Tarifsteigerung ausgleichen

Aktualisiert am 27.04.2018

Tarifsteigerung ausgleichen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Zuschussnehmer der Landeshauptstadt München erhalten zum Ausgleich der Tarifsteigerung im TVÖD und ggf. zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung eine pauschale Erhöhung der Zuschussbeträge in Höhe von
2,4% im Jahr 2018
2,3% im Jahr 2019 und
0,8% im Jahr 2020.

Begründung:
Durch den Tarifabschluss im Bereich des öffentlichen Dienstes mit kumuliert 7,5% Steigerung bis 2020 entsteht für die Zuschussnehmer ein entsprechender Mehraufwand, der zu einer Einschränkung der Leistung für die Münchnerinnen und Münchner führen würde. Zuschussnehmer, die nicht nach TVÖD vergüten, haben im Rahmen ihrer Tarifwerke aller Erfahrung nach vergleichbare Steigerungen.
Um den Verwaltungsaufwand für die Referate und die Zuschussnehmer gering zu halten, wird ein an den Zuschussbeträgen orientierter Teilausgleich gewährt, der zur Finanzierung der Mehrkosten dient. Da die Zuschussnehmer im Rahmen der Verwendungsnachweise ihre Kosten nachweisen müssen und Überschüsse zurückgezahlt oder zweckgebunden weiterverwendet werden, besteht auch keine Gefahr der Überförderung.
Die Prozentsätze entsprechen 75% der jeweiligen tariflichen Personalkostensteigerung in dem Jahr, die ja dauerhaft wirksam wird. Der durchschnittliche Personalkostenanteil der Zuschussnehmer liegt überwiegend in dieser Größenordnung.

Christian Müller
Verena Dietl
Stadtratsmitglieder der SPD-Fraktion