Wohngeldreform ab 2023 – so schnell wie möglich die Voraussetzungen für die Ausweitung und den Leistungsbezug der Anspruchsberechtigten schaffen!

Aktualisiert am 21.11.2022

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert angesichts der angekündigten Wohngeldreform des Bundes dem Stadtrat darzulegen, wie sowohl personell als auch strukturell die Voraussetzungen geschaffen werden können, um ab 1. Januar 2023 eine schnelle Antragsbearbeitung und Auszahlung der Wohngeldleistungen einschließlich der Heizkostenentlastungshilfe – zumindest als Abschlag – für anspruchsberechtigte Münchner*innen sicher zu stellen.

Begründung:

Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klima-komponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Haushalte erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden. Nachdem sowohl Miethöhe als auch Einkommensgrenzen angehoben werden können jetzt viel mehr Münchnerinnen und Münchner vom Wohngeld und der Heizungskostenhilfe profitieren. Die Reform ist ein Meilenstein gezielter Entlastung in der Krise für die wir als Stadt mit den höchsten Mieten der Republik dankbar sind.

Die Preisanstiege bei Treibstoff, Gas und Strom, aber auch bei Lebensmitteln, Gaststättenbesuchen und sozialer sowie kultureller Teilhabe sind enorm und gerade einer reichen Stadt wie München mit sehr hohen Lebenshaltungskosten und dem sehr hohen Mietniveau für alle eine große Herausforderung. Für die Münchner*innen, die geringe Löhne und hohe Mieten haben, ist sie besonders hoch.

Es gab in den vergangenen Jahren mehrere Reformen im Bereich des Wohngeldgesetzes, die jedoch in München den tatsächlichen Preissteigerungen nicht gerecht wurden. Bislang war die Wirksamkeit des Wohngeldgesetzes aufgrund der spezifischen Situation in München nur sehr eingeschränkt. Nur ca. 0,5% der Münchner Bevölkerung erhielt Wohngeldleistungen, mehr als 2/3 der Anträge mussten abgelehnt werden und die Belastung für die Sozialverwaltung und die Mitarbeiter*innen war sehr hoch, ohne die dringend nötige Entlastung von Haushalten mit geringeren Löhnen und hohen Mieten ausreichend zu erreichen.

 

Man darf nun davon ausgehen, dass die die angekündigten Reformen mit einer Ausweitung der Berechtigten auf 2 Millionen Haushalte bundesweit für München den Dammbruch einer wirksameren Unterstützung für Bürger*innen bedeutet welche die hohen Mieten und Heizkosten nicht mehr tragen können.

Ziel unseres Antrags ist möglichst sicherzustellen, dass das Sozialreferat die Anträge auf Wohngeld und auf Heizungskostenpauschale innerhalb eines Monats bearbeiten und – zumindest als Abschlag – auszahlen kann. Dazu müssen ab sofort die Vorarbeiten begonnen werden damit in der kurzen Zeit die benötigten Personalzuschaltungen, die beschleunigte Einstellung von Mitarbeiter*innen und die Einarbeitung bis zum Januar 23 umgesetzt werden können.

Außerdem bitten wir in diesem Zusammenhang um eine Initiative, die in Zusammenarbeit mit anderen Städten über den Deutschen Städtetag Vereinfachungen bei der Beantragung und den Voraussetzungen von Wohngeld beim Gesetzgeber einbringt.

Schließlich soll in der Beschlussvorlage des Sozialreferats auch aufgezeigt werden wie weit die Digitalisierung der Wohngeldbeantragung bisher umgesetzt worden ist und mit welchen Instrumenten, IT-Programmen oder gesetzgeberischen Veränderungen diese beschleunigt werden kann.

gez.Initiative

Bernd Schreyer
Clara Nitsche
Nimet Gökmenoğlu
Dominik Krause
Mona Fuchs
Anna Hanusch
Sibylle Stöhr
Paul Bickelbacher
Beppo Brem

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Christian Köning
Anne Hübner
Christian Müller
Cumali Naz
Roland Hefter
Micky Wenngatz
Barbara Likus

SPD/Volt-Fraktion

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