Weiterleitung der Flüchtlingspauschale in Bayern
Aktualisiert am 15.01.2016
Die SPD-Fraktion stellt eine Anfrage zur Weiterleitung und Verwendung der Flüchtlingspauschale in Bayern
Anfrage:
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz hat der Bundestag beschlossen, dass die Länder für jeden aufgenommenen Flüchtling eine Pauschale in Höhe von je 670 € monatlich erhalten. Für die Verwendung dieser Mittel sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Soweit die Kommunen auch Kostenträger sind, haben die Länder eine Weitergabe dieser Mittel bereits zugesagt.
Deshalb fragen wir:
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Hat die Landeshauptstadt München bereits Kenntnisse darüber, wie und in welcher Höhe eine Umlage dieser Finanzmittel auf die Kommunen erfolgen wird?
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Welche Schritte unternimmt die Stadt, um für die Fälle in denen sie selbst Kostenträgerin ist, sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich 1:1 weitergeleitet werden?
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Bis wann ist mit dem Erhalt der zugesagten Bundesmittel zu rechnen?
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Hält die Verwaltung die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für ausreichend?
gez.
Christian Müller
Simone Burger
Verena Dietl
Anne Hübner
Cumali Naz
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Stadtratsmitglieder