Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Anlagenbuchhaltung

Aktualisiert am 02.03.2018

Weniger Bürokratie: Vereinfachung der Anlagenbuchhaltung

Antrag

Die Landeshauptstadt München setzt sich beim beim Bayerischen Innenministerium für eine Anpassung der Aufzeichnungsgrenze für Inventar gemäß §71 Absatz 4 KommHV Doppik von 150 € auf 250 € ein.

Begründung

Im zweiten Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.6.2017 wurde in Artikel 4 das Einkommens-steuergesetz in § 6 Absatz 2 Satz 4 dahingehend geändert, dass ab 2018 die Untergrenze der Aufzeichnungspflicht für Anlagevermögen von 150€ auf 250€ angehoben wird.
Dieser Wert ist zur Entlastung des Aufwands in der Anlagenbuchhaltung analog auch in der KommHV Doppik anzupassen.

gez.
Gerhard Mayer
Hans Dieter Kaplan
Verena Dietl
Haimo Liebich
Horst Lischka
Klaus Peter Rupp
Stadtratsmitglieder