Schlagwortarchiv für: Micky Wenngatz

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert, Freiraumkonzepte und insbesondere deren Kern- und Leitideen, welche durch Architekturbüros und Landschaftsarchitekten im Rahmen von Wettbewerben für neue Stadtquartiere bzw. Neubauplanungen entwickelt wurden, soweit möglich in den Bebauungsplänen mit Grünordnung zu regeln sowie in die Gestaltungsleitfäden/ Freiflächenrahmenpläne der jeweiligen Planungen einfließen zu lassen.

Begründung

In einer weiterhin boomenden Stadt wie München, in welcher zudem eine akute Flächenknappheit auf vielfältige Nutzungskonkurrenzen trifft, sind – neben bezahlbarem Wohnraum – Freiräume ein kostbares Gut. Diese optimal zu nutzen, zu gestalten und zu schützen ist eine der großen Herausforderungen unserer Stadtplanung.

Die Gestaltung dieser Freiflächen ist auch elementar für die Entwicklung einer klimaresilienten Stadt. Der Grad von Versiegelung und die Formen von Begrünungen im Zusammenspiel mit der Bebauung haben hier großen Einfluss.

Bereits heute werden im Rahmen der Vorbereitung der Planung von Neubauquartieren in der Regel städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt, die die Grundlage für den zu erarbeitenden Bebauungsplan darstellen. Wünschenswert ist dabei, dass künftig das Zusammenspiel von Städtebau und Freiraum noch viel besser miteinander abgestimmt ist. So sollen bereits in dieser frühen Phase der Entwicklung des Baurechts auch erste Zielvorstellungen und Leitlinien für den Freiraum – also Straßen, Plätze, Grün- und Parkflächen – entwickelt werden und in den Gestaltungsleitfäden Niederschlag finden.

Wichtig ist, nicht nur die Gestaltung von Bauwerken selbst, sondern auch Qualitäten, die der Zwischenräume, der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Freiflächen einer sorgsamen, ambitionierten und abwechslungsreichen Planung zu unterziehen.

Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Micky Wenngatz
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Barbara Likus

Fraktion SPD/Volt

Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Bernd Schreyer
Christian Smolka
David Süß

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gender Planning im neuen Mobilitätsreferat in den Fokus zu stellen. Dazu soll baldmöglichst ein Hearing im Mobilitätsausschuss zu Gender Planning stattfinden. Aus dem Hearing sollen konkrete Kriterien abgeleitet und entwickelt werden, die für jede Planung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Bedürfnisse aller Mobilitätsteilnehmer*innen berücksichtigt und spezifisch weibliche Bedürfnisse an Mobilität in der Infrastruktur umgesetzt werden können.(1)

Begründung

In der Vergangenheit orientierte sich die Verkehrsplanung oftmals an dem Stereotyp „Mann im Dienstwagen auf dem Weg zur Arbeit“. Entsprechend wurden Straßen, Parkplätze und Ampelphasen auf diese Art der Fortbewegung angepasst. Die heutigen Wegestrecken sind jedoch deutlich vielschichtiger. In München sind 66 Prozent (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 9) (2) der Menschen zu Fuß, mit dem Rad und dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs. Gerade Frauen, Kinder und ältere Menschen nutzen diese Mobilitätsarten häufig. Zudem sind in München wie auch in anderen Großstädten junge Erwachsene immer weniger Auto-orientiert als die Generation vor ihnen (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 7). Um diesen Menschen gerecht zu werden, soll der Umweltverbund, also Fuß-, Rad und öffentlicher Personennahverkehr, bei Mobilitätsplanungen verstärkt berücksichtigt werden und im Fokus stehen. Auch in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl. Multimodalität und Intermodalität gewinnen an Bedeutung und werden in digitale Angebote eingebunden. Eine Mobilitätsplanung, die einer lebenswerten und sozialen Stadt gerecht wird, berücksichtigt verstärkt diverse Wegenetze, um von A nach B zu kommen.(3) Nur so kann Verkehrswende gelingen. Es ist zentral, dass das neue Mobilitätsreferat diese Grundsätze bereits zu Beginn seiner Arbeit im Blick hat.

SPD/Volt-Fraktion

Initiative:
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Simone Burger
Roland Hefter
Felix Sproll
Micky Wenngatz

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Gudrun Lux
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr

(1) Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es Aufgabe aller Dienststellen und städtischen Beschäftigten, „durch geeignete Maßnahmen (…) Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen.“
(2) Mobilität in Deutschland, 2019: https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/5499206/datei
(3) Siehe hierzu auch https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008290.pdf

Antrag

I) Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung digitaler Bürger*innensprechstunden. Hierbei sind auch die Bedarfe der Münchner Bezirksausschüsse zu berücksichtigen.

II) Die Stadtverwaltung richtet eine städtische Online-Plattform ein zur kostenfreien und niederschwelligen Umsetzung von Video-Konferenzen, die der Verwaltung und den gewählten politischen Organen zur Verfügung steht, um politische Teilhabe auf digitalem Weg zu ermöglichen. Das Video-Konferenzsystem nutzt nach Möglichkeit eine performante Open-Source-Lösung.

III) Die Stadtverwaltung wird zuletzt darum gebeten, nach Möglichkeit bis Ende des ersten Quartals 2021 digitale Bürger*innenversammlungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen und schnellstmöglich zu terminieren und einzuladen, ggf. nur als Informationsveranstaltungen. Alle genannten Angebote werden für die Endnutzer*innen kosten- und barrierefrei konzipiert.

IV) Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, sich auf Landesebene für eine Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens einzusetzen, um digitale Sitzungen zu ermöglichen.

Begründung:

Gerade in Zeiten von Corona ist der soziale Austausch wichtig. Das gilt gleichermaßen für den Austausch zwischen der Politik und der Bevölkerung. Viele traditionelle Formate finden aus infektionsschutzrechtlichen Gründen aktuell nicht statt – darunter Bürger*innensprechstunden und Bürger*innenversammlungen. Die Stadt sollte diesen wichtigen politischen Austausch durch niederschwellige Digitalisierungsmaßnahmen bewahren und fördern.

So wäre die Ergänzung der aktuell regulär angebotenen Bürger*innensprechstunde um ein regelmäßiges digitales Gesprächsformat per Videokonferenz ein schnell umsetzbarer Schritt im Sinne moderner Bürger*innenbeteiligung.

Zudem ist laut Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung jede Kommune dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürger*innenversammlung durchzuführen. Aus infektionsschutzrechtlichen Gründen wurden mit Beginn der Corona-Pandemie bis auf Weiteres sämtliche Münchner Bürger*innenversammlungen abgesagt. Trotz der aktuellen Erfolge bei der Impfstoffherstellung bleibt es unklar, wann Veranstaltungen dieser Art wieder regulär durchführbar sein werden. Städte wie Erlangen oder Deggendorf haben in diesem Kontext bereits sehr erfolgreiche Online-Beteiligungsformate durchgeführt. Dies auch ohne die aktuell rechtlich nicht umsetzbare Antragsbehandlung oder bindende Abstimmung, für die sich der Oberbürgermeister dennoch auf Landesebene einsetzen sollte.

Denkbar wäre hier ein Format, in dem eine (Video-)Konferenz mit dem OB oder dessen Vertreter*in, Vertreter*innen aus dem Bezirksausschuss und dem Stadtrat, sowie den Verwaltungsmitarbeiter*innen und der Polizei organisiert wird. Diese Konferenz könnte dann auf muenchen.de und in die diversen Sozialen Medien gestreamt werden. Fragen, Kommentare und Hinweise der Bürger*innen könnten per E-Mail und aus den Sozialen Medien gesammelt, von den Moderierenden in die Konferenz eingespeist und beantwortet werden. Dabei ist auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer*innen in der Videokonferenz Rücksicht zu nehmen.

Nach Möglichkeit beruhen die genutzten Videokonferenzsysteme auf Open-Source-Basis. Das System wird auf einer performanten, professionell betriebenen städtischen Umgebung eingesetzt und kann sich z. B. an dem Videokonferenz-Angebot von Freifunk München orientieren. Dies auch vor dem Hintergrund des ohnehin bereits gestellten Antrags zu Videokonferenzen auf Open-Source-Basis vom 27.09.2020.

Auch unabhängig von der aktuellen Pandemie würde ein ergänzendes digitales Angebot auch die demokratische Teilhabe im Allgemeinen stärken. Ein niederschwelliges Online-Angebot erreicht beispielsweise auch leichter mobilitätseingeschränkte Personen und ermöglicht zudem Menschen mit hoher Alltagsbelastung eine spontane und flexible Teilnahme.

SPD/Volt Fraktion
Initiative:
Lars Mentrup
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Anne Hübner
Micky Wenngatz

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Initiative:
Katrin Habenschaden
Judith Greif
Anna Hanusch
Dr. Florian Roth
Sybille Stöhr
Sebastian Weisenburger

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften MGS und Heimag in die Wege zu leiten.

Ziel ist die Bündelung und Verstärkung aller Kräfte im Hinblick auf die beschleunigte Schaffung von 2.000 Wohneinheiten bezahlbarem Wohnraum pro Jahr. Die Fachexpertise zur Umsetzung der notwendigen Energie- und Klimastandards, zur Erhöhung der Sanierungsquote im Bestand, zur Optimierung der Bewirtschaftung der Bestände, zur Erfüllung der Inklusionsziele und Verbesserungen des Quartiersmanagement soll zusammengeführt und effektiver eingesetzt werden. Eine Flexibilität der neuen Struktur zur Umsetzung von innovativen Lösungen in Modellprojekten muss sichergestellt werden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat noch im 1. Quartal 2021 einen geeigneten Vorschlag für eine künftige Organisationsstruktur einschließlich einer Zeitachse zur Verschmelzung der Gesellschaften vorzulegen. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die notwendigen steuerrechtlichen Fragen zu klären. Betriebsbedingte Kündigungen sind auszuschließen. Zur Prozessbegleitung wird eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die Aufsichtsräte und besonders die Betriebsräte sind dabei eng einzubinden.

Begründung

Mit der Erhöhung der Zielzahlen für bezahlbaren Wohnraum auf 2.000 Wohneinheiten jährlich, dem beschleunigten Ausbau von Projekten des Mitarbeiter*innen-, Senior*innen- und Azubiwohnens, dem bevorstehenden Umbau der Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung sowie den Herausforderungen durch die energetische Modernisierung des Bestands stehen die beiden großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften vor großen Aufgaben. Daher gilt es alle vorhandenen Kräfte zu bündeln und in eine schlagkräftige Einheit zu überführen, in der die Qualitäten aus zwei leistungsstarken Gesellschaften in einem noch stärkeren Unternehmen zusammengeführt werden.

Ziel ist es, etwaige Doppelstrukturen und Konkurrenzen abzubauen und Synergien z.B. in den Bereichen Grundstückvergabe, Projektentwicklung, Verwaltung, IT, Ausschreibungen, Einkauf und Vergabe, Recht, Kommunikation und Personalgewinnung herzustellen. Der Neubau soll beschleunigt werden, der Bestand durch eine eng verzahnte kaufmännische und technische Bewirtschaftung und der Service für die Mieter*innen optimiert werden. Wohnungssuchende haben dann künftig eine einzige Anlaufstelle.

Um auf die großen Zukunftsfragen kluge und effektive Antworten zu finden, muss diese neue noch größere Gesellschaft in ihrem Aufbau innovative Prozesse und Modellprojekte ermöglichen.

gez.

Christian Müller
Simone Burger
Andreas Schuster
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Micky Wenngatz
Felix Sproll

SPD/Volt-Stadtratsfraktion

Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Bernd Schreyer
Christian Smolka
Florian Schönemann
Angelika Pilz-Strasser
David Süß
Sibylle Stöhr
Mona Fuchs

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die städtebauliche Entwicklung des Areals Ubostraße unter folgenden Gesichtspunkten weiterzuführen:

  1. Die Sicherung des Reitstalls als allgemein für Kinder und Jugendliche zugängliche Institution. Bei der Sanierung bzw. des Neubaus des Reitstalls soll insbesondere auch der Grundsatz der Inklusion berücksichtigt werden. In Bezug auf die Freiflächen soll versucht werden, auch umliegende Wiesen für den Reitbetrieb zumindest zeitweise nutzen zu können.
  2. Die Sicherung des Standorts des THW Aubing – insbesondere mit einem Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche. Dabei soll eine verträgliche Lösung für das Unterstellen der für das THW notwendigen Fahrzeuge gefunden werden.
  3. Den notwendigen Umbau sowie Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr.
  4. Den Erhalt und ggfs. notwendige Ergänzungen des Kulturzentrums UBO 9.
  5. Den Erhalt der „Tenne Aubing“.
  6. Die mögliche Neuschaffung einer Gastronomie sowie ggfs. eines Biergartens.

Insgesamt sollte die Entwicklung des Areals auch über die Planungs- und Bauphase hinaus durch eine gemeinschaftliche Runde der Nutzerinnen und Nutzer sowie des Bezirksausschusses und ggfs. der Stadtratsmitglieder begleitet werden. Während der Sanierungsphase sollte die MGS die Federführung haben.

Zudem soll – falls auf dem Gelände entsprechende Seniorenwohnungen nicht mehr untergebracht werden können – in der nahen Umgegend eine entsprechende Alternative gesucht werden.

Begründung

Seit einiger Zeit wird die städtebauliche Entwicklung des Areals Ubostraße durch die MGS begleitet und vorangetrieben. Besonders daran ist, dass hier bereits jetzt unterschiedliche soziokulturelle Nutzungen ihren Platz gefunden haben. Diese nicht nur in München einzigartige Mischung soll erhalten und weiter gefördert werden, so dass hier ein Treffpunkt und Zentrum in der Ortsmitte Aubings entstehen kann. Aus unserer Sicht soll der Schwerpunkt hier in der künftigen Entwicklung darauf liegen, dass im Sinne der Bürgerinnen und Bürger alle Nutzerinnen und Nutzer einbezogen werden und ein positives Miteinander entstehen kann.

Initiative:
Christian Müller
Simone Burger
Kathrin Abele
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Micky Wenngatz

SPD/Volt-Fraktion

Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Julia Post
Bernd Schreyer
Paul Bickelbacher
Florian Schönemann

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Das IT-Referat, vertreten durch seine Software-Architekt*innen, ermittelt alle Anwendungen im Backend, bei denen zeit- und kostengünstig der Open Source-Anteil angehoben werden kann. Anschließend werden diese Änderungen zeitnah umgesetzt.

Begründung:

Im Backend der IT-Anwendungen der Landeshauptstadt München werden bereits erfreulich viele Open Source-Produkte wie Webserver, Server-Betriebssysteme oder Datenbanken eingesetzt. Wir wünschen uns, dass leicht umzusetzende Änderungen, die den Open Source-Anteil im Backend weiter anheben, ermittelt und zeitnah umgesetzt werden wie z.B. das Anlegen einer MySQL-Datenbank an Stelle einer Oracle-Datenbank als Defaultwert.

Initiative:
Lars Mentrup
Felix Sproll
Nikolaus Gradl
Anne Hübner
Micky Wenngatz

SPD/Volt-Fraktion

Initiative:
Judith Greif
Dr. Florian Roth
Beppo Brem
Julia Post
Sybille Stöhr
David Süß

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Antrag

Die Stadtverwaltung legt einen Bericht über die gesamtstädtische Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum 3. Geschlechtseintrag im Hoheitsbereich der Stadt München (also z.B. auch städtische Gesellschaften) vor. Hierzu wird dargestellt,

•wie die Auswahlmöglichkeiten bzw. Bezeichnungen z.B. in Formularen, Stellenausschreibungen etc. geändert worden sind bzw. wie die Umsetzung geplant ist,

•wie die Umsetzung im IT-Wesen (zentral und dezentral) vorgenommen wurde bzw. wie diese Umsetzung geplant ist.

•ob und ggf. welche weiteren Änderungen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden (z.B. Ausstattung mit geschlechtsneutralen Toiletten usw.)

Wichtig ist hier, dass nicht nur die 3. Geschlechtsauswahl („divers“) möglich ist sondern auch die vierte Möglichkeit („keine Angabe“) vorgesehen ist, um eine diskriminierungsfreie Behandlung aller geschlechtlicher Identitäten zu ermöglichen. Im Fokus stehen hier alle Ämter und Referate sowie die Tochtergesellschaften.

Begründung:

Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die im Personenstandsrecht vorgesehene Differenzierung, die lediglich zwei positive Geschlechtseinträge vorsah („weiblich“ oder „männlich“), nicht verfassungskonform sei.

Mit Wirkung zum 22.12.2018 verabschiedete der Bundestag daraufhin das „Gesetz zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben“, das nun sowohl die dritte positive Eintragung „divers“ wie auch die vierte Möglichkeit „keine Angabe“ ermöglicht.

Mittlerweile – drei Jahre später – sollte dieses Gesetz eigentlich umfassend umgesetzt und diese Optionen überall aufgeführt sein. Es gibt aber sicherlich noch Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung und der Tochtergesellschaften, in denen die Umsetzung noch nicht vollends vollzogen wurde. Die hier zu erstellende Übersicht kann auch der gegenseitigen Unterstützung dienen, in dem Best-Practice Beispiele als Anregung oder Blaupause genutzt werden können.

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste
Initiative:
Marion Lüttig
Thomas Niederbühl
Beppo Brem

SPD/Volt Fraktion
Micky Wenngatz
Christian Vorländer

Mitglieder des Stadtrates

Antrag

  1. In der Referatsleitung des Referats für Bildung und Sport wird eine Stelle zur Koordination der Aktivitäten zur Gleichstellung von LGBTIQ* eingerichtet.

  2. Im Referat für Bildung und Sport wird in der Abteilung KITA eine halbe Stelle für die Konzeptionierung und Durchführung von Aktivitäten zur Gleichstellung von LGBTIQ in den Kindertagesstätten zugeschaltet.

Begründung:

Zu 1:
Das Referat für Bildung und Sport ist das größte der städtischen Referate und sorgt dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bildungs- und Sporteinrichtungen optimale Bedingungen finden. Allerdings finden die Bedürfnisse und Belange der Zielgruppe LGBTIQ* noch zu wenig Berücksichtigung in Schule und Sport. Die letzte Schulklimabefragung hat ergeben, dass Münchner Schüler*innen eine mangelnde Akzeptanz der eigenen sexuellen Orientierung sowie der geschlechtlichen Identität kritisieren.

Wir möchten die Arbeit in diesem Bereich bündeln und eine zentrale Ansprechstelle in der Referatsleitung einrichten, die Angebote konzipiert, Informationen weitergibt, über bestehende Angebote informiert, Best-Practice-Beispiele kennt und Kontakte vermittelt. Hierdurch können Informationen schnell weitergegeben werden und nicht zuletzt die Arbeit vor Ort in den Schulen und im Sportbereich für ein diskriminierungsfreies Miteinander nachhaltig gestärkt werden.

Zu 2:
Als größter Träger von Kindertageseinrichtungen in München ist es der Landeshauptstadt und dem Referat für Bildung und Sport ein wichtiges Anliegen, eine Pädagogik der Offenheit gegenüber allen Menschen – unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Glaubens, ob mit oder ohne Behinderung – zu leben.

Im Kita-Bereich bedarf es allerdings noch einer Ergänzung um den Aspekt der vielfältigen sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität. Im vorschulischen Bereich sollen etwa auch unterschiedliche Identitäten und auch Familienbilder behandelt werden. Es gibt inzwischen vielfältige Möglichkeiten, in diesem Bereich kindgerechte Angebote zu machen und mit verschiedenen Materialien mit Kindern auf diese Themenkomplexe einzugehen. Auch die pädagogischen Fachkräfte sollten entsprechend in ihrer Arbeit unterstützt und fortgebildet werden.

Zur Unterstützung der einzelnen Einrichtungen ist es daher wichtig, entsprechende Kompetenzen im Referat für Bildung und Sport aufzubauen. Im Referat selbst soll die grundlegende Konzeptarbeit und Materialauswahl erfolgen, Fachwissen an die Einrichtungen vermittelt und Ansprech- und Kooperationspartner*innen benannt werden. Dies kann in Zusammenarbeit mit in diesem Feld bereits tätigen Trägern erfolgen.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Initiative:
Marion Lüttig
Anja Berger
Beppo Brehm
Dr. Hannah Gerstenkorn
Dominik Krause
Thomas Niederbühl
Florian Schönemann

SPD-Volt-Fraktion
Initiative:
Micky Wenngatz
Barbara Likus
Cumali Naz
Lena Odell
Julia Schönfeld-Knor
Felix Sproll
Christian Vorländer

Antrag

Die LHM richtet eine Werbewatchgroup ähnlich dem Modell in Wien ein. Sie besteht aus ausgewiesenen Expert*innen im Bereich Gender/Sexismus innerhalb der Stadtverwaltung sowie aus unabhängigen Expert*innen. Die Auswahl und Besetzung der Werbewatchgroup wird im Stadtrat beschlossen.

Die Werbewatchgroup hat folgende Aufgaben:

  • die Werbelandschaft beobachten und anhand definierter Kriterien bewerten
  • Werbungen anhand definierter Kriterien beurteilen, die Entscheidung darüber treffen, ob sie sexistisch sind oder nicht, und anschließend in einen Abstimmungsprozess mit den Unternehmen hierzu treten
  • die getroffenen Entscheidungen veröffentlichen
  • Empfehlungen für Präventionsarbeit entwickeln und erarbeiten
  • in Kontakt mit den Unternehmen treten, um Aufklärungsarbeit zum Thema
    Sexismus zu leisten, diese für sexistische Inhalte zu sensibilisieren und sinnvolle Alternativen zu erarbeiten.

Hierfür wird 1 VZÄ im RAW eingerichtet, um das Konzept zu erstellen, die Auswahl der Expert*innen vorzubereiten sowie die Installation der Werbewatchgroup zu begleiten und zu unterstützen. Zusätzlich werden 50.000 Euro für entstehende Kosten wie z.B. Aufwandsentschädigungen im Haushalt eingestellt. Eine Evaluierung wird durchgeführt und dem Stadtrat wird einmal jährlich berichtet.

Begründung:

Werbung vermittelt nicht nur Konsumbedürfnisse, Werbung liefert auch Werte, Verhaltensmuster, gibt Orientierung und Hilfestellung. Werbung prägt bewusst und unterbewusst Vorstellungen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen. Nicht selten stellt Werbung ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit dar. Gleichzeitig werden durch Werbung Vorbilder konstruiert und Rollenzuschreibungen vermittelt.
Gerade Frauen werden zu Werbezwecken vielfach in sexistischer Art und Weise dargestellt, nicht selten in der Hoffnung, dadurch Sehnsüchte bei Käufer*innen zu wecken, die dann in direktem Zusammenhang mit dem Produkt stehen.
Sexistische Werbung ist nicht gesetzlich geregelt. Die Beurteilung sexistischer Werbung durch das BGB (Sittenwidrigkeit) ist nicht umfassend geeignet sexistische Werbung zu definieren und zu verhindern. Auch die Selbstkontrolle der Werbewirtschaft unternimmt zu wenig gegen sexistische Werbung im öffentlichen Raum.
Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch EU-Beschlüsse besteht eine Verpflichtung zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, wozu auch die Beseitigung jeglicher rechtlicher Diskriminierung gehört. Diskriminierung findet auch dann statt, wenn Frauen in den Medien und der Werbung abwertend und stereotypisch dargestellt werden.
Auch in München werben viele Firmen noch immer mit sexistischen Motiven und Inhalten für ihre Dienstleistungen und Produkte.

Die schon beschlossenen Klauseln, die in die Werbeverträge mit aufgenommen werden, welche die LHM mit den Werbefirmen schließt, sind ein erster Erfolg, reichen aber bei weitem nicht aus.

Daher soll die LH München eine Werbewatchgroup ähnlich der Werbewatchgroup Wien und Graz einrichten, die es sich zur Aufgabe macht, sexistische Werbung in der Stadt zu verhindern.

gez.
Micky Wenngatz
Julia Schmitt-Thiel
Barbara Likus
Anne Hübner
Kathrin Abele
Lena Odell

SPD/Volt Fraktion

Anja Berger
Marion Lüttig
Gudrun Lux
Judith Greif
Sybille Stöhr
Thomas Niederbühl
Beppo Brem

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Antrag

Bei der Fachstelle für Demokratie der LH München wird eine zusätzliche Stelle für die Beratung der Schulen im Umgang mit antisemitischen oder rassistischen Äußerungen geschaffen.

Begründung:

An Schulen in München wurden laut der Fachstelle für Demokratie im vergangenen Jahr vermehrt antisemitische, rassistische und rechtsextreme sowie volksverhetzende Äußerungen registriert und zur Anzeige gebracht oder (zunächst) an die Fachstelle für Demokratie herangetragen. Die Vorfälle reichen von rassistischen, antisemitischen oder NS-verherrlichenden Äußerungen in Form von „Witzen“ über die rassistische und antisemitische Ausgrenzung und Beleidigung von Mitschüler*innen bis hin zu konkreten Gewaltphantasien gegen bestimmte Bevölkerungsteile.

Nicht selten besteht in diesen Fällen ein akuter und umfassender Beratungsbedarf, da die Schulleitungen teilweise unsicher sind, welche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen sie bei der Dokumentation und Meldung oder Anzeige solcher Sachverhalte zu beachten haben. Da Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zudem in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind, fällt es (auch) Schulleitungen teilweise schwer, zu erkennen, wo strafrechtlich relevante Inhalte vorhanden sind und entsprechend Strafanzeige zu erstatten ist, oder welche pädagogischen Konzepte sich zur Nachbearbeitung dieser Sachverhalte eignen.

Aufgrund der Vielzahl an registrierten Sachverhalten und deren Komplexität bei der fachlichen Beurteilung bedarf es, um dieses Problem künftig strukturierter und nachhaltiger bearbeiten zu können, der Verankerung von standardisierten Erfassungs- und Meldemechanismen sowie der Verankerung einer zentralen Beratungs- und Verweisstruktur bei der Fachstelle für Demokratie.

gez.
Micky Wenngatz
Christian Vorländer
Roland Hefter
Christian Köning
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Lena Odell
Julia Schönfeld-Knor
Barbara Likus
Felix Sproll
Cumali Naz

SPD/Volt Fraktion

Dominik Krause
Nimet Gökmenoğlu

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste