Mehrwegförderung für kleine Betriebe: Ergänzung zur bundesweiten Angebotspflicht

Aktualisiert am 30.05.2023

Antrag

Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, ein befristetes Förderprogramm für Mehrweggeschirr aufzulegen für alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten und nicht von der seit 1. Januar 2023 bundesweit gültigen Mehrwegangebotspflicht betroffen sind.

 

Begründung:

Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar 2023 für Betriebe ab fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von 80 qm. Die Stadt München hat diese Betriebe bereits im vergangenen Jahr finanziell bei der Umstellung unterstützt und bietet auch weiterhin in Kooperation mit einem Verein eine Mehrwegberatung an.

Viele Betriebe beschäftigen sich durch die gesetzliche Pflicht nun mit der Thematik. Kleinere Betriebe stellen dabei fest, dass diese Pflicht für sie nicht gilt. Wer allerdings auch freiwillig bei Umweltschutz und Abfallvermeidung mitwirken will, den wollen wir für einen befristeten Zeitraum weiterhin dabei unterstützen.

Einwegverpackungen sind eine unnötige Ressourcenverschwendung, die mithilfe von Mehrweggeschirr leicht vermieden werden kann. Wir wollen die lokale Wirtschaft an dieser Stelle unterstützen und damit auch die Verbreitung von Mehrwegsystemen fördern. Denn je mehr Ausgabe- und Rückgabestellen es gibt, desto bequemer wird die Nutzung für die Verbraucher*innen.

Finanziert werden soll die Mehrwegförderung aus Restmitteln eines vorangegangen Förderprogramms.

 

Anne Hübner

Lars Mentrup

Dr. Julia Schmitt-Thiel

Andreas Schuster

Felix Sproll

SPD/Volt-Fraktion

 

Julia Post

Mona Fuchs

Judith Greif

Dr. Florian Roth

Dominik Krause

Anna Hanusch

Sibylle Stöhr

Florian Schönemann

Angelia Pilz-Strasser

Beppo Brem

Anja Berger

Bernd Schreyer

Christian Smolka

Nimet Gökmenoğlu

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

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