Tourismus in München: Öffnungszeiten der Souvenirstandl

Aktualisiert am 08.03.2018

Die SPD-Stadtratsfraktion will den Verkauf von Andenken und Souvenirs auch an Sonn- und Feiertag ermöglichen.

Antrag
Um den Verkauf von Andenken und Souvenirs auch an Sonn- und Feiertag zu ermöglichen, wird das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, bei der Bayerischen Staatsregierung eine Änderung der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung (LSchlVO) zu erwirken.

In der Anlage soll künftig neben dem Stadion in Fröttmanning und dem Olympiapark auch noch die Altstadt-Fußgängerzone, wie in §1 der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung festgelegt, genannt werden.

Zeitgleich ist die „Verordnung der Landeshauptstadt München über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses“ anzupassen. Dabei wird der derzeitige §5a dieser Verordnung gestrichen.

Begründung
Die Zahlen der Ankünfte und Übernachtungen von Touristen sind nach einer Delle im Vorjahr im Jahr 2017 erfreulicher Weise wieder gestiegen. Aufgrund des enormen Markenwerts unserer Stadt gilt München sowohl im Inland, in Europa wie auch weltweit als attraktive Destination.

Für die Erzeugung positiver Reiseerlebnisse und somit auch hinsichtlich Wahrung und Stärkung des Münchner Markenwertes spielen Souvenirs (se souvenir – französisch, „sich erinnern“) eine große Rolle. Da viele Gäste unsere Stadt und insb. unser Zentrum mit all seinen Sehenswürdigkeiten auch an Tagen besuchen, an denen die Souvenirläden und Souvenirstandl bisher geschlossen sind, liegen an dieser Stelle durchaus Potentiale verborgen.

Daher sollte es künftig den Souvenirhändlerinnen und -händlern erlaubt sein, Erinnerungsstücke und Reisemitbringsel in der durch die LSchlVO entsprechend eingeschränkten Art und Weise auch an Sonn- und Feiertagen zu verkaufen.

gez.

Jens Röver
Alexander Reissl
Christian Vorländer
Julia Schönfeld-Knor
Gerhard Mayer
Klaus Peter Rupp
Horst Lischka

Stadtratsmitglieder