Verbesserte Soziale Versorgung von Gemeinschaftsunterkünften

Aktualisiert am 28.04.2015

Das Sozialreferat wird gebeten ein Konzept zur sozialen Versorgung der neuen Gemeinschaftsunterkünfte vorzulegen.

Antrag
Das Sozialreferat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Referat für Bildung und Sport ein Konzept zur sozialen Versorgung der neuen Gemeinschaftsunterkünfte sowie deren Verankerung im Stadtteil dem Stadtrat deutlich vor Inbetriebnahme der ersten dieser Einrichtungen vorzulegen. Dieses soll sich am AWO-Pilotprojekt der Erstaufnahme-Dependance am Moosfeld sowie am Münchner Modell der Flüchtlingsbetreuung orientieren.

Begründung:
Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen sollen in den neuen Gemeinschaftsunterkünften mehr Personen als bisher untergebracht werden. Die durch die Regierung von Oberbayern vorgesehene Hausführung vor Ort wird nicht ausreichen, diese kurzfristig zu schaffenden und relativ großen Unterkünfte im Stadtviertel zu integrieren und für die notwendige Sicherheit zu sorgen.
Gerade in Gemeinschaftsunterkünften mit einer hohen Belegung ist es erforderlich, dass auch abends und am Wochenende sozial kompetente Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung stehen. Die Konzeption der Flüchtlingsbetreuung des Münchner Modells hat erfolgreich gezeigt, dass auch große Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung im Quartier integriert werden können und insbesondere den Sicherheitsbedürfnissen von besonders schutzbedürftigen Gruppen (alleinstehenden Frauen, Traumatisierten, Kranken) Rechnung getragen werden kann. Gemeinschaftsunterkünfte, insbesondere in der geplanten Größenordnung, dürfen nicht außerhalb der Büroöffnungszeiten sich selbst überlassen werden.

Es bedarf einer zusätzlichen Versorgung und auch einer Abklärung von Bedarfen wie
– Versorgung mit Kleidung, Hygieneartikel, etc.,
– Kinderbetreuung,
– kurativer medizinischer Versorgung der Einrichtungen,
– niederschwelliger psychosozialer Beratung und Betreuung der Flüchtlinge in deren Muttersprachen,
– Sprachkurse sowie der
– Vernetzung und Koordinierung von Ehrenamtlichen in und um die Einrichtung.

Damit soll auch dem örtlichen Bezirksausschuss eine feste Ansprechperson für diese Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Diese zusätzliche soziale Versorgung der Einrichtungen ist Staatsaufgabe und sollte von Seiten des StMAS mit zusätzlichen Mitteln hinterlegt werden. Das Sozialreferat und der Herr Oberbürgermeister werden gebeten, sich für eine entsprechende Kostentragung seitens des Freistaates einzusetzen. Bis eine Klärung dieser Finanzierungsmodalitäten erfolgt ist, bedarf es zur Erfüllung eben skizzierter Aufgabe freiwilliger kommunaler Mittel aus dem Haushalt der Landeshauptstadt. Das Sozialreferat wird diese bei zeitnaher Vorlage des Konzeptes im Sozialausschuss beantragen.

gez.

Christian Müller
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
Anne Hübner
Simone Burger
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder