Umgang mit Feuerwerken an Silvester und während des Jahresverlaufs

Aktualisiert am 01.02.2019

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob in der Stadt an Silvester einzelne begründete Verbotszonen für Feuerwerke festgelegt werden können. Hierzu sind Gründe des vorbeugenden Brandschutzes zum Beispiel bei historischen Gebäuden, aber auch der Natur- und Tierschutz zum Beispiel an der Isar und der Würm einzubeziehen.

Die Erfahrungen anderer Kommunen mit einzelnen Verbotszonen, zeitlichen Beschränkungen der Feuerwerke sowie deren Durchsetzung werden ausgewertet und fließen in die Prüfung mit ein.

Die Stadtverwaltung stellt auch dar, wie viele und welche Feuerwerke sie während des Jahresverlaufs an welchen Standorten genehmigt.

Begründung

Letztes Silvester gab es einen neuen Rekord an Einsätzen von u.a. der Feuerwehr. 70 Tonnen Müll mussten danach beseitigt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger kritisieren den Lärm aufgrund des Silvesterfeuerwerks, den Anstieg der Feinstaubwerte (z.B. am Stachus zwischen 0.00 und 01:00 Uhr am 01.01.2019 von 41 auf 524 Mikrogramm Feinstaub) und den Stress, der bei Tieren dadurch ausgelöst wird. Jedes Jahr werden an Silvester viele Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt.

Ein zentrales Verbot für die privaten Feuerwerke seitens der Landeshauptstadt München, z.B. innerhalb des Mittleren Rings, ist rechtlich nicht möglich, denn hierfür ist ausschließlich das Bundesinnenministerium zuständig. Hierzu müsste die Sprengstoffverordnung geändert werden. Ein zentrales städtisches Feuerwerk ohne zeitgleiches Verbot privater Böller würde daher die Umweltbelastung sogar noch weiter erhöhen.

Bevor nun die Rechtslage so geändert wird, dass die Kommunen bei diesem Thema handlungsfähiger werden, sind zumindest einzelne Verbotszonen unter den Aspekten Brand-, Umwelt- und Tierschutz konkret zu prüfen.

gez.
Christian Vorländer
Gerhard Mayer
Bettina Messinger
Christian Müller
Horst Lischka
Hans Dieter Kaplan
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder