Kommunales Wahlrecht für alle – München macht Druck

Aktualisiert am 19.10.2022

Etwa 220.000 Nicht-EU-Bürger/innen leben in München. Viele von ihnen bringen sich in die Gestaltung des täglichen Lebens ein – den Stadtrat und den Oberbürgermeister aber dürfen sie nicht wählen. Auf Initiative der SPD/Volt-Stadtratsfraktion wird Oberbürgermeister Dieter Reiter nun einen neuen Anlauf unternehmen, um ein kommunales Wahlrecht für alle Menschen, die in München leben, durchzusetzen. Das hat der Kreisverwaltungsausschuss in seiner Sitzung an diesem Dienstag beschlossen.

Bei Kommunalwahlen in München dürfen rund 1,1 Mio Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Das sind aber nicht alle volljährigen Menschen, die in der Stadt wohnen. Denn etwa 220.000 Nicht-EU-Bürger/innen sind bisher von den Wahlen ausgeschlossen. Politische Partizipation und Mitbestimmung vor Ort sind aber die Grundelemente des demokratischen Systems. Viele politische Entscheidungen, die Migrantinnen und Migranten direkt betreffen, werden in den Kommunen gefällt. Deshalb gibt es aus Sicht von SPD/Volt keinen Grund, warum Nicht-EU-Bürger/innen nicht an Kommunalwahlen teilnehmen sollten. Doch die Stadt kann dieses Wahlrecht für alle unabhängig von der Staatsbürgerschaft nicht alleine einführen.

Deshalb wird sich Oberbürgermeister Dieter Reiter nun beim Bayerischen Städtetag dafür einsetzen. Dort ruht das Thema seit 2010, der Deutsche Städtetag hat sich seit 2008 nicht mehr damit beschäftigt. So will die SPD/Volt-Fraktion das Wahlrecht für alle wieder in das Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger rücken und erwirken, dass die Beratungen zur Einführung wieder aufgenommen werden. Denn der Bayerische Städtetag kann eine nötige Gesetzesänderung empfehlen.

Dazu sagt der migrationspolitische Sprecher Cumali Naz:

„In der Landeshauptstadt München haben zirka 44 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. Ohne Einbezug der Migrantinnen und Migranten in kommunalpolitische Entscheidungen bilden die bestehenden repräsentativen Institutionen immer weniger die realen Verhältnisse in der Bevölkerung ab. Daher ist eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf alle Migrantinnen und Migranten dringend erforderlich.“