Zweckbestimmung der P&R-Parkplätze durchsetzen

Aktualisiert am 18.07.2019

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der P&R GmbH und der MVG ein Verfahren zu entwickeln, das ausschließlich Nutzer*innen der Öffentlichen Verkehrsmittel das Parken auf den P&R-Plätzen ermöglicht und zwar für die Dauer zwischen Abfahrt und Ankunft mit dem ÖPNV. Außerdem sollen Kontrollen dies sicherstellen.

Begründung

Gegenüber dem P&R Oberwiesenfeld ist ein weiteres Hotel in Betrieb gegangen. Offenbar nutzen Hotelgäste den P&R-Parkplatz nun als günstige Abstellmöglichkeit, um die hohen Kosten der Hotelgarage zu vermeiden. Dies entspricht nicht der Zweckbestimmung, die P&R-Stellplätze dienen vor allem Pendler*innen, die damit eine vernünftige Alternative zu einer Fahrt mit dem PKW in die Innenstadt erhalten und so die Innenstadt von Individualverkehr entlastet wird.

Beispiel: Am Samstag, den 14.07.2019 war der P&R Oberwiesenfeld um 18.00 Uhr bis auf drei Parkplätze voll belegt, zu gut 80 % mit Fahrzeugen mit Kennzeichen von weit außerhalb von München und den umliegenden Landkreisen. Das gleiche Bild mit nur wenig mehr freien Plätzen gab es gegen Mitternacht, ein eindeutiges Zeichen dafür, dass dort überwiegend Hotelgäste parkten.
Deshalb ist es erforderlich, dafür zu sorgen, dass die P&R-Anlagen nicht von Anwohner*innen oder Hotelgästen, sondern bestimmungsgemäß genutzt werden.

gez.

Heide Rieke
Christian Vorländer
Jens Röver

Stadtratsmitglieder