Aktualisiert am 31.01.2023

Diesel-Fahrverbot: Erleichterungen für Menschen im Schichtdienst

Schichtdienstleistende sowie Sozial- und Pflegedienste müssen vom Dieselfahrverbot, das ab 1. Februar gilt, in der Allgemeinverfügung befreit werden – trotz Klagedrohungen der Deutschen Umwelthilfe. Das fordert die SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat in einem Dringlichkeitsantrag, der in der morgigen Vollversammlung behandelt wird. Dann sollen auch die Gebühren für Einzelausnahmen auf das vorgeschriebene Mindestmaß sinken.

Steigende Preise für Strom, Energie und Lebensmittel: In der gegenwärtigen Krise will die SPD/Volt-Fraktion Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger wann immer möglich vermeiden. Die derzeit vorgesehenen Gebühren von bis zu 200 Euro sollen deshalb auf das mögliche Minimum in Höhe von 25 Euro gesenkt werden Von den Dieselfahrverboten sind ab dem morgigen 1. Februar ca. 75.000 Münchner Fahrzeuge betroffen, die Grenzwerte sind jedoch nur noch knapp überschritten. Niemand, der im Rahmen der geplanten Ausnahmen ein Recht hat, auch weiterhin fahren zu dürfen, soll aufgrund hoher Gebühren ausgeschlossen werden.

Viele betroffene Diesel, die eine Schadstoffklasse von E 4 oder schlechter haben, sind von Gebühren und dem Beantragen einer Ausnahme befreit. Das regelt die Allgemeinverfügung, die bisher für Anwohnende, Lieferverkehr und das Handwerk gilt. Trotz Klageandrohungen durch Umwelthilfe und VCD hält SPD/Volt daran fest, auch soziale und pflegerische Hilfsdienste sowie Schichtdienstleistende in die Allgemeinverfügung aufzunehmen. Beide Gruppen haben im Dezember 2022 beschlossenen Luftreinhalteplan Anspruch auf individuelle Ausnahmegenehmigungen. Sie jetzt in die Allgemeinverfügung aufzunehmen, erweitert nicht den Kreis der vom Fahrverbot ausgenommenen Personen, sondern befreit sie lediglich von der Notwendigkeit, jedes Jahr im KVR einen Antrag stellen zu müssen. Unnötige Bürokratie wird so besonders für jene vermieden, die Tag und Nacht Münchens Wohlstand und Versorgung sichern.

Der neue Luftreinhalteplan wurde notwendig, weil der Freistaat Bayern der Stadt effektiven Gesundheitsschutz jahrelang versagt hat. Die Entscheidung, wie die Luftqualität in München und verbessert werden kann, hat er immer wieder verschoben – und die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Drei Gerichtsverfahren liefen da bereits, nun steht die Landeshauptstadt in der Pflicht.

„In der gegenwärtigen Krise wollen wir Menschen entlasten und nicht weiter belasten. Deshalb werden wir nur den von Gesetz vorgeschriebenen Mindestsatz von 25 Euro für eine Jahreserlaubnis verlangen. Wir nehmen Schichtdienstleistende sowie soziale und pflegerische Dienste generell vom Diesel-Fahrverbot aus. Dies ändert nichts an unseren Plänen für mehr saubere Luft: Denn fahren dürften diese Gruppen ohnehin, sie müssten aber jedes Jahr eine Ausnahme beantragen. Dieses Bürokratiemonster wollen wir ihnen ersparen. Die Klagedrohung der Umwelthilfe ist deshalb für uns völlig unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar.“

Anne Hübner, Vorsitzende der SPD/Volt-Fraktion