Weiterleitung der Flüchtlingspauschale in Bayern

Aktualisiert am 15.01.2016

Die SPD-Fraktion stellt eine Anfrage zur Weiterleitung und Verwendung der Flüchtlingspauschale in Bayern

Anfrage:

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag beschlossen, dass die Länder für jeden aufgenommenen Flüchtling eine Pauschale in Höhe von je 670 € monatlich erhalten. Für die Verwendung dieser Mittel sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Soweit die Kommunen auch Kostenträger sind, haben die Länder eine Weitergabe dieser Mittel bereits zugesagt.

Deshalb fragen wir:

  1. Hat die Landeshauptstadt München bereits Kenntnisse darüber, wie und in welcher Höhe eine Umlage dieser Finanzmittel auf die Kommunen erfolgen wird?

  2. Welche Schritte unternimmt die Stadt, um für die Fälle in denen sie selbst Kostenträgerin ist, sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich 1:1 weitergeleitet werden?

  3. Bis wann ist mit dem Erhalt der zugesagten Bundesmittel zu rechnen?

  4. Hält die Verwaltung die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für ausreichend?

gez.

Christian Müller
Simone Burger
Verena Dietl
Anne Hübner
Cumali Naz
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Stadtratsmitglieder