende Fragen sind denkbar:

  • Wurde der Spagat im Homeoffice zu arbeiten und nebenher Kinder zu betreuen oder Homeschooling zu begleiten zwischen den Erziehungsberechtigten gleichberechtigt aufgeteilt?
  • Welche Veränderungen braucht es, damit Care-Arbeit die ihr zustehende Wert-schätzung erfährt?
  • Wie kann sie in Zukunft fairer verteilt werden?
  • Welche strukturellen Änderungen sind dafür notwendig?
  • Was kann hier eine Kommune leisten?
  • Wie können insbesondere auch Beschäftigte in Bereichen, in denen kein Home-Office möglich ist, stärker unterstützt werden (z.B. Müllwerker*innen oder Beschäf-tigte in den Kindertageseinrichtungen)?

Das Personal- und Organisationsreferat erarbeitet aus den Ergebnissen sowie den Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. Bonn) Maßnahmen zur Neubewertung und Neuverteilung von Care-Arbeit und nimmt diese in die nächsten Leitsätze zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf.

Zudem wird das POR aufgefordert, den jährlich stattfindenden Projekttag im Jahr 2022 zum Thema „Gender“ und zur Verteilung von Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern sowie zur Frage von Entlastungsmöglichkeiten von Eltern und Pflegenden zu konzeptionieren.

Begründung:

Die Hauptlast der Care-Arbeit tragen Frauen, auch bei den Beschäftigten der LHM. Dies ergab die Antwort auf unsere Anfrage vom 25.11.2020:
https://ru.muenchen.de/2020/247/Corona-bedingte-Freistellung-und-reduzierte-Arbeitszeit-in-der-Stadtverwaltung-94057
Mehr denn je zeigt sich in der Pandemie, dass die berufliche und private Care-Arbeit zu größerer Benachteiligung der Ausübenden führt, während die Gemeinschaft davon profitiert. Die latent mangelhafte Wertschätzung der elterlichen Care-Arbeit wird in drastischer Weise deutlich und stellt Familien, mehr noch mehr Alleinerziehende, vor problematische und belastende Herausforderungen, teilweise über die Grenze des Möglichen hinaus.
Weltweit übernehmen Frauen einer Oxfam-Studie zu Folge täglich mehr als 12 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit .
Nötig ist eine faire Bezahlung der professionellen Care-Arbeit, eine gerechtere Aufteilung der privaten Care-Arbeit und der Abbau der strukturellen Diskriminierung. Hier kann die LHM mit ihrem Potential und ihrer Haltung für geschlechtergerechte Bedingungen zu sorgen, zu einer Vorreiterin werden, indem sie hier Maßnahmen entwickelt, diesen Verhältnissen entgegen zu wirken.

Christian Müller
Micky Wenngatz
Barbara Likus
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Lena Odell
Kathrin Abele

SPD/Volt – Fraktion

Initiative:
Anja Berger
Judith Greif
Dr. Hannah Gerstenkorn
Mona Fuchs
Marion Lüttig
Gudrun Lux
Angelika Pilz-Strasser
Beppo Brem
Julia Post

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

  1. Die städtischen Eigenbetriebe – Münchner Kammerspiele mit Otto Falckenberg Schule und Schauburg – verstetigen die Maßnahmen zur Implementierung des „Verhaltenskodex zur Prä-vention gegen Machtmissbrauch und Übergriffe“.
  2. Die städtischen Tochtergesellschaften – Deutsches Theater, Münchner Volkstheater und Pasin-ger Fabrik – beginnen nun einen Prozess der weiteren Verankerung des unterzeichneten Verhal-tenskodex‘ angelehnt an den Prozess der Münchner Kammerspiele.
  3. Die städtischen Tochtergesellschaften benennen Ansprechpersonen für Fälle von Machtmiss-brauch und Übergriffen, die niederschwellig zugänglich sind und direkten Kontakt zur Ge-schäftsleitung haben, Darunter befinden sich möglichst Personen verschiedener Geschlechter.
  4. Die städtischen Tochtergesellschaften entwickeln darüber hinaus ein Gleichstellungskonzept bzw. Zielvereinbarungen und Maßnahmen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Führungspositionen.
  5. Die Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften werden gebeten, entsprechende Anforderungen für einen Prozess der Implementierung des Kodex‘ an die jeweiligen Geschäftsleitungen zu formu-lieren, diese regelmäßig zu überprüfen und in die Berichterstattung an den Stadtrat aufzuneh-men.

Begründung

Im Zuge des Schutzes vor Machtmissbrauch und Übergriffen im städtischen Theaterbetrieb entstand 2018/19 ein Verhaltenskodex „Prävention gegen Machtmissbrauch und Übergriffe“ in Anlehnung an eine Veröffentlichung des Deutschen Bühnenvereins. Dieser Kodex wurde seither von den Eigenbetrieben (Münchner Kammerspiele inkl. Schauburg, die Otto Falckenberg Schule und auch die Kammerspiele) sowie den städtischen Tochtergesellschaften Deutsches Theater, Volkstheater und Pasinger Fabrik allesamt verabschiedet. Die Eigenbetriebe haben den Kodex jeweils nochmals im Rahmen ausführlicher Prozesse auf die eigenen Strukturen angepasst. Neben der Unterzeichnung des Kodex‘ ist es wichtig, parallel einen Prozess nach dem Vorbild der Münchner Kammerspiele voranzutreiben, um die dort formulierten Grundsätze und Ziele in die gelebte Alltagspraxis zu verankern. Nur so kann der Kodex Verhalten nachhaltig ändern.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Roland Hefter
Kathrin Abele
Klaus Peter Rupp
Lars Mentrup
Micky Wenngatz
Fraktion SPD/Volt

Dr. Florian Roth
David Süß
Thomas Niederbühl
Marion Lüttig
Mona Fuchs
Angelika Pilz-Strasser
Anja Berger
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass möglichst schnell kostenfreie Schnelltests zur Selbstanwendung für Kinder und Jugendliche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Corona-Schnelltests zur Anwendung durch medizinische Laien zugelassen. Diese sind nun möglichst schnell breit zu verwenden. Der Freistaat sollte überall dort, wo Menschen nach den jeweils geltenden Infektionsschutzregeln aufeinandertreffen, ein möglichst breites Angebot schaffen. Dabei sind die Kosten vom Freistaat zu tragen.

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen leben haben ein starkes Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Im Moment sind sie wegen des Infektionsschutzes von allen sozialen Kontakten, die über die Besuche von leiblichen Eltern hinausgehen ausgeschlossen. Daher sollen ihnen regelmäßig Schnelltests zur Anwendung in den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen, damit Sozialkontakte wieder aufgenommen werden können.

gez.

Barbara Likus
Klaus Peter Rupp
Lena Odell
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Sebastian Weisenburger
Nimet Gökmenoğlu
Sofie Langmeier
Dr. Hannah Gerstenkorn
Mona Fuchs
Marion Lüttig
Clara Nitsche
Angelika Pilz-Strasser

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass möglichst schnell kostenfreie Schnelltests zur Selbstanwendung für unterschiedliche Lebenslagen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist insbesondere auch an die nicht-kommerziellen Lebensbereiche zu denken. Jugendliche sollten einen wöchentlichen „Freizeittest“ zur Verwendung am Wochenende zur Verfügung gestellt bekommen.

Begründung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten Corona-Schnelltests zur Anwendung durch medizinische Laien zugelassen. Diese sind nun möglichst schnell breit zu verwenden. Der Freistaat sollte überall dort, wo Menschen nach den jeweils geltenden Infektionsschutzregeln aufeinandertreffen, ein möglichst breites Angebot schaffen. Dabei sind die Kosten vom Freistaat zu tragen.

Insbesondere junge Menschen haben ein starkes Bedürfnis nach sozialen Kontakten und sie treffen sich, auch aus finanziellen Gründen, oft an konsumzwangfreien Orten im öffentlichen Raum. Daher sollte man ihnen regelmäßig Schnelltests zur Anwendung zu Hause, unabhängig von dem Besuch einer Einrichtung oder eines kommerziellen Ortes, zur Verfügung stellen.

gez.

Lena Odell
Klaus Peter Rupp
Barbara Likus
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Micky Wenngatz

Fraktion SPD/Volt

Anja Berger
Sebastian Weisenburger
Nimet Gökmenoğlu
Sofie Langmeier
Dr. Hannah Gerstenkorn
Mona Fuchs
Marion Lüttig
Clara Nitsche
Angelika Pilz-Strasser

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung entwickelt in enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat und dem Seniorenbeirat ein Konzept für „Inklusive Sprechzeiten“ für alle städtischen Behörden mit Publikumsverkehr und setzt dieses bis Anfang 2022 um.

Für unterschiedlichste Anliegen ist immer noch ein persönliches Vorsprechen in den Verwaltungen nötig. Damit auch Personengruppen wie etwa Menschen mit Autismus oder einer hohen Geräuschempfindlichkeit sowie Menschen mit Hörbehinderungen ihre Anliegen ihrem Bedarf entsprechend erledigen können, ist es nötig, ein besonderes Angebot für sie zu schaffen.

Hierfür könnten beispielsweise Arbeitsplätze umgebaut werden, um ruhigere Kontakte zu ermöglichen. Auch Unterstützungsleistungen in Form von Assistenzen, Gebärdendolmetscher*innen oder Schriftdolmetscher*innen sollen angeboten werden.

Das Angebot wird nach vier Jahren evaluiert, anschließend wird über die Form der Fortschreibung entschieden.

Begründung:

„Inklusive Sprechzeiten“ zeichnen sich insbesondere durch eine deutliche Reduzierung der Umgebungsgeräusche und durch einen stark reduzierten Publikumsverkehr aus.

Analog dem Konzept der „Stillen Stunde“ einer Supermarktkette in Neuseeland, die dies eingeführt hat, um die Sinneskanäle zu entlasten, erarbeitet die LHM ein Konzept, um in ihrem Einflussbereich ebenfalls solche reizreduzierten Sprechzeiten anzubieten.

Bestimmte Personengruppen wie Menschen mit Autismus oder hochsensible Menschen nehmen ihre Umwelt auf allen Ebenen und mit allen Sinnen verstärkt wahr. Der Trubel, der etwa im KVR oder in den Sozialbürgerhäusern normalerweise herrscht, ist für sie eine sehr große Herausforderung, die sie nur schwer oder gar nicht meistern können. 

Außerdem sind Hintergrundgeräusche selbst für gesunde Ohren eine Herausforderung, noch größer wird sie für Menschen mit einer Hörbehinderung.

Allein am Beispiel dieser drei Personengruppen wird deutlich, dass „Inklusive Sprechzeiten“ dringend notwendig sind und der Bedarf vorhanden ist. Sollte die Reservierung von extra Sprechzeiten organisatorisch nicht möglich sein, müssen andere Maßnahmen wie Umbauten, alternative Wegeführungen o.Ä. dafür sorgen, dass diese Menschen stressfrei mit der Verwaltung kommunizieren können. Dazu gehören auch Unterstützungsleistungen in Form von Assistenzen, Gebärdendolmetscher*innen oder Schriftdolmetscher*innen.

Bestandteil dieses Konzepts muss auch sein, wie die relevanten Zielgruppen auf dieses Angebot bestmöglich aufmerksam gemacht werden.

https://www.zeit.de/news/2019-12/17/wenn-der-supermarkt-auf-leise-stellt

https://www.sueddeutsche.de/panorama/autismus-supermarkt-neuseeland-1.466936

Roland Hefter
Christian Köning
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Christian Vorländer
Micky Wenngatz
Barbara Likus

SPD/Volt – Fraktion

Sofie Langmeier
Anja Berger
Mona Fuchs
Marion Lüttig
Gudrun Lux
Clara Nitsche

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Fortschreibung des Kriterienkatalogs „Kinder- und
familienfreundliches Planen“ als für die Planung und die Umsetzung von Einrichtungen, Freiräumen
und Spielräumen verbindlich anzuwendenden Kriterienkatalog zu erarbeiten und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der aktuellen Fortschreibung des Kriterienkatalogs ist folgendes zu beachten:

  • Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und der konkreten Realisierung der Baumaßnahmen
    sind die Kriterien weiterhin insbesondere bei Kindertageseinrichtungen, Schulen und
    Freizeitstätten zugrunde zu legen.

  • Zudem ist grundsätzlich darauf zu achten, dass bei der Planung und Realisierung von Freiflächen,
    Sportanlagen und Schulhöfen vor allem der Tatsache Rechnung getragen wird, dass diese auch
    außerhalb der geregelten Öffnungszeiten auch für lärmintensivere Nutzungen geeignet sind.

  • Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat in diesem
    Zusammenhang darzustellen, wo noch Verbesserungen (auch in den Verfahren) für Kinder und
    Jugendliche zu erreichen sind.

  • Bei der Planung und Gestaltung von Parks, Freiflächen und Spielplätzen sind Kinder und
    Jugendliche grundsätzlich miteinzubeziehen. Die beteiligten Referate werden gebeten, über die
    Anwendung des Kriterienkatalogs hinaus die geltenden Verfahren ggfs. entsprechend zu
    überarbeiten.

  • Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, insbesondere in Zusammenarbeit mit
    dem Sozialreferat/Stadtjugendamt, dem Baureferat und dem Referat für Bildung und Sport den
    Kriterienkatalog „Kinder- und jugendfreundliches Planen“ dahingehend zu überarbeiten, dass eine
    Neuauflage praktikabel grundsätzlich bei allen Planungs- und Bauvorhaben der LH München
    zugrunde gelegt werden kann und dieser auch entsprechend privaten Bauträgern an die Hand
    gegeben werden kann.

Begründung

Die LH München und ihre Referate unternehmen bereits jetzt viele Anstrengungen, Kinder und
Jugendliche und deren Belange in Planungs- und Bauvorhaben einzubeziehen und zu
berücksichtigen. Der bisherige Kriterienkatalog ist über 20 Jahre alt und bietet mit der Fortschreibung
die Chance, auf die geänderten gesellschaftlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen
zukunftsweisend einzugehen. Überkommene Formulierungen und Fragestellungen haben die
Anwendung in den letzten Jahren erschwert. Damit die dort genannten Themen noch verbindlicher
berücksichtigt werden können, soll dieser entsprechend angepasst und überarbeitet werden.

gez.

Christian Müller
Lena Odell
Anne Hübner
Barbara Likus
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Micky Wenngatz
Fraktion SPD/Volt

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Christian Smolka
David Süß
Sebastian Weisenburger
Marion Lüttig
Nimet Gökmenoğlu
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Mobilitätsreferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden beauftragt, mehr verkehrsberuhigte Bereiche laut StVO für München zu ermöglichen. Dies erfolgt in Neubaugebieten bevorzugt im Rahmen der Bebauungsplanung durch satzungsgemäße Festsetzung.
In Bestandsgebieten werden geeignete Straßen identifiziert und – ggf. mit geringen baulichen Anpassungen – umgesetzt.

Begründung:

Von der Münchner Bürgerschaft insbesondere von Seiten der Genossenschaften wird
zunehmend der Wunsch geäußert, für Neubaugebiete eine lebendigere und
abwechslungsreichere Straßenraumgestaltung zu ermöglichen, z. B. im Rahmen von
verkehrsberuhigten Bereichen. Die Nachbargemeinden Münchens nutzen dieses
verkehrsrechtliche Instrument bereits in großem Maße. Auch die LH München sollte
zukünftig öfter davon Gebrauch machen.
In den durch das Schild Verkehrsberuhigter Bereich beschilderten Straßen, umgangssprachlich häufig als Spielstraße bezeichnet, dürfen Zufußgehende die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Parken ist nur in speziellgekennzeichneten Flächen möglich. Damit ergeben sich die folgenden Vorteile:

  • Verkehrsrechtliche Regelungen im Sinne von „Shared Spaces“ machen den öffentlichen Straßenraum attraktiver, da der gesamte Straßenraum auch von Fußgänger*innen und ggf. zum Spielen genutzt werden kann.
  • Es kann versiegelte Fläche zugunsten der aus Klimaschutzgründen notwendigen Begrünung eingespart werden.
  • Im Vergleich zu konventionellen Straßen erhöhen sich die Freiräume für die
    Gestaltung, sodass diese Straßen ihrer Funktion als multifunktionaler Freiraum
    besser gerecht werden. Verkehrsberuhigte Bereiche können gemäß dem
    ortsspezifischen Bedarf gestaltet werden und damit mehr Identität stiften.

Das Münchner KVR betrachtete bisher 150 Kfz/Stunde in der Spitzenstunde als Obergrenze für Verkehrsberuhigte Bereiche. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der eigenen Unfallforschung der Versicherer, sieht dagegen Vorteile für die Verkehrssicherheit noch bei Verkehrsmengen bis zu 4.000 Kfz am Tag, was ca. 400 Kfz/Stunde in den Spitzenstunden entspricht. Die Unfallforschung der Versicherer ist der Auffassung, dass verkehrsberuhigte Bereiche bei entsprechender Gestaltung ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität sind *.
Zudem können durch den – vom Stadtrat beschlossenen – Bau von Quartiersgaragen die Verkehrsmengen im Kfz-Verkehr reduziert werden, sodass sich auch damit neue Gestaltungsspielräume eröffnen.

Initiative:
Andreas Schuster
Nikolaus Gradl
Christian Müller
Kathrin Abele
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz

SPD/Volt – Fraktion

Christian Smolka
Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Sibylle Stöhr
David Süß

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

*https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich-bewaehrt-19346

Antrag

  1. Das Direktorium wird gemeinsam mit dem Fachbereich Nachhaltige Entwicklung im RKU beauftragt, ein Hearing mit Beteiligung der verschiedenen Referate zum Thema Nachhaltige Beschaffung zu organisieren. Dies soll in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft sowie der Klimaschutzmanagerin in der Vergabestelle 1 geschehen.

  2. Ziel des Hearings ist es, den Stadtrat über die Bedeutung und den aktuellen Stand der nachhaltigen Beschaffung in München zu informieren sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung aufzuzeigen, aus denen perspektivisch auch ein konkreter Fahr- und Zeitplan zur Umsetzung weiterer Maßnahmen hervorgehen kann. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Produktgruppen mit einer besonders großen Hebelwirkung (bspw. Arbeitskleidung/Textilien, Reinigungsmittel, IT-Ausstattung) sowie die verwaltungsinternen Strukturen und Abläufe gelegt werden, die sich für eine strategische Weiterentwicklung der Beschaffungspraxis anbieten.

  3. Im Hearing sollen Best-Practices-Beispiele aus anderen Kommunen vorgestellt werden und externe Expert*innen für einen Input eingebunden werden (z. B. Deutsches Institut für Entwicklungspolitik).

  4. Das Programm soll vom Nord Süd Forum München e.V., als Mitgründer der Steuerungsgruppe Fairtrade Stadt München, und weiteren im Bereich der Nachhaltigen Beschaffung aktiven Organisationen, wie auch den Gewerkschaften, in enger Abstim-mung mit dem Fachbereich Nachhaltige Entwicklung im RKU vorbereitet werden.

  5. Das Hearing kann aufgrund von COVID 19-Hygiene-Auflagen als Online-Hearing oder als hybrides Format geplant werden.

Begründung:

Die öffentliche Beschaffung macht in Deutschland mit einem Volumen von rund einer halben Billion Euro etwa 15% des Bruttoinlandsprodukts aus. Die öffentliche Hand ist damit einer der wichtigsten Marktteilnehmer. Mit einem Anteil von etwa 58% sind dabei die Kommunen mit großem Abstand vor den Ländern (30%) und dem Bund (12%) die größten öffentlichen Beschaffer. https://www.oecd.org/gov/public-procurement/offentliche-vergabe-in-deutschland-48df1474-de.htm.

Damit birgt die öffentliche Beschaffung der Kommunen ein enormes Potenzial, zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern im Sinne von Ziel 12 der Agenda 2030 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ beizutragen. Gleichzeitig hat die öffentliche Hand bei der Beschaffung eine Vorbildfunktion gegenüber wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Unternehmen sowie Verbraucher*innen. Bislang nutzen deutsche Kommunen diesen Hebel aber noch zu zurückhaltend https://www.die-gdi.de/uploads/media/AuS_9.2020.pdf. München hat hier in der Vergangenheit immer wieder eine solche Vorbildfunktion und bundesweite Vorreiterrolle eingenommen (vgl. Stadtratsbeschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit 2002 oder ab 2011 zur Weiterentwicklung der nachhaltigen und fairen Beschaffung). Diese Position wollen wir mit dieser Initiative weiter ausbauen.

Initiative
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Simone Burger
Christian Vorländer
Micky Wenngatz

Fraktion SPD-Volt

Julia Post
Mona Fuchs
Gudrun Lux

Die Grünen – Rosa Liste

Sonja Haider
Nicola Holtmann
Peter Mehling
Rudi Schabl

Fraktion ÖDP/FW

Antrag

In München wird das Ponyreiten auf Festen oder Jahrmärkten, die auf städtischen Flächen stattfinden, wie bspw. dem Oktoberfest oder der Auer Dult, untersagt.
Über artgerechte Alternativangebote soll auf der städtischen Homepage informiert werden.

Begründung:

Pferde sind Fluchttiere und leiden daher unter der permanenten Lärmbeschallung durch Musik, Licht und Besucher*innen auf Jahrmärkten. Das stupide Laufen im Kreis vermittelt außerdem kein zeitgemäßes Bild von Tieren und Pferden als Lebewesen im Sinne des ethischen Tierschutzes, sondern vermittelt eher das Bild eines Konsumgutes. Das bietet keinen Mehrwert oder tatsächliche Interaktion zwischen Kindern und Tieren. Das stundenlange im Kreis-Laufen ist nicht artgerecht und führt zu Schäden am Skelett der Tiere und besonders an Hals und Wirbelsäule. Eine Folge dadurch ist z. B. eine einseitige Belastung der Beine und Hufe, was zu fehlerhaften Beinstellungen führe. Wer Interaktion mit Tieren sucht, soll sich über artgerechte Angebote auf der städtischen Homepage informieren können.

Initiative:
Roland Hefter
Christian Müller
Lena Odell
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

SPD/Volt – Fraktion

Julia Post
Mona Fuchs
Clara Nitsche
Judith Greif

Fraktion De Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat in enger Abstimmung mit der Münchner Verkehrsgesellschaft über die Auswirkungen der bevorstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf den Öffentlichen Personennahverkehr, das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe in München.

Begründung

Auf Bundesebene wird derzeit an der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gearbeitet. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, Mietwagen sowie Taxen befördern dürfen. Das Gesetz kann damit konkrete Auswirkungen auf Angebote der MVG (bspw. den IsarTiger), auf die Marktsituation des Taxigewerbes und neue Mobilitätsanbieter, wie z.B. Uber haben.

Durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst. Stadtverwaltung und MVG werden deshalb gebeten darzustellen, wie sich diese Änderungen auf das Verhältnis von öffentlichen und privaten Anbietern von Mobilität (ÖPNV, Taxigewerbe, Mietwagengewerbe) in München auswirken.

Initiative:
Christian Müller
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz
Lars Mentrup
Christian Vorländer

SPD/Volt-Fraktion

Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste