Schlagwortarchiv für: Renate Kürzdörfer

Antrag

Das Baureferat wird gebeten, bei Baustellen im öffentlichen Raum, insbesondere bei Maßnahmen im Bereich von Straßen und Plätzen, weithin lesbar Informationen für die Bürger*innen über das jeweilige Vorhaben anzubringen.

Begründung

Die Baustellen im öffentlichen Raum werden in der Rathaus-Umschau angekündigt, die allerdings nicht von allen Bürger*innen gelesen wird.

Bei Maßnahmen, die zu Behinderungen in der Verkehrsführung der unterschiedlichen Fortbewegungsformen führen, sollte während der Bauzeit über das jeweilige Vorhaben informiert werden.

Auf großformatigen, an Bauzäunen angebrachten bedruckten LKW-Planen, könnte zu lesen sein: „Wir bauen für Sie….“, um die Notwendigkeit und die Dauer der Bauarbeiten zu erklären und damit unnötige Beschwerden zu vermeiden. Die Planen sollten so angebracht sein, dass sie für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichermaßen sichtbar sind.

gez.
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Bettina Messinger
Marian Offman
Ulrike Boesser
Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen bei neu beginnenden oder noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren – neben den gesetzlichen und städtebaulichen Vorschriften – zusätzlich im Rahmen des §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB folgende Vereinbarungen zur Minderung des C02-Ausstoßes aufgenommen werden können und diese grundsätzlich in allen Bebauungsplänen, wie eine Art „Öko-SoBoN“, eingefordert werden können:

  1. Bei geeigneten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen im Zuge des Neubaus zu installieren und danach in Betrieb zu nehmen.

  2. Bei geeigneten Dachflächen mit mehr als 100 qm Gesamtfläche, für die die „Gestaltungs- und Begrünungssatzung 924“ der Landeshauptstadt München gilt, sind neben bzw. oberhalb der Grünflächen Photovoltaikanlagen anzubringen.

  3. Fuür die Photovoltaikmodule ist möglichst die gesamte freie Dachfläche/Fassadenfläche zur Verfügung zu stellen, eine Begrenzung der Leistung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch ist nicht das Ziel.

  4. Sofern die Dachfläche für Photovoltaik vermietet werden soll, sind vom Bauträger bereits alle wesentlichen baulichen Vorbereitungen zu treffen, sodass eine Photovoltaikanlage ohne Mehraufwand nachgerüstet werden kann. Insbesondere müssen ausreichend Platz für die Elektronik in und um den Hausanschluss/Zählerkasten, Leerrohre bzw. Kabelkanäle vom Dach zum Hausanschluss und etwaige Befestigungselemente am Dach vorgesehen werden.

Begründung

Wenn München 2035 klimaneutral sein soll, müssen wir besonders im Neubau ansetzen. Mit rund 1.710 Sonnenscheinstunden im Jahr ist München eine der sonnenreichsten Städte der Bundesrepublik und bietet damit günstige Voraussetzungen für die Nutzung der Solarenergie. Deshalb wollen wir, dass im Neubau verpflichtend Photovoltaikanlagen errichtet werden, auf allen Dächern, auf denen dies sinnvoll ist.

Wir werden München nicht komplett mit erneuerbaren Energien aus München versorgen können, deshalb braucht es das Engagement der Stadtwerke auch außerhalb von München. Aber wir wollen die regionale Erzeugung deutlich ausbauen. Deshalb ist eine Beschränkung vieler Anlagen auf den Eigenverbrauch nicht sinnvoll und soll unterbleiben, um die regionale Erzeugung zu stärken. Die Stadtverwaltung soll hier Wege aufzeigen. Auch schließen sich Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen nicht aus, hier gibt es inzwischen viele gute Beispiele aus der Praxis.

Aus unserer Sicht bietet der §11 Absatz 1 S. 2 Nr. 4 BauGB (städtebaulicher Vertrag) ein geeignetes Instrument um die Nutzung von Solarenergie verpflichtend im Neubau zu verankern:

§11 (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:
4. entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung;

gez.
Simone Burger
Heide Rieke
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan
Haimo Liebich
Jens Röver
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat in einer vergleichenden Darstellung über „SoBoN-Modelle“ anderer Kommunen (bspw. Hamburg, Münster, Ulm, Frankfurt und neuerdings Rosenheim) zu informieren. Insbesondere soll dem Stadtrat dabei eine Einschätzung gegeben werden, wie und zu welchen Bedingungen es auch in München möglich wird, im Rahmen der Baurechtsschaffung für Wohnungsbau den Begünstigten zu verpflichten, einen Grundstücksanteil zum planungsunbeeinflussten Marktpreis an die Kommune zu verkaufen. Bezahlbares Wohnen könnte dann auf neuer städtischer Fläche nicht nur über zeitlich befristete Bindungen von
Förderprogrammen, sondern dauerhaft ermöglicht werden.

Um bezahlbaren Wohnungsbau dauerhaft zur Verfügung zu stellen, wird die Stadtverwaltung außerdem beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie im Rahmen einer Neufassung der SoBoN neu entstehender Wohnraum zu 60% als gefördert oder preisgedämpft gesichert werden kann, davon ein großer Teil dauerhaft auf dann kommunalen Flächen.

Begründung

Seit Einführung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) im Jahr 1994 werden Planungsbegünstigte an den Kosten und Lasten beteiligt, die durch die kommunale Bauleitplanung ausgelöst werden. Außerdem müssen 40 % der Wohnungen als gefördert bzw. preisgedämpft zur Verfügung gestellt werden. Diese Bindungen gelten auf privaten Flächen allerdings in der Regel nur 25 Jahre. Auf städtischen Flächen entstehen dagegen 90 % geförderte und preisgedämpfte Wohnungen mit einer deutlich längeren Laufzeit der Bindungen.

Das SoBoN-Modell wurde in Anbetracht von Grundstücksknappheit und starker Mietpreisentwicklung insbesondere in Ballungsräumen mittlerweile von vielen Kommunen übernommen und auch weiterentwickelt. Jüngstes Beispiel ist die Stadt Rosenheim. Hier soll entsprechend dem „Rosenheimer Modell“ bei der Entwicklung von Flächen, die größer als 1 ha sind, Baurecht nur dann geschaffen werden, wenn im Gegenzug maximal ein Drittel der Grundstücksfläche zum Marktwert vor Baurechtsschaffung an die Stadt verkauft wird. Auf den neuen städtischen Flächen sollen dann günstige oder staatlich geförderte Wohnungen entstehen.

Auch für München soll eine Regelung gefunden werden, die es ermöglicht, im Interesse der Münchnerinnen und Münchner auf neu auszuweisenden Flächen mindestens 60 % geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren.

gez.
Heide Rieke
Simone Burger
Christian Müller
Renate Kürzdörfer
Hans Dieter Kaplan

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, die derzeitigen Flächen mit Kulturförderung im Kreativlabor zu erweitern und das hierfür beim Kulturreferat bestehende Budget zu erhöhen.

Für die Förderung sollen künftig zusätzlich vorgesehen werden:

  • Atelierhaus Dachauer Str. 110g
  • Leonrodhaus
  • Makerhalle (Halle 16)
  • Halle 15
  • Halle für alle
  • Empfangshalle
  • Lamentofläche

Begründung

Das Kreativlabor zeichnet sich durch seine gemischte Nutzerstruktur aus. Eine große Nutzergruppe gehört der Freien Kunst- und Kreativszene an. Vor Ort mischen sich unbekannte und etablierte Künstlerinnen und Künstler sowie öffentliche Kulturinstitutionen verschiedenster Sparten. Für die Stadt ist das Labor als Wirkungsort der Freien Szene und von Akteuren der Kreativwirtschaft von großer Bedeutung und stellt eine der wenigen Nischen dar. Die existierende Nutzungsmischung soll sich jedoch weiter in Richtung Kunst und Kultur verändern, hierfür sind die o.g. Flächen künftig innerhalb der Kulturförderung zu berücksichtigen.

gez.
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder

Die SPD setzt sich für den Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie der gewachsenen Struktur der Münchner Viertel ein. Mit Erfolg: Der Planungsausschuss des Stadtrats hat heute das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Birnauer Straße“ in Schwabing-West beschlossen. Außerdem wird es in Laim drei neue Erhaltungssatzungsgebiete geben: „Agnes-Bernauer-Straße“, „Friedenheimer Straße“ und „Pfarrer-Endres-Weg / Landsberger Straße“. Das Gebiet des bisherigen Erhaltungssatzungsgebiets „Laim“ geht darin auf und wird insgesamt erweitert.

Dazu sagt SPD-Stadträtin Renate Kürzdörfer, Mitglied im Planungsausschuss:

„Im Gebiet der Schleißheimer Straße nahe dem Luitpoldpark gab es in den vergangenen Jahren mehrere Verkäufe von Mietshäusern – das macht den Mieterinnen und Mietern Angst. Das Viertel droht sich durch Verkäufe und Sanierungen massiv zu verändern – wir haben uns deshalb für eine Erhaltungssatzung zum Schutz der gewachsenen Struktur eingesetzt.

Im vergangenen Jahr haben wir die Erhaltungssatzung noch wirksamer gemacht. Denn nur weil ein Viertel schon sehr teuer ist, darf es nicht aus dem Schutz vor weiterer, maßloser Aufwertung fallen – so unsere Begründung. Mit den aktualisierten Kriterien kann nun auch das Gebiet ,Birnauer Straße‘ als Erhaltungssatzungsgebiet aufgenommen werden. Der Planungsausschuss des Stadtrats hat diese Erhaltungssatzung heute beschlossen. Das ist ein Erfolg, der zeigt, dass sich der Einsatz für noch stärkeren Schutz lohnt.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Müller, wohnungspolitischer Sprecher, sagt:

„Unser Ziel ist es, langfristig bezahlbare Mieten zu sichern, damit sich die Münchnerinnen und Münchner ihre Stadt auch in Zukunft noch leisten können. Zu einem echten Schutz für Mieterinnen und Mieter gehört auch, dass die Stadt gewachsene Strukturen bewahrt und Verdrängung verhindert. In den heute beschlossenen Erhaltungssatzungsgebieten liegen 11.500 Wohnungen, in denen rund 20.400 Münchnerinnen und Münchner leben. Gerade auch in Laim, wo der Druck auf die Mieterinnen und Mieter steigt, ist das eine wichtige Entscheidung. Denn mit der Erhaltungssatzung sind Mieterinnen und Mieter im Viertel vor Luxussanierungen geschützt.“

Die SPD im Rathaus will Gewerbebetriebe in den Stadtvierteln halten und die Münchner Mischung beim Gewerbe schützen. In einem Antrag fordert die Fraktion heute Mieterschutz für Kleinst- und Kleingewerbe sowie deren Aufnahme in entsprechende Erhaltungssatzungen.

Dazu sagt SPD-Stadträtin Renate Kürzdörfer, Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung:

„Das StartUp und der Traditions-Handwerksbetrieb, der High-Tech-Konzern und das angestammte Kleingewerbe im Viertel, das Familiengeschäft und die Mittelständler – sie alle sind in München daheim. Wir können stolz darauf sein, beim Gewerbe eine einzigartige Münchner Mischung zu haben. Dabei sind viele Gewerbebetriebe fest in den Stadtvierteln verankert, sie gehören zur gewachsenen Struktur.

Das wollen wir auch so erhalten! Um diese Münchner Mischung zu schützen, wollen wir, dass Regelungen aus dem Mieterschutz auch für Kleingewerbe gelten. Zudem sollen die Erhaltungssatzungen, die bisher vor allem hinsichtlich der Wohnraum-Dynamik zum Bewahren der typischen Viertelstruktur eingesetzt werden, auch für Klein-Gewerbetreibende angewendet werden können.

Denn Gentrifizierung trifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern in hohem Maße auch Unternehmen. Kleine, Inhaber-geführte Firmen wie auch mittelständische Betriebe trifft der Kostenfaktor Miete dabei häufig am härtesten. Exorbitant steigende Mieten führen nicht selten zu Betriebsaufgaben oder erschweren Unternehmenserweiterungen. München darf aber keine Stadt werden, in der nur noch große, finanzstarke Unternehmen, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien zu Hause sind.“

Stadträtin Julia Schönfeld-Knor, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft, sagt:

„Wir wollen die gewachsene Münchner Handwerks-, Einzelhandels- und Gewerbestruktur erhalten und vor der Verdrängung schützen. Darüber hinaus wollen wir diesen breiten Mix an Unternehmen, diese Vielfalt an Geschäften, Gaststätten und Clubs – und damit auch an Arbeitsplätzen – insbesondere auch in jungen und neuen Stadtquartieren ermöglichen. Deshalb machen wir uns stark für einen Mieterschutz bei Kleinst- und Kleingewerbe sowie deren Aufnahme in entsprechende Erhaltungssatzungen.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter soll sich für diese Ziele auf allen Ebenen und über alle Gremien nachdrücklich einzusetzen.“

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Gewerbebetriebe in den Stadtvierteln halten – Münchner Mischung schützen

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt darzustellen, wie viele Eisenbahner-Genossenschaftswohnungen es in München gibt und wie viele dieser Wohneinheiten potenziell durch Grundstücksverkäufe, u.a. aufgrund auslaufender Erbbaurechtsverträge, betroffen sind.

Außerdem sollen Möglichkeiten zur dauerhaften Sicherung dieses bezahlbaren Wohnraums aufgezeigt werden.

Begründung

Viele Münchnerinnen und Münchner leben schon ihr ganzes Leben in Wohnungen der Eisenbahner-Genossenschaften. Die auslaufenden Erbbaurechtsverträge wurden noch nicht alle verlängert, weshalb darzustellen ist, wie dieser Wohnraum dauerhaft gesichert werden kann.

gez.
Christian Müller
Verena Dietl
Kathrin Abele
Klaus Peter Rupp
Simone Burger
Marian Offman
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar

Stadtratsmitglieder

Antrag

Um die gewachsene Münchner Handwerks-, Einzelhandels- und Gewerbestruktur zu erhalten und vor der Verdrängung durch steigenden Mietaufwand zu schützen sowie um die Ansiedlung von Betrieben und Unternehmen – insbesondere in jungen und neuen Stadtquartieren zu forcieren –, wird der Oberbürgermeister gebeten, sich auf allen Ebenen und über alle Gremien nachdrücklich dafür einzusetzen, dass:

  • Regelungen für den Mieterschutz auch für Kleingewerbe gelten.

  • Erhaltungssatzungen auch für Klein-Gewerbetreibende Anwendung finden können.

Begründung

Vom StartUp über Handwerksfirmen und kleine sowie mittelständische Betriebe im verarbeitenden Gewerbe bis hin zu internationalen Hightech-Konzernen und DAX-Schwergewichten – in München sind Unternehmen verschiedenster Größen und Branchenzugehörigkeit zu finden. Diese Vielzahl an Unternehmen – unsere sogenannte Münchner Mischung – ist eines der tragenden Fundamente dafür, dass München und die Metropolregion München zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Standorten in Deutschland und Europa zählen.

Die permanent steigenden Gewerbemieten jedoch verändern und gefährden diese Münchner Mischung. Gentrifizierung trifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern in hohem Maße auch Unternehmen. Kleine, Inhaber-geführte Firmen wie auch mittelständische Betriebe trifft der Kostenfaktor Miete dabei häufig am härtesten. Exorbitant steigende Mieten führen nicht selten zu Betriebsaufgaben oder erschweren Unternehmenserweiterungen. München darf keine Stadt werden, in der nur noch große, finanzstarke Unternehmen, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien zu Hause sind.

Um die Münchner Mischung – diesen breiten Mix an Unternehmen und damit auch an
Arbeitsplätzen – zu erhalten, aber auch um künftig weiterhin diese Vielfalt an Geschäften, Gaststätten und Clubs zu ermöglichen, setzen wir uns für einen Mieterschutz bei Kleinst- und Kleingewerbe sowie deren Aufnahme in entsprechende Erhaltungssatzungen ein.

gez.
Simone Burger
Julia Schönfeld-Knor
Renate Kürzdörfer
Kathrin Abele
Jens Röver
Klaus Peter Rupp
Marian Offman

Stadtratsmitglieder

Antrag

Die Landeshauptstadt München wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines Tanzhauses in München zu beauftragen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Das Tanzhaus soll insbesondere auch inklusiv nutzbar sein.

Begründung

München ist eine Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Tanzszene, die sich ständig weiterentwickelt und äußerst kreativ ist. Um die Aufmerksamkeit für den Tanz aus München wesentlich zu stärken und die Bandbreite des Tanzes, die in München vorhanden ist, auch über München hinaus noch sichtbarer und attraktiver für internationale Kooperationen zu machen, ist mit einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob und wie durch ein sog. Tanzhaus die Produktionsbe-dingungen für den Tanz in München entscheidend verbessert werden können. Dabei sollen insbesondere, auch in Abgrenzung zu den etablierten privaten Tanzschulen, die sozialen, sportlichen und gesundheitlichen Aspekte einer solchen Einrichtung in öffentlicher Hand herausgearbeitet werden.

Was München fehlt ist ein Tanzhaus, in dem Tanzstücke erarbeitet und aufgeführt werden können. Ein Ort der Unterstützung, die wir einer Kompanie oder einzelnen Tanzschaffenden geben können. Ein inklusives Tanztheater könnte z.B. in einem neuen Planungsgebiet entstehen und so ein Anziehungsort für Bürgerinnen und Bürger werden, die nicht in diesem neuen Bereich wohnen. In einem ersten Schritt soll vom Kulturreferat eine Machbarkeitsstudie für ein Tanzhaus angefertigt werden.

gez.
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder

Antrag

Das Kulturreferat wird gebeten, bei der Planung der nächsten Proberäume mindestens einen davon mit einem Schwungboden für die Tanzszene vorzusehen.

Begründung

München ist eine Stadt mit einer vielfältigen und lebendigen Tanzszene, die sich ständig weiterentwickelt und äußerst kreativ ist. Neben den erstklassigen Ausbildungsinstituten und bereits situierten Ballett- und Tanzensembles ist auch eine Vielzahl weiterer Akteure in der Tanzszene aktiv. Für diese sollen mehr Möglichkeiten zum Proben geschaffen werden, denn auch diese leisten einen Beitrag zum Profil der Tanzstadt München.

gez.
Klaus Peter Rupp
Julia Schönfeld-Knor
Kathrin Abele
Renate Kürzdörfer
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Vorländer
Haimo Liebich

Stadtratsmitglieder