Umgang mit Wildtieren im Zirkus

Aktualisiert am 19.04.2016

Die SPD-Fraktion bittet um einen Bericht über die Auswirkung eines Stadtratsbeschlusses, der Platzüberlassungsverträge nur unter der Voraussetzung des Verzichts auf Wildtieraufführungen zulässt.

Anfrage
Mit einer Entschließung bittet der Bundesrat erneut die Bundesregierung, eine Verordnung zu erarbeiten, dass Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden dürfen. Des Weiteren möchte er Übergangsfristen sowie feste Quartiere regeln und Anforderungen an die Haltung solcher Tiere aufstellen, für die das Verbot nicht gelte.

Der Bundesrat stellt zu recht fest: „Es hat sich nicht zuletzt auf Grund von Vorkommnissen aus dem letzten Jahr um die Haltung eines Zirkuselefanten und Bären gezeigt, dass es beim Zurschaustellen von Elefanten, Bären und anderen großen Wildtieren an wechselnden Orten nicht nur gehäuft zu Verstößen kommt, sondern dass die aktuellen Erkenntnisse erneut deutlich gemacht haben, dass Tiere dieser Tierarten auch bei einer Haltung, wie sie etwa durch die Zirkusleitlinien vorgeschrieben sind, erhebliche Schäden entwickeln, die sich in chronischen (organischen) Erkrankungen z. B. des Skelettsystems zeigen und dass die Tiere darüber hinaus erhebliche Leiden aufweisen, die sich in gravierenden Verhaltensstörungen äußern. Im reisenden Gewerbe gibt es keine Alternativen, die geeignet sind, die festgestellten erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere bei der Haltung und beim Transport wirksam zu beheben.“ ( Bundesrat Drucksache 78/16 vom 18.03.2016)
In 18 EU-Ländern ist die Haltung von Wildtieren im Zirkus entweder ganz verboten oder nur stark eingeschränkt zulässig. Verboten ist sie zum Beispiel in Österreich, Belgien oder auch Griechenland. In Bayern hat z.B. Fürstenfeldbruck und Erlangen beschlossen, an Zirkusse mit Wildtieren keine städtischen Plätze zu vermieten.
Bereits im Januar 2011 hat der Münchner Stadtrat beschlossen, dass bei Anmietung städtischer Flächen durch Zirkusunternehmen Platzüberlassungsverträge nur unter der Voraussetzung des Verzichts auf Wildtieraufführungen geschlossen werden.

Wir bitten um eine Darstellung, wie dieser Stadtratsbeschluss gewirkt hat.

gez.
Bettina Messinger
Beatrix Zurek
Verena Dietl
Stadtratsmitglieder