Teilhabe am Arbeitsmarkt
Aktualisiert am 25.01.2019
Antrag
Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die neuen Optionen in Folge der Einführung des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 aufzugreifen und entsprechende Stellen zur Integration von Langzeitarbeitslosen anzubieten.
Konkret ist zu prüfen, wie viele Stellen pro Referat eingerichtet werden können. Diese Stellen sollen außerhalb des Stellenkontingents des Eckdatenbeschlusses laufen.
Begründung
Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und führt die beiden neuen Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ins SGB II ein. Ziel ist es Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zur Teilhabe zu verschaffen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch individuelle Unterstützung und Betreuung besser gefördert wird. Zudem können sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen für eine Dauer von 5 Jahren durch die Jobcenter mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert werden. Der Lohnkostenzuschuss wird dabei auch für Tariflöhne gezahlt und eröffnet Menschen, die schon sehr lange ALG-II beziehen, neue Möglichkeiten eine Beschäftigung auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt zu erhalten.
Das beschlossene Gesetz ist ein starker Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land. Auch die Kommunen haben jetzt die Möglichkeit, mit entsprechenden Angeboten arbeitsmarktferne Leistungsempfänger einzubinden. Als soziale Arbeitgeberin sollte die Landeshauptstadt München hiervon Gebrauch machen und entsprechende Stellen anbieten.
gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Anne Hübner
Simone Burger
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Cumali Naz
Stadtratsmitglieder