Versorgungsqualität in Münchner Pflegeheimen weiter verbessern

Aktualisiert am 04.04.2017

Die SPD-Stadtratsfraktion setzt sich für die Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie Sterbebegleitung in den Münchner Pflegeheimen ein.

Antrag

Das Sozialreferat wird beauftragt, den freiwilligen Zuschuss an die stationären Münchner Pflegeeinrichtungen für die „Heiminterne Tagesbetreuung“ so zu flexibilisieren, dass er künftig auch für Palliativ-Fachkräfte oder einen Heimarzt/ eine Heimärztin eingesetzt werden kann. Den Heimen soll ein entsprechendes Wahlrecht eingeräumt werden, so dass den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.

Begründung:

Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. In Bayern ist dies bereits seit dem Jahr 2015 der Fall. Damit hat sich die über die Pflege hinausgehende Betreuungssituation in den Pflegeeinrichtungen durch mehr Einzel- und Gruppenangebote insgesamt deutlich verbessert.

Deshalb soll den Heimen ein Wahlrecht hinsichtlich der Verwendung des Zuschusses für die „Heiminterne Tagesbetreuung“ ermöglicht werden, so dass sie die durch die LHM zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel:

  1. wie bisher für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner einsetzen.
  2. eine Palliativfachkraft zur besseren Versorgung sterbender Bewohnerinnen und Bewohner einstellen.
  3. zur Festanstellung einer Heimärztin/ eines Heimarztes verwenden.

Die Variante 1 bietet sich insbesondere für Einrichtungen mit einem gerontopsychiatrischen Profil an, die neu zu entwickelnden Alternativen für diejenigen Einrichtungen, die einen hohen Anteil an Kurzzeitpflegen oder medizinisch intensiv zu betreuenden Bewohnerinnen und Bewohnern haben.

gez.
Anne Hübner
Haimo Liebich
Christian Müller
Simone Burger
Verena Dietl
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Cumali Naz
Stadtratsmitglieder