Zeit-Kleingarten-Anlagen
Aktualisiert am 10.10.2017
Zeit-Kleingarten-Anlagen sollen in Daueranlagen umgewandelt werden.
Antrag
Zusammen mit dem Kleingartenverband München überprüft die Stadtverwaltung die acht Kleingartenanlagen, die nicht Daueranlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind, auf Umwandlung in Daueranlagen.
Das Ergebnis ist dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Begründung:
Acht Kleingartenanlagen auf städtischen Grundstücken sind nicht Daueranlagen im Sinne des Gesetzes. Sie sind Zeitanlagen, bestehen aber aus der Zeit vor Inkraftreten des Bundeskleingartengesetzes, sind also nicht Zeitanlagen im Sinne dieses Gesetzes.
Der Umwandlung in Daueranlagen können beispielsweise Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen. Über den Flächennutzungsplan beschließt der Stadtrat.
Alternativ können die Bedingungen für die Zeitanlagen den Bedingungen für die Daueranlagen im Generalpachtvertrag angepasst werden. So würden diese Zeitanlagen ebenfalls mit den Daueranlagen gleichgestellt.
gez.
Alexander Reissl
Bettina Messinger
Otto Seidl
Johann Stadler
Stadtratsmitglieder