Auswirkungen der Aufhebung des § 219a StGB für München darstellen

Aktualisiert am 19.05.2022

Anfrage

Das Bundesjustizministerium hat am 15.01.2022 seinen Referentenentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) veröffentlicht. Betroffene Frauen sollen sich zukünftig besser über den medizinischen Eingriff und Ablauf informieren können. Ärztinnen und Ärzte erhalten damit eine Rechtssicherheit, sodass sie keine Strafverfolgung mehr zu befürchten haben.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkungen hat die angekündigte Streichung des Paragrafen 219a StGB in der LHM?
  2. Welche veränderten Angebote zur Aufklärung und Information können ab Zeitpunkt des Inkrafttretens der Streichung kommunal angeboten werden? Gibt es hier bereits konkrete Pläne?

Begründung

Laut aktueller Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren, beispielsweise auf ihrer Homepage laut § 219a StGB. Betroffenen Frauen wird damit der Zugang zu fachlichen Informationen über den medizinischen Eingriff erschwert. Auch das Finden einer geeigneten Arztpraxis wird zur Hürde. Da das Selbstbestimmungsrecht jeder Frau damit eingeschränkt wird, hat die Bundesregierung angekündigt, den Paragraf 219a endlich aus dem StGB zu streichen. Es ist darzulegen, welche Auswirkungen die Aufhebung für die Stadt München hat.

gez.
Lena Odell
Klaus Peter Rupp
Barbara Likus
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Christian Vorländer

SPD/Volt-Fraktion

Angelika Pilz-Strasser
Dr. Hannah Gerstenkorn
Anna Hanusch
Judith Greif
Thomas Niederbühl
Sofie Langmeier
Nimet Gökmenoğlu

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

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