Schlagwortarchiv für: Lars Mentrup

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, mit einem zusätzlichen Budget das Kulturprogramm zu erweitern, welches im Rahmen u. a. von „Sommer in der Stadt“ geplant wird. Damit sollen weitere Auftrittsmöglichkeiten für Kulturschaffende aus der Stadt unterstützt und die Stadt zur Bühne werden.

Das Kulturreferat wird gebeten weitere Konzepte zu entwickeln, um freie Künstler*innen der Stadt zu unterstützen.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob Veranstalter auch Kulturveranstaltungen mit bis zu 500 Plätzen auf der Theresienwiese durchführen können.

Begründung

Die Kultur ist in Zeiten der Krise wichtiger denn je. Die großen Summen/Zuschüsse, die für Veranstaltungen geplant waren und jetzt nicht abgerufen wurden, sollen für die gesamte Bandbreite der Kulturbranche in Form von Veranstaltungen bei „Sommer in der Stadt“ zur Verfügung stehen, damit viele Veranstaltungen durchgeführt werden können und viele Künstler*innen die Möglichkeit haben, aufzutreten und fair bezahlt zu werden. Natürlich müssen alle Höchstgrenzen und Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Allerdings soll mit der Ausweitung auch ein Zeichen an die Kulturschaffenden gesetzt werden, dass die Stadt ihr kulturelles Leben, draußen, nach allen notwendigen Regeln, wieder aufnimmt.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Roland Hefter
Kathrin Abele
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, sich an dem Projekt „Kultur vor dem Fenster“ zu beteiligen.

Begründung

Das Projekt „Kultur vor dem Fenster“ bietet lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform, um auch in Zeiten von Corona wieder live auftreten zu können. Auf der Website (https://www.kultur-vor-dem-fenster.de/) können Interessierte mit Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt treten und kleine Auftritte auf Privatgrundstücken, wie z. B. im Vorgarten, Innen- oder Hinterhof vereinbaren. Das Publikum bleibt während des Auftritts in der eigenen Wohnung, am Fenster oder auf dem Balkon.

Die Städte Erlangen, Fürth, Landshut und Nürnberg unterstützen das Projekt bereits. Um trotz Veranstaltungsverbot Auftritte organisieren zu können, haben die Initiatoren des Projekts zusammen mit dem Ordnungs- und Kulturamt der jeweiligen Stadt sowie der Polizei ein Regelwerk erarbeitet. Darin sind unter anderem die Abstandsregeln, maximale Personenanzahl und Dauer des Auftritts festgehalten.

Das Projekt bietet Münchner Künstlerinnen und Künstlern langfristige Verdienstmöglichkeiten, trotz Ausgangsbeschränkungen.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Andreas Schuster
Roland Hefter
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten ein Fachgutachten „Klimaneutralität 2035“ erstellen zu lassen, als fachlich fundierte Grundlage zur Weiterentwicklung der städtischen Klimaschutzmaßnahmen und zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele.
Das Gutachten enthält Zielzahlen, die in einem zweijährigen Turnus mit den realen CO2-Emissionen Münchens abgeglichen werden. Entsprechen die CO2-Reduktionen nicht den notwendigen Zielvorgaben, werden die Maßnahmen dementsprechend für die Zielerreichung angepasst.
Das Maßnahmen-Paket soll dabei fair, einkommens- und vermögensabhängig gestaltet sein. Das bedeutet, dass die Maßnahmen so gestaltet sein sollen, dass keine finanziellen Mehrbelastungen für die Münchner*innen unterhalb der Münchner Armutsgrenze entstehen.
Dafür sind im Rahmen des Gutachtens mögliche Instrumentarien und Mechanismen aufzuzeigen.

Begründung

Um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen, hat sich der Stadtrat in der vergangenen Periode das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität der Landeshauptstadt München bis zum Jahre 2035 und die Klimaneutralität der städtischen Verwaltung bis zum Jahre 2030 zu erreichen. Um diese Ziele zu erreichen ist viel zu tun. Um hier ökologisch wirksam und sozial gerecht vorzugehen, sind dementsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die über die bisherigen Bemühungen der LH München hinausgehen. Das Fachgutachten „Klimaneutralität 2035“ soll dafür eine Grundlage bieten.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unseres Antrags.

gez.
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Simone Burger
Nikolaus Gradl
Andreas Schuster
Lars Mentrup

Fraktion SPD/Volt

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, sich an dem Projekt „Kultur vor dem Fenster“ zu beteiligen.

Begründung

Das Projekt „Kultur vor dem Fenster“ bietet lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform, um auch in Zeiten von Corona wieder live auftreten zu können. Auf der Website (https://www.kultur-vor-dem-fenster.de/) können Interessierte mit Künstlerinnen und Künstlern in Kontakt treten und kleine Auftritte auf Privatgrundstücken, wie z. B. im Vorgarten, Innen- oder Hinterhof vereinbaren. Das Publikum bleibt während des Auftritts in der eigenen Wohnung, am Fenster oder auf dem Balkon.

Die Städte Erlangen, Fürth, Landshut und Nürnberg unterstützen das Projekt bereits. Um trotz Veranstaltungsverbot Auftritte organisieren zu können, haben die Initiatoren des Projekts zusammen mit dem Ordnungs- und Kulturamt der jeweiligen Stadt sowie der Polizei ein Regelwerk erarbeitet. Darin sind unter anderem die Abstandsregeln, maximale Personenanzahl und Dauer des Auftritts festgehalten.

Das Projekt bietet Münchner Künstlerinnen und Künstlern langfristige Verdienstmöglichkeiten, trotz Ausgangsbeschränkungen.

gez.
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Andreas Schuster
Roland Hefter
Lars Mentrup
Klaus Peter Rupp
Christian Vorländer
Dr. Julia Schmitt-Thiel

Stadtratsmitglieder

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen des Münchner Tierparks Hellabrunn mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder zu besprechen. Dabei soll OB Reiter darauf hinwirken, dass die derzeit aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bayernweit geltenden Regelungen zu Wiedereröffnung und Betrieb von Tierparks und Zoos derart angepasst werden, dass ein wirtschaftliches Überleben dieser beliebten Einrichtungen erreicht werden kann.

Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden können, so bitten wir OB Reiter, sich alternativ dafür einzusetzen, dass Tierparks und Zoos in Bayern über die entsprechenden Bayerischen Rettungsschirm-Programme Unterstützung erhalten.

Die Stadtverwaltung stellt schnellstmöglich die finanzielle Lage der Münchener Tierpark Hellabrunn AG dar und legt einhergehend Vorschläge vor, wie diese Lage stabilisiert und verbessert werden kann.

Für Besitzer*innen von Dauereintrittskarten, die während der Schließung den Tierpark nicht besuchen konnten und die auch derzeit nur eingeschränkt von ihrer Karte Gebrauch machen können, ist eine zufriedenstellende, die Liquidität des Tierparks nicht beeinflussende Lösung vorzuschlagen, mit der diese Einschränkungen anteilig kompensiert werden kann.

Begründung

Kommendes Jahr jährt sich die Gründung des Münchner Tierparks Hellabrunn zum 110. Mal. Wenngleich der Tierpark seit jeher zu den beliebtesten Bildungs- und Kultureinrichtungen Münchens gehört, so ist das Erreichen dieses Jubiläums doch keinesfalls sicher. Grund hierfür ist – wie für viele andere Unternehmer*innen und Unternehmen – die aktuelle Corona-Pandemie. So war es für Tierparks und Zoos bspw. nicht wie anderen Unternehmen und Organisationen möglich, während der Zeit des Lockdowns und der fehlenden Einnahmen die Kosten in größerem Umfang zu reduzieren, da die Tiere (und auch die Pflanzen) weiter versorgt werden mussten und somit ein Großteil der Arbeiten weiterhin anfiel.

Aus diesem Grund soll dem Stadtrat rasch über die wirtschaftliche Lage des Tierparks berichtet und es sollen Vorschläge für den Erhalt der Zahlungsfähigkeit gemacht werden.

Ebenso sollen Lösungen erarbeitet werden, wie Besitzer*innen von Dauereintrittskarten anteilig dafür kompensiert werden können, dass der Tierpark nahezu zwei Monate geschlossen war und dass auch nach der Wiederöffnung des Tierparks kein Zugang wie in „normalen“ Zeiten möglich ist. Der Erhalt einer Vergünstigung beim Kauf eines weiteren Jahrestickets könnten hier eine Option sein. Auch könnte es denkbar sein, Bescheinigungen auszustellen, sollten Besitzer*innen von Dauerkarten bereit sein, auf einen Ausgleich zu verzichten und diesen dem Tierpark zu spenden.

Zwar ist der Tierpark seit dem 11.05. wieder geöffnet, jedoch wurde von behördlicher Seite eine Maximalbesucherzahl von 2.185 Gästen pro Tag festgelegt. Diese Maximalzahl beruht auf der insb. für den Einzelhandel herangezogenen Bemessungsgrundlage, die jeder Person einen Raum von 20 m² einräumt. Die Einnahmen, die mit dieser pro Tag begrenzten Besucher*innenzahl generiert werden können, reichen nicht aus, um mittelfristig das Überleben des Tierparks sicherstellen zu können.

Da die Münchener Tierpark Hellabrunn AG keinen klassischen Einzelhandel betreibt und der Großteil der Tierparkfläche Outdoor-Bereich ist, erscheint es denkbar, eine Sonderregelung für diese sowie vergleichbare Einrichtungen zu erlassen. So könnten die Bayerischen Tierparks und Zoos angewiesen werden, spezielle Abstands- und Hygienemaßnahmen für die Indoor- und Gastronomieflächen zu treffen sowie für die Freiluft-Bereiche konkrete Kontrollmaßnahmen zu etablieren. Bei der Berechnung der Maximalzahl an Tagesgästen könnte jedoch für die Außenbereiche eine zweckmäßigere Bemessungsgrundlage (bspw. 5 m²) herangezogen werden, um somit einer größeren Zahl an Gästen den Besuch zu erlauben. Dies würde – unter strikter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Beschäftigten des Tierparks, der Besucherinnen und Besucher sowie der Tiere – immens dazu beitragen, betriebsgefährdende Liquiditätsengpässe in den Tierpark- und Zoobetrieben zu verhindern.

Sollte eine derartige Regelung nicht kurzfristig erlassen werden können, so könnte als Alternative die Unterstützung der Bayerischen Tierparks und Zoos mit Geldern aus der Bayerischen Corona-Hilfe erreicht werden.

gez.
Simone Burger
Anne Hübner
Christian Vorländer
Lena Odell
Felix Sproll
Barbara Likus
Lars Mentrup
Roland Hefter
Micky Wenngatz

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Münchner Stadtentwässerung und das Referat für Gesundheit und Umwelt werden aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit sich die LHM mit den eigenen Kläranlagen am aktuellen Forschungsprojekt „Integrales SARS-CoV-2-Abwassermonitoring“ des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Technischen Universität (TU) Dresden beteiligen kann.

Begründung

Viele SARS-CoV-2-Infizierte werden in der Statistik nicht erfasst, weil sie entweder gar keine oder keine typischen Symptome aufweisen und deshalb nicht getestet und gemeldet werden. Wie hoch diese Dunkelziffer und damit der tatsächlich infizierte Anteil der Bevölkerung ist, ist aber ein wichtiger Schlüsselparameter für die epidemiologische Bewertung einer Pandemie sowie die Prognose dafür, wie sie sich weiterentwickeln wird.

Europäischen Wissenschaftlern ist es gelungen, Sars-CoV-2 in kleinsten Mengen im Abwasser nachzuweisen, bevor Corona-Infektionen in der betreffenden Region bekannt wurden.

Je nach Konzentration des Virus im Abwasser lässt sich also vielleicht feststellen, ob nur vereinzelt Menschen infiziert sind oder bereits sehr viele. Und ob die Zahl der Infizierten abnimmt oder steigt. Das Abwasser liefert wertvolle Zusatzinformationen über die Zirkulation des Virus. Durch Abwasserüberwachung könnten damit Frühwarnsysteme installiert werden, um das Infektionsgeschehen zu beobachten.

Auch der Fachbereich Siedlungswasserwirtschaft der Technischen Universität München untersucht bereits Abwasserproben an Kliniken nach dem Corona-Virus. Ein Forschungsantrag aus Bundesmitteln ist hier gestellt, aber noch nicht bewilligt.
Das Projekt der TU Dresden ist bereits bewilligt und angelaufen. Durch eine Beteiligung könnte München daher rasch in den Entwicklungsprozess eingebunden werden und von den zusätzlichen Erkenntnissen profitieren.

Von Vorteil könnte ebenso sein, dass in München im Rahmen einer anderen wissenschaftlichen Studie 3.000 Haushalte per Blutprobe auf eine Corona-Infektion untersucht wurden. Durch einen Vergleich dieser Studie mit den Daten aus der Abwasserentnahme könnten ggf. weitere Rückschlüsse gezogen werden.
Um bestmöglich von der Teilnahme an diesem Programm profitieren zu können und da das Forschungsprojekt bereits begonnen hat, möchten wir bitten, unabhängig von der in der Geschäftsordnung vorgegebenen Bearbeitungsfrist der Intention dieses Antrags schnellstmöglich nachzugehen.

gez.
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Kathrin Abele
Julia Schönfeld-Knor
Klaus Peter Rupp
Andreas Schuster
Barbara Likus
Lena Odell
Lars Mentrup
Fraktion SPD/Volt

Paul Bickelbacher
Bernd Schreyer
Angelika Pilz-Strasser
Florian Schönemann
Anja Berger
Sybille Stöhr
Nimet Gökmenoglu
Dr. Hannah Gerstenkorn
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste