Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung

Aktualisiert am 18.01.2018

Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung

Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung

Antrag

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, für die Träger von Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung Wege aufzuzeigen, wie in Wohnbauprojekte auf städtischen Flächen Wohngemeinschaften integriert werden können.

Begründung

Immer mehr Träger von Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung melden dem Stadtrat, dass sie ihre Klientinnen und Klienten nicht mehr unterbringen können.

gez.
Christian Müller
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
Anne Hübner
Simone Burger
Cumali Naz

Stadtratsmitglieder