Temporäre Erweiterung von Parklizenzgebieten bei erheblichem Wegfall von Stellplätzen durch städtische Maßnahmen
Aktualisiert am 11.06.2026
ANTRAG
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, zu prüfen und ggf. umzusetzen, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises in einem Parklizenzgebiet temporär berechtigt werden, auch in angrenzenden Parklizenzgebieten parken zu können, wenn und solange in ihrem ursprünglichen Gebiet durch städtisch veranlasste Maßnahmen ein erheblicher Anteil an Stellplätzen wegfällt.
Dies gilt insbesondere bei:
• Baustellen im Zuge des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs (z.B. Tramprojekte der Stadtwerke München)
• Maßnahmen der Fernwärmeversorgung
• Straßenumbauten, Verkehrsberuhigungen oder Radwegeausbau
• sonstigen durch die Stadt veranlassten Eingriffen in den ruhenden Verkehr
Die Regelung ist zeitlich zu befristen und endet mit der Wiederherstellung der ursprünglichen Stellplatzsituation.
BEGRÜNDUNG
In zahlreichen Quartieren Münchens kommt es im Zuge notwendiger Infrastrukturmaßnahmen zu einem massiven temporären Wegfall von Parkplätzen. Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Parkausweis sind dadurch faktisch nicht mehr in der Lage, in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort zu parken.
Der bestehende Rechtsrahmen der Parklizenzgebiete berücksichtigt solche außergewöhnlichen Belastungssituationen bislang nur unzureichend. Während dieMaßnahmen im öffentlichen Interesse erfolgen, werden die Belastungen einseitig auf die Anwohnenden verlagert.
Eine temporäre Öffnung angrenzender Parklizenzgebiete sorgt für eine faire Lastenverteilung, erhöht die Akzeptanz städtischer Infrastrukturprojekte, vermeidet unnötigen Parksuchverkehr und damit verbundene Emissionen und stellt eine pragmatische und unbürokratische Übergangslösung dar.
SPD-Fraktion
Roland Hefter
Felix Lang
Anne Hübner
Lars Mentrup
Paula Gundi
Mitglieder des Stadtrates

