Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen schützen – geschützte Räume schaffen und den Freistaat miteinbeziehen, auch bei Suchtproblemen!

Aktualisiert am 29.01.2020

Antrag

Das Sozialreferat und das Referat für Gesundheit und Umwelt werden aufgefordert, Angebote für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen mit Suchtproblematik zu schaffen.
Außerdem soll geprüft werden, inwieweit die Regierung von Oberbayern und der Freistaat Bayern bei Frauen mit Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets, die in München Schutz finden, an der Finanzierung beteiligt werden können.

Begründung

Die Gruppe der Opfer von häuslicher Gewalt ist eine der schutzbedürftigsten überhaupt. Betroffene können sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen und sind zumeist in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis mit der Täter*innenseite gefangen. Aktuell befinden sich jedoch Opfer häuslicher Gewalt, die gleichzeitig an einer Substanzabhängigkeit leiden, in einer schwierigen Lage; die Leistungen der Suchthilfe und die der Frauenhäuser schließen sich meist gegenseitig aus. So ist der Konsum von Suchtmitteln, auch unter Aufsicht einer Substitutionsärztin oder eines Substitutionsarztes, oft ein Grund für die sofortige Beendigung des Aufenthalts.
Deswegen fordern wir ein Konzept, das für die Schnittmenge beider Bedarfe ein Angebot vorsieht.

gez.
Verena Dietl
Christian Müller
Anne Hübner

Stadtratsmitglieder