Aktualisiert am 25.01.2023
Weniger Gebühren für Diesel-Autos
Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot werden deutlich günstiger: In einem Gespräch mit dem Kreisverwaltungsreferat hat die SPD/Volt-Stadtratsfraktion vereinbart, die Gebühr für die Einzelfallgenehmigung von ursprünglich geplanten 200 Euro pro Jahr auf 50 Euro zu senken. Hierzu bereitet SPD/Volt gemeinsam mit der Koalitionspartnerin einen Antrag vor. Außerdem gibt es Erleichterungen für soziale und pflegerische Hilfsdienste und Schichtdienstleistende.
Steigende Preise für Strom, Energie und Lebensmittel: In der gegenwärtigen Krise will die SPD/Volt-Fraktion Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst vermeiden. Die derzeit gültigen Gebühren für die Einfahrt in die Umweltzone sollen deshalb nicht wie ursprünglich von der Stadtverwaltung angekündigt auf die Ausnahmen des Diesel-Fahrverbots übertragen werden. Denn vom neuen Luftreinhalteplan sind mehr Menschen betroffen, der Umfang ist größer und die Grenzwerte sind nur knapp überschritten.
Die meisten betroffenen Diesel, die eine Schadstoffklasse von E 4 oder schlechter haben, sind von Gebühren befreit. Das regelt die Allgemeinverfügung, die nicht nur für Anwohnende, Lieferverkehr und Handwerker*innen gilt, sondern nach dem heutigen Gespräch von KVR und SPD/Volt auch für soziale und pflegerische Hilfsdienste sowie Schichtdienstleistende. Die vereinbarte Jahresgebühr von 50 Euro (Halbjahr: 25 Euro) gilt für diejenigen Diesel, die nicht unter die Allgemeinverfügung fallen. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende bezahlen zehn Euro.
Der neue Luftreinhalteplan und damit das Diesel-Fahrverbot wurden notwendig, weil der Freistaat Bayern der Stadt effektiven Gesundheitsschutz jahrelang versagt hat. Die Entscheidung, wie die Luftqualität in München und insbesondere am Mittleren Ring verbessert werden kann, hat er immer wieder verschoben – und die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Drei Gerichtsverfahren liefen da bereits, nun muss die Landeshauptstadt München ausbaden, was der Freistaat verweigert.
„Wir sind sehr froh, dass wir heute gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat so konstruktive Vorschläge erarbeitet haben. So können wir unser Ziel erreichen, dass möglichst viele Berechtigte ohne extra Antrag fahren können. Die Gebühren für Einzelausnahmen sind mit maximal 50 Euro jetzt noch tragbar und decken lediglich den Verwaltungsaufwand ab. Die dauerhaften sozialen Ausnahmen für Menschen, die sich kein neues Auto leisten können, werden wir noch im ersten Halbjahr beschließen.“
Anne Hübner, Vorsitzende der SPD/Volt-Fraktion