Weiterentwicklung der Investitionskostenförderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen

Aktualisiert am 14.12.2018

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, darzustellen, wie die genaue Ausgestaltung des jährlichen 60-Mio.-Euro-Investitionskostenförderprogramm des Freistaates Bayern für stationäre Pflegeeinrichtungen geplant ist.

Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang gebeten, sich bei der bayerischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht nur für die Neuschaffung von Pflegeplätzen, sondern auch für die aufgrund der durch die bayerische Staatsregierung erlassenen AV PfleWoqG erforderliche Sanierung und/oder Ersatzschaffung von Plätzen beantragt und verwendet werden dürfen.

Das Sozialreferat soll zudem die Förderrichtlinien des städtischen Investitionskostenförderpro-gramms für die Jahre ab 2020 überarbeiten. Dabei sollen Träger, die bis zum 31.12.2018 bereits einen Antrag auf Förderung gestellt haben, deren Bau- bzw. Sanierungsvorhaben jedoch erst 2020 beginnt, wählen können, ob sie nach den jetzt geltenden oder den neu zu erlassenden Richtlinien gefördert werden. In jedem Fall zwingend ist bei einem Neubau jedoch ein Antrag auf Fördermittel beim Freistaat Bayern zu stellen.

Die neuen städtischen Förderrichtlinien sollen folgende Punkte umfassen:

Grundsätzlich entfällt die aufgrund der Haushaltskonsolidierung vor einigen Jahren einge-führte 30%-ige Kürzung des auszuzahlenden Förderbetrags.
Die Förderung der Stadt erfolgt subsidiär. Das bedeutet: Fördert der Freistaat die Sanierung oder Neuschaffung eines stationären Pflegeplatzes mit 23.010 € oder mehr, erfolgt künftig keine städtische Förderung mehr.
Sanierungsmaßnahmen, Ersatzneubauten und Kurzzeitpflegeplätze werden künftig ebenfalls subsidiär zu einer möglichen Förderung durch den Freistaat mit bis zu 23.010 € pro Platz subventioniert.

Darzustellen ist, welche Auswirkungen auf den Haushalt mit der Überarbeitung der Förderrichtlinien erwartet werden.

Begründung

Durch das geplante Förderprogramm des Freistaats Bayern, der die Neuschaffung eines stationären Pflegeplatzes mit bis zu 60.000 Euro Investitionskostenzuschuss fördern will, können auch die Rahmenbedingungen des städtischen Förderprogramms angepasst werden. Die Stadt soll sich dabei auf den Bereich der Förderung konzentrieren, den der Freistaat voraussichtlich auch künftig vernachlässigen wird: die Ersatzschaffung und Sanierung von bestehenden Plätzen. Für diese im Rahmen der AV PfleWoqG notwendigen, aber nicht durch den Freistaat finanzierten Maßnahmen, soll künftig wieder mehr städtisches Geld zur Verfügung gestellt werden.
Nur noch subsidiär, also wenn das Förderprogramm des Freistaates nicht zieht, sollen Neubauten bezuschusst werden.

gez.

Christian Müller
Anne Hübner
Marian Offman

Stadtratsmitglieder