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München braucht einen mobilen Treff für Mädchen – das fordert die SPD-Stadtratsfraktion heute in einem Antrag.

Dazu sagt die SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Dietl:

„Wir haben in München ein ganz starkes Angebot der offenen Kinder- und Jugendhilfe, dazu gehört auch zahlreiche Freizeitstätten. Allerdings ist die Stammbesucherschaft dort eher männlich, das zeigen die Erfahrungen. Mädchen brauchen auch Orte, an denen sie unter sich sein können. Es ist insbesondere auch für sie wichtig, sich unabhängig vom Elternhaus treffen zu können. Dabei sollen sie in unserer Stadt nicht auf den Besuch von Einkaufszentren oder Cafés angewiesen sein. Es braucht die Räume in den Jugendzentren, in denen man unter sich sein kann und sich ungezwungen austauschen kann. Deshalb hat die SPD bereits zusätzliche Mädchen-Treffs für München gefordert.

Jetzt fordern wir zusätzlich einen mobilen Mädchen-Treff für München. Im Stadtgebiet gibt es bisher nur zwei reine Mädchen-Freizeitstätten und bis das Angebot erweitert wird, dauert es natürlich ein bisschen. Mit einem mobilen Angebot können schnell zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden – und das an ganz vielen Orten in der Stadt. Wie dieser mobile Treff aussehen könnte, dazu soll die Stadtverwaltung ein Konzept erarbeiten. Wir wollen, dass er bald angeboten wird und möglichst viele Stadtteile anfährt. Auf diese Weise können auch Erfahrungen gesammelt werden, was dich Mädchen in den jeweiligen Stadtteilen wünschen und was sie sich auch von einem Mädchen-Treff erwarten. Diese Erfahrung können dann wiederum in die Konzepte für weitere feste Mädchen-Freizeitstätten einfließen.“

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für die Mädchen und jungen Frauen in München schnellst­möglich einen „Mobilen Mädchen-Treff“ einzurichten und anzubieten.

Begründung

In München gibt es zahlreiche Freizeitstätten als Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Jungen und Mädchen. Nur zwei dieser Einrichtungen sind ausschließlich Mädchen vorbehalten, damit diese sich unter sich treffen und austauschen können. Es ist wichtig, gerade Mädchen und jungen Frauen im Heranwachsen die Möglichkeit zu geben, sich unabhängig vom Elternhaus in geschütztem Rahmen treffen zu können, ohne auf den Besuch von bspw. Einkaufszentren oder Cafés angewiesen zu sein. Die im Stadtgebiet bestehenden zwei reinen Mädchen-Freizeitstätten sind nicht für alle inter­essierten Mädchen gut erreichbar und damit kein attraktives Angebot. Die Einrichtung von mobilen Angeboten dieser Art böte die Möglichkeit, schnell weitere Kapazitäten anzubieten, von denen jeweils gleich mehrere Stadtteile profitieren könnten. Im Rahmen deren Bespielung könnte zudem evaluiert werden, wo noch welche Bedarfe bestehen, bspw. auch wo die Einrichtung eines festen Mädchen-Treffs angezeigt wäre, und welche Themen die Mädchen in den Stadtteilen sonst noch belasten und beschäftigen.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Anne Hübner
Marian Offman
Cumali Naz
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Die SPD-Stadtratsfraktion will Nicht-EU-Bürger*innen ein kommunales Wahlrecht ermöglichen. Voraussetzung dabei soll ein fester Wohnsitz in Deutschland seit fünf Jahren sowie seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Gemeinde sein.

Das fordert die Rathaus-SPD heute in einem Antrag.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Dietl sagt dazu:

„Wer in München lebt, soll auch in München wählen dürfen – unsere Stadt soll allen Menschen die Chance geben, sich für unsere Demokratie einzubringen und unsere Stadt mitzugestalten. In der Kommunalpolitik wird über die Themen entschieden, die wir im Alltag am meisten spüren. Deshalb sollten Menschen, die von diesen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind, nicht von der Wahl ausgeschlossen sein. Wir wollen ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger*innen. Der Oberbürgermeister soll sich hierfür erneut beim bayerischen Städtetag einsetzen. Selbstverständlich soll ein solches Wahlrecht für diejenigen gelten, die auch über längere Zeit hier leben. Voraussetzung soll deshalb ein fester Wohnsitz in Deutschland seit fünf Jahren sowie seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Gemeinde sein. Wir wollen mehr Demokratie für die Münchnerinnen und Münchner.“

Dazu ergänzt SPD-Stadtrat Cumali Naz, Fachsprecher für Migration:

„Das Wahlrecht für EU-Mitbürger*innen gibt es bereits. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Integration, weil es die Münchnerinnen und Münchner aus dem EU-Ausland in die lokale Politik einbindet und sie dazu motiviert, sich als aktiver Teil unserer Stadtgesellschaft zu begreifen, mit Rechten und mit Pflichten. Die SPD setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, auch für Nicht-EU-Ausländer*innen ein kommunales Wahlrecht zu schaffen. Die Bayerische Staatsregierung verweigert sich dem bisher und verhindert so die Chancen, die ein solches Wahlrecht bietet.“

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die aktuellen Räumlichkeiten des Alten- und Service-Zentrums (ASZ) Sendling in der Daiserstraße auch nach dem geplanten Umzug des ASZ in die Meindlstraße für eine soziale Nutzung, beispielsweise eine Dependance des ASZ, zu erhalten.

Dabei soll die barrierefreie Ertüchtigung geprüft und soweit wie möglich realisiert werden.

Begründung

Der Planungsausschuss hat letzte Woche den Umzug des ASZ Sendling in einen Neubau in der Meindlstraße beschlossen. Nachdem die Räumlichkeiten in der Daiserstraße seit 1982 genutzt und für die Seniorinnen und Senioren im Stadtbezirk bekannt und etabliert sind, sollen sie auch nach dem Umzug erhalten und ggf. als Dependance des neuen ASZ genutzt werden.

gez.
Anne Hübner
Christian Müller
Christian Vorländer
Kathrin Abele
Verena Dietl
Ulrike Boesser
Simone Burger
Julia Schönfeld-Knor
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Marian Offman
Cumali Naz
Renate Kürzdörfer

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich erneut beim bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, das kommunale Wahlrecht auch auf Nicht-Unionsbürger*innen auszuweiten, sofern diese seit mehr als fünf Jahren ihren festen Wohnsitz in Deutschland und seit zwei Monaten in der jeweiligen Gemeinde haben.

Begründung

In der Kommunalpolitik wird über die uns am meisten betreffenden Sachverhalte entschieden. Gerade deshalb sollte es keinen Grund dafür geben, die Bewohnerinnen unserer Stadt, die durch die Entscheidungen des Stadtrats unmittelbar betroffen sind, von dessen Wahl auszuschließen. Der Status als Gemeindebürgerin würde außerdem die Teilnahme an Bürgerversammlungen ermöglichen, welche wiederum Empfehlungen an den Stadtrat weitergeben.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Cumali Naz
Marian Offman
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Simone Burger
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder

Die SPD-Stadtratsfraktion will die Entlastung bei den Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung für alle Familien in München ermöglichen. Dazu stellt die Fraktion heute ein Antragspaket

Mit einer Kombination aus drei Ansätzen soll die Entlastung für weitere Münchner Familien schnellstmöglich umgesetzt werden können.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Dietl sagt dazu:

„Wir wollen, dass alle Münchner Familien von unserer Initiative zur Kita-Gebührenentlastung profitieren. Seit dem Beginn des letzten Kindergartenjahres sind die Elternbeiträge für sehr viele Familien entfallen oder deutlich reduziert – allerdings nicht für diejenigen, deren Kinder nicht in einer städtischen oder städtisch geförderten Einrichtung betreut werden. Diese Situation wollen wir lösen. Deshalb haben wir im Sommer beantragt, dass für alle Eltern von Kindergartenkindern eine Entlastung geschaffen wird.

Damit so schnell wie möglich alle Familien bei den Elternbeiträgen spürbar entlastet werden, setzen wir uns jetzt dafür ein, auf drei Wegen anzupacken. Erstens: Die Rechtslage muss endlich geklärt werden, damit der Stadtrat eine Entscheidung treffen kann. Freilich ist die rechtliche Situation kompliziert, und gerade das Anfang dieses Jahres vorgelegte Gutachten des Dachverbands Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen e. V. erfordert eine fundierte Auseinandersetzung. Wir fordern daher das Referat für Bildung und Sport auf, bei Prüfung und Darstellung der Rechtsgrundlage dieses Gutachten besonders zu würdigen.

Zweitens sollen die Berechnungsgrundlagen für die Unterstützung von Familien im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe überprüft werden. Durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe werden bereits jetzt Familien abhängig vom Einkommen finanziell unterstützt, auch bei den Kinderbetreuungskosten. Allerdings geht das nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese liegt zu niedrig, da in München auch Familien mit mittlerem Einkommen bereits den finanziellen Druck spüren. Wir wollen daher, dass die Einkommensgrenzen regelmäßig kritisch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ziel ist es, dass mehr Familien eine Kostenerstattung für die Kindertagesbetreuung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten.“

Dazu ergänzt SPD-Stadträtin Julia Schönfeld-Knor, bildungspolitische Sprecherin:

„Und drittens wollen wir den Zugang zur Münchner Förderformel erleichtern. Diese ermöglicht es privaten Trägern schließlich, am Fördersystem der Stadt und damit auch an den bereits bestehenden Gebührenentlastungen für die Eltern teilzuhaben. Die Zugangs- und Mitgliedsbedingungen der Münchner Förderformel sind aber für einige private Träger nur schwer anwendbar. Zudem ist der Zugang mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden, der für manche Einrichtungen nicht parallel zum täglichen Betrieb zu bewältigen ist. Wir wollen darstellen lassen, wie die Stadt hier unterstützt. Die Stadt soll außerdem ein Konzept erarbeiten, wie der Zugang erleichtert werden kann. Außerdem sollen Unterstützungsmöglichkeiten für die Überbrückungszeit bis zum Beitritt zur Münchner Förderformel geschaffen werden.

Neben einem ausreichenden Angebot an Plätzen in allen Stadtvierteln und Investitionen in noch höhere Qualität der Betreuung ist die Entlastung von den Elternbeiträgen ein zentrales Ziel der SPD, um Familien den Alltag zu erleichtern und allen Kindern die besten Chancen zu bieten. Mit den drei vorgeschlagenen Wegen wollen wir erreichen, dass diese Entlastung die Familien so schnell wie möglich erreicht.“

Die entsprechenden Anträge finden Sie hier:

Kita-Entgelte I – Umgehende Darstellung der Rechtslage!

Kita-Entgelte II – Prüfung der Berechnungsgrundlagen für die Unterstützung von Familien im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Kita-Entgelte III – Konzepterstellung für erleichterten Zugang zur Münchner Förderformel

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat schnellstmöglich die Rechts­lage im Hinblick auf die Gebührenbefreiung städtischer und städtisch geförderter Kinderbetreuungseinrich­tungen im Verhältnis zu den Trägern darzustellen, die noch nicht in die Münchner Förderformel oder die EKI/EKIplus-Förderung eingestiegen sind. Insbesondere das vom Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen e.V. zuletzt präsentierte Gutachten soll in der Prüfung und Darstellung besonders gewürdigt werden.

Begründung

Seit dem Beginn des aktuellen Kindergartenjahres am 01.09.2019 sind die Gebühren für den Besuch einer städtischen oder städtisch geförderten Einrichtung entfallen bzw. reduziert worden, um die Münchner Familien zu unterstützen. Da jedoch nicht alle Münchner Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, eine städtische/städtisch geförderte Einrichtung besuchen, erging im Sommer 2019 der Auftrag an die Stadtverwaltung, zu betrachten, wie auch deren Familien eine Ent­lastung erhalten können. Der Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen e.V. (DBTK) legte dem Referat für Bildung und Sport unmittelbar im Anschluss daran ein Rechtsgut­achten vor, um diese Weiterentwicklung zu unterstützen. Ein weiteres rechtswissenschaftliches Gut­achten zu dieser The­matik stellte der Verband Anfang des neuen Jahres vor. Das Vor­liegen komplizierter Rechtslagen mit weitreichender Bedeutung wie hier, darf eine intensive Aus­einandersetzung mit allen relevanten Aspekten und juristischen Dimensionen erwarten lassen. Daher soll dem Münchner Stadtrat, als zuständigem Entscheidungsgremium, so schnell wie möglich eine fundierte Auseinandersetzung mit der Rechtssituation inklusive aller eventuell einschlägigen Rechts­grundlagen vorgestellt werden. Besondere Würdigung ist dabei insbesondere den in den beiden vom DBTK vor­gelegten Rechtsgutachten dargestellten Positionen und Argumenten entgegenzubringen.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Cumali Naz
Anne Hübner
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Sozialreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Bildung und Sport die ak­tuell gültigen Berechnungsgrundlagen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. Der Fokus soll dabei auf den Leistungen zur finanziellen Unterstützung der Ge­bührentragung für Kinderbetreuung außerhalb der Familie liegen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Kenntnis und ggf. Entscheidung vorzulegen.

Begründung

Seit dem Beginn des aktuellen Kindergartenjahres am 01.09.2019 sind die Gebühren für den Besuch einer städtischen oder städtisch geförderten Einrichtung entfallen bzw. reduziert worden, um die Münchner Familien zu unterstützen. Da jedoch nicht alle Münchner Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, eine städtische/städtisch geförderte Einrichtung besuchen, gibt es nach wie vor Fa­milien, die die gesamte Gebühr selbst aufbringen. Angesichts der hohen Miet- und Lebenshaltungs­kosten in München ist dies für einige Familien, insbesondere in den unteren und auch in den mittleren Einkommensschichten, eine mitunter große finanzielle Belastung. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Landeshauptstadt München bietet bereits jetzt die Möglichkeit, in dieser Situation Unterstützung für die Kinderbetreuungskosten zu beantragen. Die Bewilligung dieser Leistung richtet sich nach dem Einkommen, das in der Familie erwirtschaftet wird. Je höher das Einkommen, desto geringer ist der Förderbetrag. Ab dem Erreichen einer bestimmten, jeweils nach den individuellen Rahmenbedingun­gen berechneten, Einkommensgrenze wird jedoch keine finanzielle Unterstützung ausgegeben. An­gesichts der hohen und stetig steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere durch hohe Mietkos­ten, in München, sollten die Berechnungsgrundlagen der WJH regelmäßig und kritisch geprüft und ggf. angepasst werden. Ziel sollte sein, dass die Anzahl der Familien, die von der WJH Kostenerstat­tungen für die Kindertagesbetreuung erhalten, steigt.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Cumali Naz
Anne Hübner
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzu­legen, wie für private Träger, die sich bisher aus diversen Gründen noch nicht der Münchner Förder­formel (MFF) angeschlossen haben, der Beitritt zu dieser erleichtert werden kann. Dabei sind u.a. die Rahmen- und Zugangsbedingungen der MFF zu betrachten und zu erarbeiten, wie Überbrückungs­möglichkeiten und Unterstützung dafür geschaffen werden können. Betroffene Einrichtungen sind, ggf. über den Dachverband, in die Konzepterstellung einzubeziehen.

Begründung

Seit dem Beginn des aktuellen Kindergartenjahres am 01.09.2019 sind die Gebühren für den Besuch einer städtischen oder städtisch geförderten Einrichtung entfallen bzw. reduziert worden, um die Münchner Familien zu unterstützen. Da jedoch nicht alle Münchner Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, eine städtische/städtisch geförderte Einrichtung besuchen, erging im Sommer 2019 der Auftrag an die Stadtverwaltung, zu betrachten, wie auch deren Familien eine Ent­lastung erhalten können. Der Anschluss dieser Einrichtungen an die MFF wäre eine Möglichkeit, die Gebührenentlas­tung auf diese auszuweiten. Die Zugangs- und Mitgliedsbedingungen der MFF sind jedoch für einige private Träger nicht oder nur sehr schwierig anwendbar. Zudem ist der Zugang mit hohem bürokra­tischem Aufwand verbunden, was für manche Einrichtungen nicht parallel zum täglichen Betrieb zu bewältigen ist. Die Stadtverwaltung soll daher prüfen, wie der Zugang erleichtert werden oder dabei Unterstützung gewährt werden kann. Außerdem soll betrachtet werden, ob die MFF-Bedingungen da­hingehend weiterentwickelt werden können, dass sie für mehr Einrichtungen privater Träger attraktiv sind bzw. werden. Mögliche Überbrückungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Zeit, bis der Beitritt umgesetzt ist, sollen im Konzept vorhanden sein.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Haimo Liebich
Cumali Naz
Anne Hübner
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München bekräftigt die am 06.12.2017 und am 25.09.2019 be­schlossenen Resolution gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeind­lichkeit.

Begründung

Die politischen Ereignisse in Thüringen erschüttern die gesamte Republik und unsere Demokratie. Nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch alle politischen Mandatsträgerinnen sind gefordert, den Tabubruch von Erfurt eindeutig und klar zu beantworten. Das gilt auch für München, der einstigen „Hauptstadt der Bewegung“, von der die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihren Anfang nahm. Der Konsens der Demokratinnen muss deutlich bekräftigt werden.

gez.
Christian Vorländer
Verena Dietl
Christian Müller
Marian Offman
Haimo Liebich
Cumali Naz
Klaus Peter Rupp
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Renate Kürzdörfer
Isabella Fiorentino-Wall

Stadtratsmitglieder