Veränderungen bei der Münchner Kitaförderung: Gerechten und effizienten Umgang mit Steuergeldern sicherstellen!
Aktualisiert am 11.04.2025
Antrag
Das Referat für Bildung und Sport wird aufgefordert, die Übernahme von Gebäudekosten und Mieten im Rahmen der Münchner Kitaförderung (MKF) so zu konzeptionieren, dass bei den Kitaträgern weder eine Doppelförderung noch ein Defizit entsteht. Den Trägern entstehende Gebäudekosten (Investitionskostenrücklagen und Mieten) sollen künftig so kompensiert werden, dass alle Träger gleichbehandelt werden. Deshalb sollen folgende Veränderungen vorgenommen werden:
- Mieten dürfen für Gebäude, die mit öffentlichen Investitionskostenzuschüssen erstellt wurden, grundsätzlich (nur noch) in einem Umfang übernommen werden, in dem der Träger Kosten abzüglich erfolgter öffentlicher Zuschüsse geltend machen kann. Dies gilt uneingeschränkt für alle Träger in der MKF und unabhängig davon, ob der Träger ein selbst erstelltes Gebäude nutzt, bei einem verbundenen Unternehmen oder am freien Markt anmietet. Es gilt immer: Öffentliche Zuschüsse sind von der geförderten Miete in Abzug zu bringen. Das bedeutet: Mit öffentlichen Zuschüssen geförderte Kitabauten können im Rahmen der MKF nicht mehr zu Marktmieten in Rechnung gestellt werden. Im Umkehrschluss gilt aber auch: Nicht oder nicht vollständig geförderte eigene Räumlichkeiten können künftig durch eine Kostenmiete subventioniert werden.
- Notwendige Besitzstandsregelungen und Übergangsfristen sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Begründung
Bisher werden im Eigentum des Trägers oder im Eigentum verbundener Unternehmen befindliche Immobilien im Rahmen der MKF gar nicht mit einer Kostenmiete bezuschusst, auch wenn der Bau von Kitas lediglich zu zwei Dritteln bzw. vor einigen Jahrzehnten gar nicht bezuschusst wurde. Dies benachteiligt vor allem kirchliche und frei-gemeinnützige Träger, die eigene Immobilien nutzen. Einige dieser Kitas sind inzwischen in Existenznot, können sie doch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr sicherstellen.
Im Gegensatz dazu zahlt die MKF Trägern, die am freien Markt Immobilien anmieten, hohe Mieten selbst dann, wenn die Vermietenden dieser Gebäude bereits Investitionskostenzuschüsse der öffentlichen Hand erhalten haben. Dies hat Geschäftsmodelle ermöglicht, bei denen Investoren mit öffentlichen Zuschüssen Kitas errichten und diese dann teuer an Betreiber vermieten, die die entsprechenden Kosten dann bei der MKF in Rechnung stellen oder an die Eltern weitergeben. Es ist inakzeptabel, dass solche Geschäftsmodelle nicht effektiv unterbunden werden. Beispielhaft für eine Verbesserung könnte hier das Investitionskostenförderprogramm des Sozialreferats für stationäre Pflegeeinrichtungen sein. Baukosten, die im Rahmen des Programms durch Zuschüsse gedeckt werden, dürfen den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht erneut in Rechnung gestellt werden. Würde das für die städtische Zweidrittelfinanzierung von neuen Kitas ebenso gelten, würden Eltern und auch die städtische Kitafinanzierung deutlich entlastet werden.
Um einen durch eine Neuregelung bedingten Verlust bezahlbarer Plätze zu verhindern, soll das Referat mit Besitzstandregelungen und verlässlichen Übergangsfristen arbeiten.
SPD/Volt-Fraktion
Anne Hübner
Julia Schönfeld-Knor
Lena Odell
Barbara Likus
Cumali Naz
Mitglieder des Stadtrates