Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) Darstellung der Inhalte und mögliche Folgen für die Landeshauptstadt München
Aktualisiert am 17.11.2016
Die SPD-Fraktion will klären, welche Folgen die Umsetzung des PSG III für die Kommunen hat und zu hinterfragen, ob anlässlich des engen Zeitplans eine ausreichende verwaltungsorganisatorische und leistungsrechtliche Vorbereitung der Sozialhilfeträger zum 1. Januar 2017 möglich ist.
Antrag
Das Sozialreferat wird gebeten, dem Stadtrat die wesentlichen Inhalte der Umsetzung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes sowie deren Konsequenzen für die LH München darzustellen. Dabei soll insbesondere auch zur Finanzierung der Kosten und der Möglichkeit einer Refinanzierung Stellung genommen werden.
Begründung:
Das Bundeskabinett hat Ende Juni den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet, das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Ziel des PSG III ist es Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in vertrauter Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur zusammen mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten. Wesentliche Themenbereiche des PSG III sind dabei:
Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch hinsichtlich der Hilfe zur Pflege (SGB XII) inklusive eines genaueren Begutachtungsverfahrens.
Die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege durch bessere Steuerungsmöglichkeiten, Kooperations- und Koordinationsstrukturen sowie eine intensivere Verzahnung der kommunalen Beratung und Beteiligung am Auf- und Ausbau niederschwelliger Angebote.
Die Bundesländer können hierzu – zunächst für fünf Jahre – bis zu 60 „Modellvorhaben Pflege“ einrichten, in denen kommunale Stellen die „Beratung aus einer Hand“ zu pflege(versicherungs)rechtlichen plus sozial(hilfe)rechtlichen Themen wie Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Altenhilfe erproben. Damit sollen die kommunalen Beratungsangebote besser verbunden bzw. wohnortnahe Beratungsstrukturen aufgebaut werden. Die Verteilung unter den Bundesländern erfolgt über den Königsteiner Schlüssel.
Die SPD-Fraktion begrüßt das Ziel der Bundesregierung die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken, damit pflege- und hilfsbedürftige Menschen möglichst lange in vertrauter Umgebung leben können.
Dabei gilt es vorsorglich zu klären, welche Folgen die Umsetzung des PSG III für die Kommunen hat und gleichermaßen zu hinterfragen, ob anlässlich des engen Zeitplans eine ausreichende verwaltungsorganisatorische und leistungsrechtliche Vorbereitung der Sozialhilfeträger zum 1. Januar 2017 möglich ist.
Dabei ist auf die bereits bestehende Beratungsstruktur, v. a. in den Beratungs- und Fachstellen für ältere Menschen und pflegende Angehörige, einzugehen. Vorschläge für die künftige Aufgaben- und Organisationsstruktur sind in die derzeit für 2017 geplante Erstellung des Gesamtkonzepts für die offene Altenhilfe inhaltlich und zeitlich einzubinden.
gez.
Christian Müller
Anne Hübner
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
Simone Burger
Cumali Naz
Stadtratsmitglieder