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Verbesserung des Betriebsklimas und Stärkung des Teamgeistes

Antrag
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt München und deren Eigenbetriebe wird es ermöglicht, einmal im Jahr an einer Gemeinschaftsveranstaltung (Betriebsausflug) teilzunehmen, für die bis zu drei Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Betriebsausflüge können generell auch während der Arbeitszeit stattfinden, sie sind nicht auf arbeitsfreie Tage beschränkt.

Begründung:
Erste Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung „Great Place to Work“ haben aufgezeigt, dass bei der Mitarbeiterzufriedenheit und zur Stärkung des Wir-Gefühls noch Luft nach oben ist. Betriebsausflüge sind geeignet, dazu einen wertvollen Beitrag zu leisten und das Betriebsklima zu stärken. Da nicht zuletzt der Arbeitgeber Landeshauptstadt München von einem stärkeren Zusammengehörigkeitsgefühl der Beschäftigten profitiert, ist eine Anrechnung auf die Arbeitszeit in beschränktem Umfang sinnvoll.

gez.

Bettina Messinger
Anne Hübner
Verena Bentele
Hans Dieter Kaplan
Christian Vorländer

Stadtratsmitglieder

Erhöhung der Motivation, an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung teilzunehmen

Antrag:
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeshauptstadt München und deren Eigenbetriebe wird es ermöglicht, pro Woche bis zu 0,5 Stunden während der Arbeitszeit und unter Anrechnung auf die Arbeitszeit für Maßnahmen aufzuwenden, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands beitragen und der konkreten betrieblichen Gesundheitsförderung dienen.
Details sollen in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Gesamtpersonalrat geregelt werden.

Begründung:
Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit gewinnen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels und demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Personals ist nicht nur für die einzelnen Beschäftigten, sondern gerade auch für den Arbeitgeber Landeshauptstadt München eminent wichtig und steigert die Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber.
An Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen, nützt Arbeitgeberin und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Um die Motivation dazu zu erhöhen, ist es sinnvoll einen Teil davon auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Um den unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Referaten bzw. Eigenbetrieben gerecht zu werden und Details zusammen mit den Beschäftigten zu regeln, sollen Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtpersonalrat vereinbart werden.

gez.

Bettina Messinger
Verena Bentele
Christian Vorländer
Anne Hübner
Hans Dieter Kaplan
Beatrix Zurek
Verena Dietl

Stadtratsmitglieder