Wohnungsaufsichtsgesetz novellieren

Aktualisiert am 19.11.2014

Unangemeldete Kontrollen von Immobilien sollen wieder möglich sein.

Antrag:
Die Stadt München fordert die Wiedereinführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes und bittet den Bayerischen Städtetag um Unterstützung. Wichtige Punkte sind dabei: die Möglichkeit einfach unangemeldet Immobilien kontrollieren zu können, klare Mindestanforderung an Wohnraum, inklusive der Definition von Überbelegung und der Möglichkeit Ordnungsmaßnahmen zu verhängen wenn der Eigentümer handlungsunwillig ist. Vorbild soll das neue Wohnraumaufsichtsgesetz Nordrhein-Westfalens (NRW) sein.

Begründung:
In Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Der Vermieter des Hauses in Kirchtrudering, der zu horrenden Preisen Betten an Armutszuwanderer vermietet und sein Haus in einem desolaten Zustand lässt, zeigt, dass wir davon in der Realität oftmals weit entfernt sind. Und leider ist dieser Vorfall kein Einzelfall. Damit die Stadt diesen Mietern helfen kann, braucht sie bessere und schärfere Instrumente. Das Land NRW hat auf das Problem reagiert, indem es ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet hat, das Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Vermieter müssen mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn sie Missstände nicht beheben. Diesem Vorbild sollte Bayern folgen.

gez.

Simone Burger
Christian Amlong
Beatrix Zurek

Stadtratsmitglieder